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17.07.15
10:38 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 8: für einen modernen, humanen Strafvollzug

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 17. Juli 2015



TOP 8, Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Schleswig-Holstein und zur Schaffung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes (Drs.18/3153)



Thomas Rother:
Für einen modernen, humanen Strafvollzug


Mit dem neuen Strafvollzugsgesetz für den Erwachsenenvollzug und dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz legt uns die Landesregierung nicht nur weitere Gesetzentwürfe schlicht aufgrund der neuen Ländergesetzgebungskompetenz vor, sondern sie verarbeitet hier Erkenntnisse von sozialer Strafrechtspflege, Vollzug, Kriminologie, Sicherheitsanforderungen und Rechtsprechung in zwei neuen Vorschriften. Und das weitgehend im Einklang mit anderen Bundesländern.
Ein Schwerpunkt dabei ist die mehr familienbezogene Vollzugsgestaltung. Wer denn im Gefängnis sitzt und eine Familie hat, die auch noch etwas mit ihm zu tun haben will, soll durch mehr Besuchsmöglichkeiten und eine andere Vollzugsgestaltung diesen sozialen Anker in der straftatenfreien Außenwelt erhalten. Die Familie soll gestärkt und in den Resozialisierungsprozess einbezogen werden. 2



Dazu sollte allerdings auch gehören, dass schon in Bezug auf die Fahrtkosten zur Haftanstalt finanzielle Hilfen geleistet werden, da viele Familien der Gefangenen von Hartz IV leben und zudem noch verschuldet sind.
Ebenso ist das Thema „Internet im Knast“ noch unzureichend in den Entwurf aufgenommen worden. Hier besteht Handlungs- und Regelungsbedarf, um die Gefangenen nicht von der Entwicklung in der Außenwelt abzukoppeln.
Mehr offener Vollzug ist schon ein wichtiger, richtiger Schritt dazu, zu dem es in der Praxis vor allem mehr Mut zur Entscheidung und Rückhalt nach der Entscheidung braucht.
Die Arbeitspflicht für Gefangene bleibt anders als in mehreren Ländern im Gesetzentwurf erhalten. Dies dient nicht nur zur Vorbereitung auf ein Arbeitsleben in Freiheit, sondern hat auch zur Aufgabe, Gefangene aus einer selbstgewählten Insolation im Vollzug herauszuführen.
Kernpunkte sind für mich die Ausweitung der Behandlungs- und Beratungsangebote sowie ein wirkungsvolleres Übergangsmanagement. Nur wenn wir diese Themen in den Blickpunkt stellen, kann ein Drehtürvollzug vermieden werden.
Eine wirkungsvolle Resozialisierung kann nicht nur ein schöner Anspruch sein, sondern muss beispielsweise durch tatverarbeitende und tatausgleiche Maßnahmen begleitet sein. Ebenso ist ein planvoller, vorbereitender und nahtloser, auf den zu Entlassenden zugeschnittener Übergang aus der Haft verbindlich erforderlich, um das Rückfallrisiko zu minimieren. Dazu gehört dann allerdings auch eine Regelung des Datenaustauschs der beteiligten Stellen, um Brüche in der Betreuung und ein Verschwinden der hilfebedürftigen Ex-Häftlinge in die Hilflosigkeit zu vermeiden und diesen Teufelskreislauf zu durchbrechen.
Ein entscheidender Punkt bleibt, ob alle diese guten und richtigen Ansprüche auch in die Tat umgesetzt werden können. Für die dafür erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Bauten, Sachmittel und vor allem Personal braucht es schlicht Geld. In der Summe werden 13,1 Mio. Euro Bauinvestitionen, Sachmittel von bis zu 710.000 Euro sowie rund 1,9 Mio. Euro an Personalausgaben genannt.
Um es deutlich zu sagen: Es geht hier nicht um einen Hotel-Vollzug und ein kuscheliges Umfeld für Straftäter. Es geht darum, die Erkenntnisse der Vollzugspraxis und der kriminologischen 3



Forschung umzusetzen und während des Vollzuges die Voraussetzungen für ein Leben ohne Straftaten zu schaffen.
Eine tabellarische Übersicht zu den Ausgaben im Vorspann des Gesetzentwurfes, wie es sinnvoller Weise andere Länder machen, wäre auch an dieser Stelle hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Angaben gewesen.
Unabhängig davon ist es bemerkenswert, dass die Personalbedarfe aus dem Etat des Justizministeriums erwirtschaftet werden können. Alles andere sollte uns ein fortschrittlicher, menschenwürdiger und erfolgreicher Strafvollzug wert sein und wird uns auch in den Haushaltsberatungen begegnen.
Dennoch ist es so – und da danke ich der Ministerin für ihre offenen Worte – dass wir in Bezug auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsanstalten Probleme haben. Die Befragung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements hat insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst ergeben, dass die Burn-Out- Gefährdung hoch ist, man von Arbeitszufriedenheit weit entfernt ist, Führung und Wertschätzung kaum wahrgenommen werden, der Gestaltungspielraum gering ist.
Für alle Justizvollzugsanstalten werden daher Maßnahmenpläne zur Veränderung und Verbesserung dieser Situation erörtert und auf die jeweiligen Bedürfnisse passgenau übertragen.
Und – meine Damen und Herren – es war diese Landesregierung und es war diese Justizministerin, die diese Befragung und diese Maßnahmen auf den Weg gebracht hat! Es passiert also weit mehr als nur die Erhöhung der Eingangsbesoldung, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessen und damit die Voraussetzungen für einen besseren Vollzug zu schaffen.
Alle Fragen zu erörtern ist in der vorgegebenen Zeit nicht möglich, daher freue ich mich auf die ausführlichere Beratung im Innen- und Rechtsausschuss.