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16.07.15
17:46 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 18 und 45: Der für die HSH haftende Steuerzahler hat einen Anspruch auf transparente Darstellung der Vorstandsgehälter

Finanzpolitik
Nr. 331/15 vom 16. Juli 2015
Tobias Koch zu TOP 18 und 45: Der für die HSH haftende Steuerzahler hat einen Anspruch auf transparente Darstellung der Vorstandsgehälter
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die HSH Nordbank für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein und damit für die Steuerzahler zu einem Milliardenverlust wird! In dieser Situation gibt die Landesregierung nun grünes Licht dafür, dass der neue Risikovorstand neben dem Jahresgehalt von 500 TEUR – laut Medienberichten – einen einmaligen Bonus, eine Antrittsprämie im mittleren sechsstelligen Bereich erhält. Da kann man sich wirklich nur wundern, wie schnell hier moralische Grundsätze über Bord geworfen werden.
Aber der Reihe nach: Der Jahresüberschuss 2014 war kein echter Gewinn, sondern geht allein auf den Forderungsverzicht der Länder bei der Zusatzprämie zurück. Im 1. Quartal 2015 lag die Bank zwar im Plus, das war aber auch in den Jahren 2011, 2012 und 2013 der Fall. Am Ende dieser Jahre stand trotzdem jeweils ein Verlust. Das 1. Quartal ist deshalb für sich genommen noch überhaupt nicht aussagekräftig ist. Die bilanzielle
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 Auslastung der Garantie hat sich von 4 Mrd. Euro per Ende 2013 auf 5 Mrd. Euro per Ende 2014 auf mittlerweile 5,7 Mrd. Euro erhöht. Ein Anstieg von 700 Mio. Euro allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres!
Den gleichen Trend erleben wir bei der prognostizierten Inanspruchnahme der Garantie: Ging die Bank in 2013 noch von 1,3 Mrd. Euro aus, lag die Einschätzung im vergangenen Jahr schon bei 1,6 Mrd. Euro und wurde jetzt auf 2,1 Mrd. Euro heraufgesetzt. Damit steht erstmals fest, dass die Rechnung am Ende nicht mehr aufgeht. Nach Abwicklung der Garantie fehlt dem HSH Finanzfonds ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Diese Lücke muss dann von den Ländern und damit vom Steuerzahler ausgeglichen werden! Dieser Betrag kann sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen, nämlich dann wenn die Prognosen der Bank bezüglich Wertaufholung und Wechselkursentwicklung nicht eintreffen sollten.
In dem Bericht der Landesregierung ist darüber hinaus von weiteren stabilisierenden Maßnahmen zugunsten der HSH Nordbank die Rede. Mit der „Anpassung der Garantiestruktur zur Stärkung der Profitabilität“ wird dabei der Wunsch der Bank nach einer Absenkung der Garantieprovision umschrieben. Eine Halbierung der Garantieprovision hätte aber beispielsweise zur Folge, dass dem HSH Finanzfonds jährlich Einnahmen von 200 Mio. Euro entgehen. Auf der Zeitschiene bis 2025 würde sich damit die Eingenkapitallücke von einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag auf über 2 Mrd. Euro vergrößern. Auch hierfür müssten dann widerum die Länder und damit die Steuerzahler gerade stehen!
Als zweite Maßnahme wird dann noch der Abbau von Risikopositionen genannt, oder wie es in den Medien heißt, die Auslagerung von Altlasten in eine bad bank. Selbiges fordert anscheinend auch die EZB, wie gestern diesbezüglichen Medienberichten zu entnehmen war. Das wäre solange unproblematisch, wie der Marktwert der abzuspaltenden Kredite dem Buchwert entspricht, mit dem die Schiffe und Immobilien in der Bilanz stehen. Ist dieses aber nicht der Fall, so führt eine Veräußerung bzw. eine Auslagerung - die ja nur zum Marktwert erfolgen kann - automatisch zu weiteren Verlusten für die HSH Nordbank. Für diese Verluste müssen dann wiederum die Länder und damit die Steuerzahler aus der Garantie heraus aufkommen.
Je nach Höhe der Verluste wird dabei der Garantiefall nicht mehr erst im Jahr 2019, sondern unter Umständen unmittelbar nach Auslagerung der Altlasten eintreten. Der HSH Finanzfonds wäre nämlich bei Überschreiten der von der Bank zu tragenden Erstverlusttranche sofort zahlungspflichtig! Damit aber nicht genug: Neben dem 10 Mrd. Euro Risiko aus der Garantie würden die Länder zukünftig zusätzlich das Risiko von Wertverlusten bis hin zu einem Totalverlust bei der bad bank tragen, nämlich dann wenn sich für die

