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16.07.15
18:52 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Fonds für Heimerziehung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 26 – Fonds für Heimerziehung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marret Bohn Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 316.15 / 16.07.2015



Unrecht ist Unrecht und bleibt Unrecht! Sehr geehrte Damen und Herren,
niemand sollte Zwang, Unrecht oder Leid erfahren müssen. Schon gar nicht Kinder und Jugendliche, schon gar nicht Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Behinderung. Sie alle sind besonders schutzbedürftig. Die Realität war und ist leider viel zu oft eine andere.
Zwang, Unrecht und Leid darf es in keiner Einrichtung geben. Schon gar nicht in einer, deren Auftrag es ist, Menschen zu unterstützen, zu fördern und zu beschützen. Und das ist der Auftrag der Jugendhilfe, das ist der Auftrag der Behindertenhilfe und das ist der Auftrag in psychiatrischen Einrichtungen.
Es ist für uns Grüne völlig klar, dass diejenigen, die in Einrichtungen Zwang, Unrecht und Leid erleben mussten, ein Recht auf Entschädigung haben. Sie alle haben densel- ben Anspruch auf Entschädigung, unabhängig davon, ob es sich um Einrichtungen der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie handelt.
Es darf keine Rolle spielen, wer der Träger dieser Einrichtungen gewesen ist, das Land, die Kirche, ein Wohlfahrtsverband oder ein privater Träger. Und es darf keine Rolle spielen, ob die Vorfälle in den alten oder neuen Bundesländern stattgefunden haben.
Auch keine Rolle spielen sollte, ob die Vorfälle in den 50er, 60er, 70er Jahren oder spä- ter geschehen sind. Unrecht ist Unrecht und bleibt Unrecht! Die entscheidende Frage ist, wie können wir geschehenes Unrecht entschädigen? Ungeschehen machen können wir es nicht.
Aber wir können anerkennen, dass es dieses Leid gegeben hat. Wir können die Ver- Seite 1 von 2 antwortung übernehmen und uns der notwendigen Auseinandersetzung stellen. Wir können uns für eine angemessene Entschädigung der Betroffenen einsetzen. Einen „Heimkinderfonds“ gibt es auf Bundesebene bereits für den Zeitraum der 50er bis 70er Jahre.
Er wurde unter anderen aufgrund des sehr persönlichen Engagements ehemaliger Heimkinder aus Glückstadt eingerichtet. Aus den Erfahrungen in der Umsetzung dieses Fonds sollten wir lernen. So wenig Bürokratie wie möglich – das sollte das Ziel sein. Es muss ein vertrauensvolles Miteinander geben, keinen Abwehrkampf der Verwaltung.
Völlig zu Recht haben sich inzwischen Betroffene aus Behinderteneinrichtungen und der Psychiatrie zu Wort gemeldet. Auch ihnen ist Unrecht wiederfahren. Auch sie ha- ben ein Recht auf Entschädigung. Möglicherweise ist der beste Weg, den bestehenden Fonds weiterzuführen und mit neuen Mitteln zu füllen.
Den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern und ansonsten alles weiterzuführen wie gehabt. Geklärt werden sollte allerdings auch, ob es möglicherweise auch andere, bessere Möglichkeiten gibt. Bei einer Lösung sollen auch die Betroffenen beteiligt wer- den. Das begrüßen wir Grüne sehr, denn um sie geht es schließlich.
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