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16.07.15
16:13 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 14 (Vorratsdatenspeicherung): Beweise für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung fehlen bis heute

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 281/2015 Kiel, Donnerstag, 16. Juli 2015
Innen/Vorratsdatenspeicherung



Dr. Ekkehard Klug: Beweise für die Erforderlichkeit der



www.fdp-fraktion-sh.de Vorratsdatenspeicherung fehlen bis heute In seiner Rede zu TOP 14 (Vorratsdatenspeicherung) erklärt der innenpoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:
„Schon als das besondere Auskunftsverlangen des Verfassungsschutzes im Zuge der Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt wurde, war die Skep- sis der FDP groß. Trotz des Bemühens, Sicherheitsinteressen und Freiheits- rechte abzuwägen, war es ein Gesetzentwurf des damaligen schwarz-roten Kabinetts, der weitere Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte der Bürge- rinnen und Bürger vorsah, ohne die sachliche Notwendigkeit darzulegen.
Nicht anders verhielt es sich als die jetzige Landesregierung 2013 den Ver- fassungsschutz und die Polizei den Zugriff auf Telekommunikationsdaten und die Identifizierung von Internetnutzern erlaubte. Erneut wurden schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestattet. Insofern ist die Initiative der Piraten-Fraktion zunächst grundsätz- lich auch zu begrüßen.
Auskünfte zu Verkehrsdaten stellen für die Betroffenen einen gewichtigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Und die Be- weise für die zwingende Erforderlichkeit der Abfrage von Telekommunikati- onsverkehrsdaten fehlen bis heute – jedenfalls soweit es sich um die mas- senhafte und anlasslose Speicherung von Daten handelt.
Das Max-Planck-Institut ist in seiner Studie zur Nutzung von Telekommuni- kationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung jedoch nicht nur zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung drohen, es hat auch deutlich gemacht, dass es Defizite in der praktischen Anwendung der Regelungen zur Verkehrsdaten- abfrage gibt.


Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Bereits vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse sollten wir als Gesetzgeber Notwendigkeit und Nutzen der Abfrage von Telekom- munikationsverkehrsdaten – auch im Vergleich zu anderen, milderen Mitteln – auf den Prüfstand stellen.
Das gilt dem Grunde nach selbstverständlich auch für Auskünfte zu Tele- kommunikationsverkehrsdaten, die unter Rückgriff auf die nach § 113a TKG gespeicherten Daten erfolgen.
Gleichwohl ist hier auch nach der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetz- entwurfs zu fragen. Die mit 4:4 Stimmen ergangene Entscheidung des BVerfG, die Vorschrift für nichtig und nicht nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz zu erklären, schloss die Anerkennung einer Übergangsfrist aus.
Daher darf die Vorschrift ohnehin nicht mehr angewendet werden. Die Spei- cherung von Daten, die die Vorschrift zur Grundlage hat, ist damit rechts- widrig. Auch dürfen keine weiteren Daten auf der Grundlage der Vorschrift gespeichert werden.
Zwar waren vor Verkündung des Urteils des BVerfG auf der Grundlage von einstweiligen Anordnungen an die Ermittlungsbehörden herausgegebene Daten auch weiterhin in dem Ermittlungs- und Strafverfahren verwendbar, für welches sie herausgegeben wurden, doch sind die Speicherfristen inzwi- schen abgelaufen.
Das sind Fragen, die wir in jedem Fall in den kommenden Beratungen zu klären haben. Insofern sollten Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit des Ent- wurfs im Ausschuss und im Anhörungsverfahren geprüft werden.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de