Seite 2/4 übernommenen Schiffe am Ende nicht der kalkulierte Marktpreis sondern vielleicht nur noch der Schrottpreis erzielen lässt.
Je nach Umfang der Auslagerung in eine bad bank kommen somit zu dem 10 Mrd. Euro Risiko aus der Garantie weitere Milliardenrisiken hinzu. Meine Damen und Herren, wenn wir also der Tatsache ins Auge sehen müssen, dass am Ende die Steuerzahler für Milliardenverluste der HSH Nordbank aufkommen müssen, dann ist die seit langem erhobene Forderung der CDU-Fraktion nach finanzieller Vorsorge dringender denn je! Bei einer Inanspruchnahme aus der Garantie in Milliardenhöhe muss der Landeshaushalt zumindest in der Lage sein, die daraus resultierenden zusätzlichen Zinsausgaben zu tragen, ohne dass dadurch die Schuldenbremse gerissen wird.
Mit einer Ausgabenpolitik der Koalition, die alle Spielräume ausschöpft, ohne auch nur an irgendeiner Stelle für Einsparungen zu sorgen, wird dieses nicht gelingen! In dieser bedrohlichen Situation, bei der uns unter Umständen in kürzester Zeit schwerwiegende Beschlüsse des Landtages abverlangt werden, müssen wir jetzt miterleben, wie sich die Landesregierung über die Beschlüsse des Landtages zur Begrenzung der Vorstandsgehälter hinwegsetzt.
Meine Damen und Herren von SPD, Grünen und SSW, dafür mag es gute Gründe geben. Es war nicht zuletzt die CDU-Fraktion, die bei Einführung des Gehaltsdeckels vor dessen Folgen bei der Suche nach qualifiziertem Personal gewarnt hatte. Wenn Sie jetzt genau diese Erfahrung machen, dann müssen Sie dazu aber auch politisch stehen und dafür die Verantwortung übernehmen, indem sie eine geänderte Beschlussfassung des Landtages herbeiführen. Alles andere wäre eine politische Doppelmoral, bei der öffentlich das Gegenteil von dem verkündet wird, was dann im stillen Kämmerlein beschlossen wird.
Frau Ministerin Heinold, einfach zu behaupten, das Transparenzgesetz zur Veröffentlichung von Vorstandsgehältern würde für die HSH Nordbank nicht greifen, das ist schon aberwitzig. Das Gesetz verpflichtet sie bei Minderheitsbeteiligungen von unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent, auf eine Veröffentlichung hinzuwirken. Genau das ist bei der HSH Nordbank der Fall.
Sie haben das Transparenzgesetz damit begründet, dass die Bürgerinnen und Bürger einen berechtigten Anspruch darauf hätten, die Vergütung von Vorständen öffentlicher Unternehmen zu erfahren, weil die öffentliche Hand mit Mitteln der Allgemeinheit die Existenz dieser Unternehmen sichern würden. Im Unterschied Stadtwerken und Sparkassen ist genau das jetzt bei der HSH Nordbank der Fall. Hier werden die Steuerzahler in absehbarer Zeit

Seite 3/4 zur Kasse gebeten.
Ich erwarte deshalb, dass sie der Hinwirkungspflicht ihres eigenen Gesetzes nachkommen. Und wenn das nicht zum Erfolg führen sollte, dann müssen sie dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, warum das am rot-grünen Senat in Hamburg gescheitert ist. Da es aber auch in Hamburg ein Transparenzgesetz gibt und beide Länder zusammen in der Eigentümerversammlung über mehr als 85 Prozent der Stimmrechte verfügen, wüsste ich beim besten Willen nicht, woran das gemeinsame Anliegen nach einer Veröffentlichung der Vorstandsbezüge scheitern sollte.



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