Flemming Meyer: Wir schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen
Presseinformation Kiel, den 16.07.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 13 Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein Drs 18/3191 „Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vor unlauteren Mittbewerbern geschützt werden. Die Busfahrer in Dithmarschen oder das Bahnpersonal an der Westküste könnten hierzu mit Sicherheit etwas sagen“Zur guten parlamentarischen Arbeit gehört, dass man sich die Anträge genau durchliest undpolitisch bewertet, aber auch – wie in diesem Fall – eingebrachte Gesetzentwürfe mitbestehenden oder älteren Gesetzen vergleicht, um festzustellen, was der Antragsteller will. Dashabe ich getan und ich stelle fest, das was die CDU uns hier vorgelegt hat, geht gar nicht.Dieser Gesetzentwurf ist rückwärtsgewandt, denn er will in weiten Teilen den rechtlichenZustand von vor 2013 wieder herstellen. Soll heißen, die CDU beabsichtigt, das Tariftreuegesetzaufzuheben, das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs aufzuheben und dasLandesmindestlohngesetz aufzuheben. Darüber hinaus soll auch noch dasDenkmalschutzgesetz, das Sparkassengesetz, die Gemeindeordnung, das Gesetz über diekommunale Zusammenarbeit und das Schulgesetz geändert werden. Auf die anderenÄnderungen im Entwurf werde ich jetzt nicht weiter eingehen. 2Liebe Kollegen von der CDU, was haben sie sich bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfeseigentlich gedacht? Sie sind doch nicht wirklich davon ausgegangen, dass das, was sie uns hiervorlegen, in dieser Form so durchgeht. Sie glauben doch nicht im ernst, dass diese Fassungmehrheitsfähig ist. Hier führt die CDU eine Debatte, die gelaufen ist – und das wissen sie auch.Diese Koalition ist angetreten mit dem Ziel für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf demArbeitsmarkt. Dies gründet auf drei Beinen: Tariftreuegesetz, Landesmindestlohngesetz und dasRegisters zum Schutz fairen Wettbewerbs.Damit stellen wir sicher: dass − künftig nur die Unternehmen Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne oder einen Mindestlohn zahlen und soziale als auch ökologische Mindeststandards einhalten, − unzuverlässige Unternehmen identifiziert und in ein Register eingetragen werden, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und − Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen.Ich stelle fest, all dies will die CDU nicht. Wir hingegen schaffen Gerechtigkeit für dieUnternehmen, die faire Löhne zahlen, von denen auch ihre Angestellten samt Familienexistieren können. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vorunlauteren Mittbewerbern geschützt werden. Die Busfahrer in Dithmarschen oder dasBahnpersonal an der Westküste könnten hierzu mit Sicherheit etwas sagen. Denn ohne dieseKoalition wären diese Menschen heute wesentlich schlechter gestellt. Das unterscheidet uns vonder CDU.Mit ihrem Gesetzentwurf macht die CDU vielmehr deutlich, dass sie den Blick nach vorn verlorenhat. Das was bleibt, ist ihre gebetsmühlenartige Unterstellung, diese Koalition würdewirtschaftsfeindliche Politik machen. Auch mit Kritik gegenüber der Verwaltung hält die CDU 3nicht hinterm Berg. So ist in der Pressemitteilung von Herrn Callsen vom 09. Juli dieses Jahres zulesen, wir hätten eine wenig ausgeprägte Unternehmerfreundlichkeit in der Verwaltung.Hier möchte ich ganz deutlich sagen, derartige Äußerungen und Behauptungen sind nicht nurfalsch, sie sind vielmehr kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. AberGott sei Dank fallen nicht alle auf ihre Schwarzmalerei herein.Abschließend möchte ich noch sagen; zur guten parlamentarischen Gepflogenheit gehört auch,dass Gesetzentwürfe – seien sie noch so überflüssig – die Chance haben sollen, einparlamentarisches Verfahren in den Ausschüssen zu durchlaufen. So werden wir es auch mitdem vorliegenden Entwurf halten.