Beate Raudies: Den öffentlichen Dienst attraktiver gestalten
Kiel, 30. Juni 2015 Nr. 187 /2015Beate Raudies:Den öffentlichen Dienst attraktiver gestalten Zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Beamtenrechts, den das Kabinett heute beschlossen hat, erklärt die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für öffentliches Dienstrecht, Beate Raudies:Der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben, damit auch in Zukunft genügend Nachwuchs- und Fachkräfte rekrutiert werden können. Deswegen müssen die Regelungen des Beamtenrechts regelmäßig überprüft und an das „wahre Leben“ angepasst werden. Das tut die Landesregierung mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Die neuen Regelungen sind zeitgemäß, denn sie werden dazu führen, dass z. B. durch die Einführung einer Familienpflegezeit und durch mehr Freistellungsmöglichkeiten bei besonderen familiären Verpflichtungen Beruf und Familie besser vereinbart werden können. Zudem wird alters- und lebensphasengerechtes Arbeiten gefördert und Arbeit zeitlich und örtlich z. B. durch mobiles Arbeiten und Wohnraumarbeit flexibilisiert. Auch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein wichtiger Baustein eines zeitgemäßen öffentlichen Beamtenrechts. Der Gesetzentwurf wird nun ins Verfahren gehen; weitere Verbesserungen sind selbstverständlich möglich.