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15.07.15
17:33 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Sanierungsstau von Sportstätten

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 17/40/41 – Auflösung des Sanierungsstaus bei kommuna- 24105 Kiel len Sportstätten Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der sportpolitische Sprecher der Mobil: 0172 / 541 83 53 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Burkhard Peters: Nr. 306.15 / 15.07.2015
Für die Sportstätten
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegin Ostmeier,
die Beharrlichkeit, mit der Sie sich die Sanierung unserer Sportstätten im Land auf die Fah- nen geschrieben haben, nötigt einen gewissen Respekt ab. Gibt man im Landtagsinforma- tionssystem die Begriffe „Ostmeier“ und „Sportstätten“ ein, kommt man allein in dieser Wahlperiode auf 8 Treffer. 2 Große Anfragen, diverse kleine Anfragen, Haushaltsanträge und Initiativanträge kreisen um Ihr Generalthema. Sie erarbeiten sich den Ruf der ‚Jean d`Arc der maroden Sportstätten‘.
Gelegentlich kann die Leidenschaft für eine Sache aber auch ins Obsessive umschlagen. Das lateinische ‚obsidere‘ bedeutet ‚in Besitz nehmen‘ oder ‚belagern‘.
Eine solche Tendenz sehe ich in Ihrem Bemühen, auch die Sportministerkonferenz mit Ih- rem Generalthema zu kapern. Sie fordern, die Landesregierung möge die Sportentwicklung und den Sanierungsstau bei den Sportstätten zu einem Schwerpunktthema der SpoMiKo machen (Drucksache 18/2848; TOP 40).
Abgesehen davon, dass sich die SpoMiKo seit ihrem Bestehen um die Sportentwicklung in Deutschland intensiv kümmert, geht es bei der Frage des Sanierungsstaus bei den Sport- stätten um unsere ureigenen Hausaufgaben im Land Schleswig-Holstein. Wie uns die Sportministerkonferenz da weiterhelfen kann, sehe ich nicht.
Soweit Sie im Antrag vom 30. Juni fordern, die Landesregierung möge zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landessportverband mit Hilfe von Sportwissen- schaftlerInnen ein Sanierungsprogramm für kommunale Sportstätten erarbeiten, kommen wir uns wieder etwas näher.

Seite 1 von 2 In der Tat hat die Antwort auf Ihre Große Anfrage „Evaluation des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten“ ergeben, dass dort noch Einiges zu tun ist. Wie sollte es auch anders sein. Herr Bülow hat als Sprecher der kommunalen Landesverbände in der Anhö- rung im Innenausschuss am 3. Dezember darauf hingewiesen: So gut wie alle kommunalen Infrastrukturen leiden seit Jahrzehnten an Unterfinanzierung. Ein Sanierungsstau ist überall anzutreffen. Bildungseinrichtungen, Kitas, Straßen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtun- gen. Die Sportstätten sind da noch ein kleineres Problem.
Mehrfach wurde im Rahmen der Anhörung die Behauptung aufgestellt, in Schleswig- Holstein liege die Versorgung des Sports besonders im Argen. Das bezweifle ich. Die Ver- treterin des Landessportverbandes erwähnte lobend die Förderpraxis des Landes Nordrhein-Westfalen. 50 Mio. EURO würden dort jährlich an den Sport vergeben und dann durch diesen selbst verteilt. Das hört sich natürlich zunächst mächtig gewaltig an. NRW hat allerdings 17.527.000 EinwohnerInnen. Rechnet man den Betrag von 50 Mio. EURO um, kommt man zum Ergebnis, dass NRW pro Landeskind 2,85 EURO jährlich ausgibt. In Schleswig-Holstein geben wir bei 2.816.000 Einwohnern mindestens 8 Mio. EURO im Jahr für die Sportförderung an den Landessportverband. Das macht pro Nase 2,84 EURO. also einen Cent weniger als das hochgelobte Land NRW. Weil wir in 2015 zusätzlich 2 Mio. EURO für die Schwimmbadsanierung eingestellt haben, kommen wir in diesem Jahr sogar auf 3,55 EURO pro Einwohnerin und Einwohner.
So grauenhaft schlimm ist es in Schleswig-Holstein um die Sportförderung also nicht be- stellt.
Wir können im Ausschuss zumindest diskutieren, ob das Land die Federführung bei der Entwicklung eines Sanierungskonzepts übernehmen sollte. Das kann auch gerne unter Be- teiligung von SportwissenschaftlerInnen geschehen. Denn eines ist aus der Anhörung sehr deutlich geworden. Es braucht eine wissenschaftlich fundierte kommunale Sportstättenentwicklungsplanung. Anders lassen sich Gießkannen- ausschüttungen, Mitnahmeeffekte und Fehlallokationen nicht vermeiden. Darum ist es auch so sinnvoll, dass wir die Landesmittel für diese Planungen verdoppelt haben. Denn nur auf einer solchen Grundlage kann tatsächlich abgeschätzt werden, wo und wie viel Geld sinn- voll und zukunftsfähig in die Sanierung von Sportstätten gesteckt werden sollte.
Der Ziffer 2 Ihres Antrags können wir so nicht zustimmen. Sie fordern darin schon hier und heute, dass im Haushaltsplan für 2016 Haushaltmittel in Höhe von mindestens 4 Mio. EURO für die Sportstättensanierung und Instandsetzung eingestellt werden. Damit machen Sie den zweiten Schritt vor dem Ersten. Ein solcher Antrag ist sinnvoller Weise der jährlichen Haushaltsberatung vorbehalten. Es geht nicht an, ein Sonderinteresse privilegiert außerhalb der Betrachtung des Gesamthaushalts vorab zu befriedigen. Wir wer- den den Antrag TOP 17 daher zunächst insgesamt im Innenausschuss beraten, um dann zu schauen, was der Haushalt 2016 für die Sportstättensanierung hergibt.



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