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13.07.15
12:04 Uhr
Piratenpartei

Dr. Patrick Breyer: Gutachten stärkt Petitionsrecht der Bürger #6Piraten

Pressemitteilung Mario Tants Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 04 31 - 988 1603 Fax: 04 31 - 988 1602 mario.tants@piratenfraktion-sh.de



Kiel, 13. Juli 2015
Dr. Patrick Breyer: Gutachten stärkt Petitionsrecht der Bürger
Im Auftrag der Piratenfraktion hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags das Petitionsrecht der Bürger bei Beschwerden über Behörden gestärkt. Entgegen der bisherigen Praxis des Petitionsausschusses müssen Beschwerden, mit denen auch Gerichte befasst sind, vom Petitionsausschuss nicht von vornherein abgelehnt werden. Das Gutachten hält wörtlich fest, "dass die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz den Petitionsausschuss nicht daran hindern, eine Empfehlung an die Landesregierung als Verfahrensbeteiligte auszusprechen, einen Rechtsstreit im Sinne des Petenten beizulegen."
Anlass des Gutachtenauftrags der Piratenfraktion war die Ablehnung der Sammelpetition von über 2.600 Bürgern gegen die Schließung des Landeshafens Friedrichskoog mit der Begründung, wegen der eingereichten Klage gegen die Schließung liege "die rechtliche Beurteilung beim Gericht" und es bestehe "parlamentarisch kein Handlungsspielraum, der Entscheidung des Gerichtes vorzugreifen"1. Auch in anderen Fällen, beispielsweise betreffend ein Jugendamt, eine Versorgungsausgleichskasse oder eine Justizvollzugsanstalt, hat der Landtag Petitionen unter Verweis auf zurückliegende oder anstehende Gerichtsentscheidungen abgelehnt.
1http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2600/drucksache-18-2673.pdf (S. 54 f.)

Piratenfraktion im Pressestelle: http://www.piratenfraktion-sh.de Schleswig-Holsteinischen Landtag Tel.: 0431 – 988 1603 fraktion@piratenfraktion-sh.de Düsternbrooker Weg 70 Twitter: @fraktionSH 24105 Kiel Tel.: 0431 – 988 1337

Seite 1 / 2 Der Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) begrüßt die Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes: "Das Gutachten stärkt das Petitionsrecht der Bürger bei Beschwerden über Behörden. Der Petitionsausschuss muss Petitionen auch dann inhaltlich bewerten, wenn ein Gerichtsverfahren läuft. Und das ist auch gut so. Denn die Gerichte prüfen nur, ob das Behördenhandeln rechtlich zulässig ist. Ob es aber sinnvoll ist, kann nur der Petitionsausschuss prüfen, und das ist auch seine ureigenste Aufgabe. Behördenhandeln kann korrigiert und geändert werden, auch wenn Klage dagegen erhoben wurde.
Der Petitionsausschuss sollte nun seine bisherige Praxis ändern, sich hinter der Justiz zu verstecken. Als erstes gilt es, die Prüfung der Sammelpetition gegen die Hafenschließung in Friedrichskoog wieder aufzunehmen. Das Land könnte den Hafen jederzeit wieder zum Landeshafen machen. Die betroffenen Bürger erwarten vom Petitionsausschuss endlich eine klare Aussage dazu, ob er dies unterstützt oder nicht."


Ansprechpartner: Dr. Patrick Breyer, MdL, Tel: +49 431 988 1638



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