Reformen im Krankenversicherungsrecht treten in Kraft: Änderungen für Versicherte auch beim Krankengeld
109/2015 Kiel, 14. Juli 2015Reformen im Krankenversicherungsrecht treten in Kraft: Änderungen für Versicherte auch beim KrankengeldKiel (SHL) – Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (10. Juli) das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gebilligt. Die Bürgerbeauftragte Schleswig- Holsteins informiert nun über die neuen Regelungen. „Durch das Gesetz werden die Rechte und die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in einigen Punkten, insbesondere beim Krankengeld, verbessert“, sagte Samiah El Samadoni heute in Kiel.Damit werde künftig das von der Bürgerbeauftragten seit langem heftig kritisierte Problem der Krankengeld-Einstellung bei „verspäteter“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgemil- dert. Bislang erhalten erkrankte Versicherte, die während des Krankengeldbezuges ihren Arbeitsplatz verlieren, nur dann weiter Krankengeld, wenn rechtzeitig die Folgebescheini- gung des Arztes über ihre Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird. „Rechtzeitig“ bedeutete nach der - unglücklichen - bisherigen gesetzlichen Regelung, dass Folgebescheinigungen spätes- tens „am letzten Tag“ der zuvor attestierten Arbeitsunfähigkeit eingeholt werden mussten. Eine verspätete Folgebescheinigung führt - auch weiterhin - einerseits zur Einstellung des Krankengeldes und andererseits in der Regel zum Verlust der Pflichtmitgliedschaft.Künftig soll es ausreichen, wenn eine Folgebescheinigung spätestens „am Werktag nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung“ ausgestellt wird. „Betroffene verlieren häufig unver- schuldet ihren Anspruch auf Krankengeld und ihren bisherigen Versicherungsschutz, obwohl sie gerade wegen der andauernden Erkrankung auf eine soziale Absicherung existentiell angewiesen sind“, so El Samadoni. Insofern sei die Neuregelung „ein Schritt in die richtige Richtung“. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2Aber: Die geplanten Änderungen sind für die Bürgerbeauftragte nicht ausreichend. „Selbst wenn Folgebescheinigungen wegen derselben Erkrankung nicht unmittelbar nach Ablauf der bisherigen Bescheinigung ausgestellt werden, darf dies nicht zu einer vollständigen Einstel- lung des Krankengeldes und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.“ Angemessen und rechtsdogmatisch richtig sei es vielmehr, das Krankengeld allenfalls für den Zeitraum der „Lücke“ zu kürzen. Grundsätzlich müsse es aber für die gesamte Zeit der Arbeitsunfä- higkeit gewährt werden.Da die Gesetzesreform nur einen Teil der bisherigen Probleme lösen werde, appelliert die Bürgerbeauftragte an alle Ärzte, auf eine rechtzeitige und lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zu achten.Auch hätten Versicherte, die Krankengeld erhalten, künftig einen gesetzlichen „Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung“ durch die Krankenkasse, wie ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Da sich bereits in der Vergangenheit viele Bürger durch un- angekündigte Anrufe ihrer Krankenkasse unter Druck gesetzt sahen, werde die Bürgerbe- auftragte sehr genau darauf achten, wie die Kassen die neue Regelung umsetzen.„Es muss sorgfältig geprüft werden, ob Krankenkassen die Freiwilligkeit der Beratung deut- lich machen und datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten“, sagte El Samadoni. Ver- sicherte könnten es jederzeit ablehnen, „Telefonate und Gespräche mit ihrer Krankenkasse zu führen, um zum Beispiel den Behandlungsverlauf und Detail-Fragen zu Krankheiten oder Lebensumständen zu besprechen“. Entsprechende Fragen seien auch datenschutzrechtlich äußerst bedenklich, zumal es den Krankenkassen nicht zustehe, in die medizinische Be- handlung einzugreifen.