Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 28: Wir brauchen keinen weiteren runden Tisch, wir brauchen eine effektive Heimaufsicht
SozialpolitikNr. 326/15 vom 16. Juli 2015Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 28: Wir brauchen keinen weiteren runden Tisch, wir brauchen eine effektive HeimaufsichtEs gilt das gesprochene Wort Sperrfrist RedebeginnDas Geschehen der letzten Wochen um die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof in Dithmarschen macht mich persönlich betroffen und traurig. Dieser Fall beschäftigt nicht nur das Ministerium und das angegliederte Landesjugendamt, er beschäftigt auch uns als Parlament, die Journalisten, ja und sogar die Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein.Die Situation vor Ort, rund um die Jugendeinrichtung, ist etwas, was ich mir bisher nicht bei uns im Land hätte vorstellen können. Kinder, in diesem konkreten Fall sind es Mädchen zwischen 8 bis 17 Jahren, haben Schutz benötigt und ihn nicht in der Form erhalten, wie sie ihn eigentlich gebraucht und verdient hätten. Stattdessen waren sie entwürdigenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt, und mussten fragwürdige Regelwerke und Kollektivstrafen über sich ergehen lassen.Beschwerden von Eltern, Betreuern, Nachbarn und Bezugspersonen wurden über Jahre nicht wirklich ernst genommen. Was für eine Situation für die Mädchen. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1440 Telefax: 0431-988-1443 E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/3 So etwas darf nicht noch einmal passieren.Wir stellen fest, dass das Landesjugendamt nicht wirklich das gemacht hat, was man in solchen Situationen eigentlich erwartet hätte. Wir brauchen jetzt ein breites Spektrum an Maßnahmen auf allen Ebenen, um Kinder vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren haben sich alle Fraktionen dafür eingesetzt, dass Schleswig-Holstein ein Vorbild beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Missbrauch wird.Anscheinend ist die Grundlage zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, aufgrund der Geschehnisse der letzten Wochen, nicht ausreichend. Kinder sollen sich positiv entwickeln, sie sollen gesund groß werden und sie müssen vor Missbrauch und Misshandlung geschützt aufwachsen. Egal, ob sie in der eigenen Familie, bei einer Pflegefamilie oder aber auch in einem Heim aufwachsen.Eine am Kindeswohl orientierte Pflege und Erziehung bleibt das verfassungsmäßig verankerte und natürliche Recht der Eltern und auch deren Pflicht. Aber auch dann, wenn Kinder - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Obhut ihrer Eltern aufwachsen, muss der Staat für den Schutz der Kinder eintreten. Denn egal wo sie leben – das Kindeswohl muss immer im Mittelpunkt stehen.Den Fall Friesenhof aufzuklären, damit wird sich nach den Sommerferien ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigen. Dieser soll aufklären, wer, wo, wie, wann und an welcher Stelle Fehler gemacht hat. Wo haben die Versäumnisse in der Kontrolle und in der Beaufsichtigung der sehr speziellen Heimaufsicht des Landesjugendamtes gelegen haben?Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich solche Vorfälle, wie jetzt in Dithmarschen, nicht wiederholen können und dürfen. Wir müssen gemeinsam für einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen sorgen.Erfreulich ist eigentlich, dass sich die Jugendminister der Länder anlässlich ihrer regelmäßigen Zusammenkünfte schon seit Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigen und auseinandersetzen.Bereits im Mai 2014 und erneut in diesem Jahr im Mai, also vor nicht mal zwei Monaten, wurde dort einstimmig beschlossen, umfangreich an der Prüfung der rechtlichen Grundlagen der Heimaufsicht sowie einer gesetzlichen Weiterentwicklung zur Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der Aufsicht zu arbeiten. Seite 2/3 Eine Arbeitsgruppe daraus soll bis zum Jahresende berichten und Vorschläge zur Novellierung vorlegen. Dieser Bereich wird also schon auf Bundesebene behandelt und stellt somit keine neue Forderung dar. Die Ministerin hat diese Maßnahme bereits in der Vergangenheit mitbeschlossen.Seit Mai 2014 und nochmals Mai 2015 gibt es auch Beschlüsse zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung. Damit ist eine umfassende Überprüfung der Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe verbunden, die sich nicht nur auf die Heimaufsicht und das Genehmigungswesen beschränkt.Und was die Überarbeitung der Kinder- und Jugendhilfeverordnung betrifft, gibt es im Ministerium seit über einem Jahr einen Verordnungsentwurf, mit vielen detaillierten Regelungen, der zügig erlassen werden sollte, um die alte Regelung von 1994 zu ersetzen.Was den beantragten „Runden Tisch“ betrifft, gibt es solche bereits auf Bundesebene zu den genannten Themenkomplexen. Somit brauchen wir keinen zusätzlichen „Runden Tisch“ auf Landesebene mit dem gleichen Arbeitsauftrag. Seite 3/3