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16.07.15
13:27 Uhr
Landtag

Schulbegleitung: Kreise sorgen für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen - Bürgerbeauftragte fordert zeitnahe Bewilligungen

111/2015 Kiel, den 16. Juli 2015


Schulbegleitung: Kreise sorgen für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen - Bürgerbeauftragte fordert zeitnahe Bewilligungen
Kiel (SHL) – Trotz Einigung zwischen Land und kommunaler Ebene über die Einführung von Schulassistenten, setzen einige Kreise die Entscheidung über die Bewilligung einer Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe oder Kinder- und Jugendhilfe an den Grundschulen aus. Die Eltern warten teilweise bereits seit mehreren Monaten auf die Weiterbewilligung der Schulbegleitung für das nächste Schuljahr. „Die Kreise sind schlichtweg dazu verpflichtet, die individuellen Rechtsansprüche der Betroffenen auf Schulbegleitung zeitnah zu prüfen und Leistungen zu bewilligen. Es kann nicht sein, dass die Unterstüt- zung der Kinder im Bereich der Teilhabe vollständig abgelehnt oder verzögert wird, nur weil noch unsicher ist, ab wann die Schulassistenten in welchem Einzelfall unterstützen können“, äußerte die Bürgerbeauftragte für soziale An- gelegenheiten, Samiah El Samadoni, heute in Kiel.
„Es liegt in der Rechtsnatur der Schulbegleitung, dass diese dann - aber auch erst dann - gegebenenfalls reduziert werden kann, wenn die konkret erforderliche Unterstützung durch den Schulassistenten erbracht wird“, ergänzte die Bürgerbeauftragte. Vor diesem Hinter- grund erscheine das Zuwarten einiger Kreise mit einer Entscheidung über die Anträge auf Schulbegleitung überhaupt nicht nachvollziehbar.

„Dies setzt insbesondere die Eltern unter Druck, denn selbst wenn diese jetzt einen Be- scheid erhalten, ist die Zeit denkbar knapp, um bis zum Unterrichtsbeginn einen passenden Schulbegleiter zu finden“, führte El Samadoni weiter aus. Einige Familien seien dadurch gezwungen, auf geplanten Urlaub zu verzichten.

Soweit sich einzelne Kreise sogar dazu entschließen würden, Leistungen unter Hinweis auf den pädagogischen Kernbereich abzulehnen, müsse auch dies zeitnah in einem Bescheid transparent begründet werden, damit die Eltern diese Entscheidung dann gerichtlich über-
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2


prüfen lassen könnten. „Hier kommen vor dem Hintergrund der jetzt beginnenden Sommer- ferien auch nur noch Eilverfahren in Betracht“, kommentierte die Bürgerbeauftragte die La- ge. „Wir prüfen für alle Einzelfälle, die uns vorliegen, ob ein gerichtliches Eilverfahren erfol- gen muss.“

Es liegen aber auch Informationen vor, dass man zum Beispiel im Kreis Segeberg anders verfährt: In einem Bescheid wird die Schulbegleitung zunächst insgesamt bewilligt und zu- gleich angekündigt, dass bei tatsächlich erfolgender Unterstützung durch den Schulassisten- ten im pädagogischen Kernbereich die Leistung Schulbegleitung reduziert wird. Dieses Ver- fahren wird von der Bürgerbeauftragten für alle Kreise angeregt. „Dieser Umgang mit den Anträgen ist sachgerecht und entspricht der Bedeutung der Entscheidung für die Betroffe- nen. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass nicht wegen eines Streites über Zustän- digkeiten Lücken bei der Unterstützung der Kinder entstehen“, lobte die Bürgerbeauftragte dieses Vorgehen.

„Unter den vorliegenden Eingaben gibt es aber auch eine aus dem Kreis Stormarn, bei der die Eingliederungshilfe ohne Begründung jede Unterstützungsleistung auf den Kernbereich bezieht, obwohl es sich eindeutig um Leistungen zur Teilhabe handelt“, berichtete El Sa- madoni aus den zahlreichen Eingaben, die bei der Bürgerbeauftragten in den letzten Tagen eingegangen sind. „Wir werden versuchen, diesen Fall direkt mit dem Kreis zu klären, emp- fehlen den Eltern im Zweifelsfalle aber, eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung her- beizuführen.“

Die Bürgerbeauftragte bietet allen betroffenen Eltern ihre kostenlose Unterstützung an. Eine Kontaktaufnahme kann einfach telefonisch erfolgen.



Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).