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16.07.15
13:00 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Vorratsdatenspeicherung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 14 – Gesetzentwurf zur Aufhebung der Ermächtigung 24105 Kiel zum Abruf von Vorratsdaten Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Mobil: 0172 / 541 83 53 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Burkhard Peters: Nr. 310.15 / 16.07.2015

Wat mut, dat mut Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Mit Verlaub, liebe Piratenfraktion, die heiße Nadel kann man Eurem Gesetzentwurf förmlich ansehen. Was war da los? Die Begründung bei Gesetzentwürfen wegzulassen ist schon reichlich dürftig. Dann fiel Euch in letzter Minute auf, dass Ihr zunächst im Landesverfas- sungsschutzgesetz einen Satz streichen wolltet, der mit Vorratsdatenspeicherung rein gar nichts zu tun hat. Fehler können immer passieren. Erklärung? Fehlanzeige!
Und warum so zurückhaltend? Nur den Verweis auf §113a Telekommunikationsgesetz in einem Klammerzusatz des Landesverwaltungsgesetzes zu streichen sieht Euch gar nicht ähnlich. Da hätte ich mir radikalere Ansätze vorstellen können.
Nun soll also allein der Verweis auf eine Norm gestrichen werden. Aber diese Norm wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt. Das ist genauso als existierte die Vorschrift nicht. Aus meiner Sicht be- schränkt sich der Piratenantrag daher bestenfalls auf eine formaljuristische Richtigstellung. Man könnte allerdings auch sagen, er ist überflüssig.
Noch nebulöser bleibt Ihr inhaltliches Anliegen.
Es ist völlig unplausibel: Der Zugriff sogar auf die Inhalte von Telekommunikation ist in Nr. 1 der Vorschrift erlaubt. Dieses Zugriffsrecht geht doch viel weiter. Es hat etwas Beses- senes, in Nr. 2 den bloßen Verweis auf die für nichtig erklärte Vorratsdatenspeicherungs- pflicht im Bundesgesetz zu streichen. Das ist nichts anderes als symbolisches Geklingel. Natürlich lässt sich darüber streiten, ob bzw. inwieweit ein Stufenverhältnis zwischen dem Zugriff auf die Kommunikationsinhalte und dem Zugriff auf Verkehrsdaten besteht. Die Ge- samtschau der Verkehrsdaten erlaubt den Behörden inhaltliche Rückschlüsse bis tief in die Intimsphäre hinein. Man kann daher diskutieren, inwieweit das hinter den Verkehrsdaten stehende Schutzgut wenn schon nicht gleich schwer wiegt, jedenfalls doch den Telekom-
Seite 1 von 2 munikationsinhalten sehr nahe kommen kann. Sie beantragen aber nicht, jeglichen Zugriff auf Verkehrsdaten im Landesverwaltungsge- setz zu verbieten. Stattdessen konzentrieren Sie sich in Ihrem Antrag auf Marginalien. Demnächst stellen Sie Anträge, um Kommafehler in Gesetzen zu korrigieren.
Ihr Antrag hilft aber auch nicht gegen das neue Unheil, das uns ins Haus steht. In dieser Hinsicht könnte ich Ihre Ungeduld ja noch verstehen. Auch für mich ist die drohende Ver- abschiedung des Gesetzes zu den „Mindestspeicherpflichten“ schwer erträglich. In nicht all- zu weiter Ferne wird der Bundestag einen zweiten Anlauf zur Einführung der Vorratsdaten- speicherung unternehmen. Nun könnte man meinen, Sie wollen Vorsorge für diesen Fall treffen: aber dafür nützt die von Ihnen beantragte Streichung genauso wenig. Die Spei- cherpflicht, auf die § 113a jetzt verweist, wird dann nämlich in § 113b Telekommunikations- gesetz stehen. Also anstatt uns hier im Landtag mit Klein-Klein und formaler Normbereinigung aufzuhalten, sollten Sie sich vielleicht auf die neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht konzentrie- ren.
Im besten Fall wollten Sie mitteilen, dass Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung sind. Al- lein, wir wissen, Sie sind genauso gegen Vorratsdatenspeicherung wie die Regierungskoali- tion. Netterweise haben Sie uns oft genug Gelegenheit in diesem Haus gegeben, dies öf- fentlich in allen möglichen Varianten zu erklären. Das pädagogisch wertvolle Konzept der Wiederholung kam hier im Landtag schon öfters zur Sprache. Das greifen wir auf und erklä- ren heute gerne noch einmal: Wir sind gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung!
Wir lehnen die anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung der Telekommunika- tionsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat ab. Den damit verbundenen Generalverdacht gegen die Menschen in unserem Lande werden wir nicht hinnehmen. Die Vorratsdatenspeicherung war falsch, sie ist falsch und sie bleibt falsch.
Ihr heutiger Antrag taugt aber in der Sache zu nichts. Ich kann daher ausnahmsweise nicht sagen, dass ich mich auf die Beratungen im Ausschuss freue. Wir verplempern damit Zeit, die wir für andere Vorhaben dringend benötigen. Aber weil es ein Gesetzentwurf ist, gilt: wat mut, dat mut.



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