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15.07.15
17:29 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 17, 40, 41: Sportstättensanierung: Opposition schnackt, wir machen!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 15. Juli 2015


TOP 17, 40 + 41: Sanierungsstau in kommunalen Sportstätten / Themenschwerpunkte der Sportministerkonferenz (Drs.18/3159, 18/2848, 18/3169, 18/1951, 18/3170)



Beate Raudies:
Sportstättensanierung: Opposition schnackt, wir machen!


Ich halte die Rede stellvertretend für meinen Kollegen Jürgen Weber, der erkrankt ist. Es handelt sich nach meiner Kenntnis aber nicht um eine Sportverletzung. – Dies ist die zweite Plenarsitzung in Folge, in der eine sportpolitische Debatte geführt wird. Im Zusammenhang mit der Olympia-Bewerbung Hamburgs und Kiels kann ich mir gut vorstellen, dass dieses Thema auch in der kommenden Zeit einen höheren Stellenwert einnehmen wird. Das verleitet leicht zum Populismus und der Geist des Populismus ist es auch, der aus dem Antrag der CDU-Fraktion weht.
Die Koalition hatte im Haushalt 2015 Landesmittel in Höhe von zwei Millionen Euro für die Sanierung der Sportstätten, besonders der Schwimmstätten, bereitgestellt. Die „Sportfreunde Günther“ hatten beantragt, die Landesregierung möge erstens konsequenter sparen und zweitens 4 Millionen Euro für die Sportstättensanierung ausgeben. Hätten wir damals 4 Millionen beschlossen, hätte die CDU vermutlich 8 Millionen beantragt. Finanzieren wollten Sie das übrigens mit einer Kürzung der sächlichen Verwaltungsaufgaben, u.a. bei der Polizei. 2



Der Bau und die Sanierung kommunaler Sportstätten sind, wie der Name schon sagt, Aufgabe der Kommunen, bei der das Land lediglich eine unterstützende Aufgabe wahrnehmen kann. Und bei rund 3.500 öffentlichen bzw. nicht kommerziellen Sportstätten kann das auch nicht anders sein.
Niemand kann den Kommunen pauschal den Vorwurf machen, sie würden sich nicht um ihre Sportstätten kümmern, wenn man sich die aktuellen Zahlen zu den Investitionen in ihre Sportstätten ansieht. Und nicht nur kommunale Mittel kommen dabei zum Einsatz: So sind beispielsweise zwischen 2010 und 2013 23,5 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II in die Sanierung der Sportstätten in Schleswig-Holstein geflossen.
Was aber nicht angeht, ist, hier durch eine Resolution die Landesregierung zur Einsetzung von mindestens vier Millionen Euro für die Sportstättensanierung zu verpflichten. Ihnen geht es nicht wirklich um einen Abbau des Sanierungsstaus, sondernd darum, sich selbst die Goldmedaille in der Disziplin Sportförderung umzuhängen. Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir dieses Spiel nicht mitmachen. Wir werden diese Debatte im Herbst auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs der Landesregierung führen.
Unsere Verantwortung für die Infrastruktur des Landes ist nun mal höher als die für die von den Kommunen betriebenen Sportstätten; dadurch ergeben sich notwendige Schwerpunktsetzungen im Haushalt. Im Übrigen läuft Ihr Antrag auch formal ins Leere, denn das Kabinett hat den Haushaltsentwurf bereits gestern verabschiedet.
Darüber hinaus fordern Sie die Landesregierung auf, einen Schwerpunkt bei der Förderung von Schulsportstätten zu setzen. Liebe Kollegin Ostmeier, da sind wir bereits auf einem guten Weg. 80 Prozent der rund 100 Millionen Euro, die Schleswig-Holsteins Kommunen aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes erhalten werden, sollen nach unserer Vorstellung in die energetische Sanierung von Schulen, und damit selbstverständlich auch von Schulsportstätten, fließen. Auch hier gilt wieder: Sie schnacken, wir machen!
Ihre Kollegin, Frau Nicolaisen, kritisiert diese Schwerpunktsetzung im Übrigen vehement. Vielleicht klären Sie da mal in der CDU-Fraktion die inhaltlichen Schwerpunkte.
Vor diesem Hintergrund und auch, weil viele Kommunen gar nicht über eine eigene Sportentwicklungsplanung verfügen, obwohl das Land die Zuschüsse an Kommunen für solche 3



Pläne verdoppelt hat, vermögen wir nicht den tieferen Sinn darin zu erkennen, ein Sanierungsprogramm mit maximalem Beratungsaufwand vorzubereiten, wenn die Umsetzung eines solchen Programms gar nicht in die Verantwortlichkeit des Landes fällt.
Eigentlich gibt es keinen Grund, den Antrag zu überweisen, aber vielleicht führt die Diskussion im Ausschuss ja noch zu neuen Erkenntnissen.