Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.07.15
12:13 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 26: Angesichts des Alters der Betroffenen brauchen wir bald eine Lösung

Sozialpolitik
Nr. 327/15 vom 16. Juli 2015
Heike Franzen zu TOP 26: Angesichts des Alters der Betroffenen brauchen wir bald eine Lösung
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Schleswig-Holstein hat sich bereits 2007 auf den Weg gemacht, die Geschichte der Heimerziehung in unserem Land aufzuarbeiten. Damals waren wir Vorreiter in der Bundesrepublik. Inzwischen hat es auf Bundesebene einen Runden Tisch dazu gegeben, aus dem der Fond Heimerziehung hervorgegangen ist.
In der Dokumentation des Runden Tisches heißt es: „Häufig waren Heime keine Schutzräume, sondern Orte, in denen körperliche und psychische Misshandlungen und in machen Fällen offenbar auch sexuelle Gewalt möglich waren und nicht oder nur unzureichend unterbunden oder geahndet wurden. Es war möglich, dass sich in Heimen eine repressive und rigide Erziehung etablierte, die in geschlossenen Systemen jedes Maß verlor. Staatliche Aufsichts- und Kontrollinstanzen, sowohl intern als auch extern, waren offenbar nicht in der Lage oder gewillt, diese Missstände, auch wenn sie bekannt waren, abzustellen.“
Wenn man sich mit den Umständen der Versorgung von behinderten Kindern von 1949 bis 1975 auseinandersetzt, dann wird man schnell zu dem Schluss kommen, dass diese Aussagen auch auf die Geschehnisse in der
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Behindertenhilfe und der Kinder- Jugendpsychiatrie zugetroffen haben. Darum ist es auch richtig, dass das Land an Aufarbeitung der Geschichte voranbringt.
Mit einem einstimmigen Beschluss haben die Arbeits- und Sozialminister der Länder im letzten Jahr bekräftigt, dass sie eine Gleichbehandlung aller betroffenen Personenkreise anstreben. Diese Gleichbehandlung scheitert aktuell an einer Einigung über die Finanzierung einer möglichen Hilfeleistung durch den Bund, die Länder und die Kirchen. Wie ich meiner Kleinen Anfrage entnehmen konnte, hat auch Schleswig-Holstein eine Fondslösung abgelehnt.
Der Bund hat sich seit langer Zeit bereits dazu bekannt, einen Hilfsfond mitzutragen und inzwischen haben auch die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Hamburg ihre Bereitschaft signalisiert, diese Lösung mitzutragen. Und die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass gerade wir in Schleswig-Holstein, die den ersten Schritt zur Anerkennung und Aufarbeitung der Geschichte der Heimerziehung gemacht haben, jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben dürfen. Die Menschen mit Behinderung müssen in diesem Bereich eine Gleichstellung erfahren.
Frau Ministerin, in der Antwort auf meine Kleine Anfrage haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie Zweifel an der Fondslösung haben und dass es eine Arbeitsgruppe geben soll, um eine Alternative zu erarbeiten. Ich will hier mal auf die Erfahrungen mit dem Runden Tisch Heimerziehung zurückgreifen, der umfassend geprüft hat, welche Möglichkeiten der Entschädigungen bestehen und sich aus den unterschiedlichsten Gründen für die Fondslösung ausgesprochen haben. Die betroffenen Menschen sind zum Teil in einem Alter, in dem sie unmittelbar vor dem Eintritt in die Rente stehen. Ihnen fehlt die Zeit, um auf einen langen Prozess zur Alternativlösung zu warten. Wir dürfen das Thema also nicht auf die lange Bank schieben, sondern wir brauchen eine baldige Lösung.
Der von uns vorgelegte Antrag entspricht einer solchen Lösung. Liebe Kollegen von der SPD und den Grünen, in Nordrhein-Westfalen haben es ihre Kollegen, obwohl sich auch dort der Sozialminister so verhalten hat wie hier Frau Alheit, dazu entschieden, einen solchen Antrag mitzutragen. Ich würde Ihnen gerne die Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren und beantrage daher, unseren Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen.



Seite 2/2