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24.06.15
14:31 Uhr
SSW

Landestheater: Ingbert Liebing muss endlich ein Machtwort sprechen

Pressemitteilung Nr. 133/2015 Kiel, 24.06.2015
Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383



Landestheater: Ingbert Liebing muss endlich ein Machtwort sprechen
Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, hat die Forderung von CDU und WG-NF im Kreistag Nordfriesland, den Gesellschaftervertrag mit dem Landestheater aufzukündigen, scharf kritisiert:

„Wer keine Kultur an der Westküste will, sollte das ehrlich sagen und nicht fadenscheinige Finanzargumente vorschieben“ sagte der Landespolitiker heute in Kiel. Allein aus dem Finanzausgleichsgesetz habe der Kreis in diesem Jahr fast sechseinhalb Mio. Euro mehr Zuweisungen vom Land erhalten als noch 2012*, erklärte Harms. Hinzu kämen weitere drei Mio. Euro, die der Kreis als Solidaritätsbeitrag von den kreisangehörigen Gemeinden einfordert. „Eine finanzielle Notwendigkeit, freiwillige kulturelle Leistungen in Frage zu stellen, besteht also nicht. Das ist eine rein politische Entscheidung. Wer also fordert, den Gesellschaftervertrag zu kündigen, der sollte dann auch so ehrlich sein und den Menschen sagen, dass die kulturelle Abwicklung der 2
Westküste politisch gewollt ist“, so der SSW-Frontmann im Landtag. Harms bezeichnete es als „unbelehrbar kulturfeindlich“, dass die CDU nach dem Debakel um die Schleswiger Spielstätte nun einen erneut einen Vorstoß unternehme, dem Landestheater den Garaus zu machen. Er forderte den Landesvorsitzenden der CDU Ingbert Liebing auf, endlich ein Machtwort in seiner Partei zu sprechen. „Wenn Herr Liebing es ernst meint mit dem Wechsel von der Bundes- in die Landespolitik 2017, dann sollte er endlich anfangen, die Belange der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein ernst zu nehmen, forderte der Husumer SSW-Abgeordnete: „Denn eines neuen Oppositionsführers, der untertaucht, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen, bedarf es nicht in Schleswig- Holstein. Den haben wir bereits.“



* An den Kreis Nordfriesland überwiesene Schlüsselzuweisungen der Jahre 2012-2014 (ohne Sonderzuweisungen) laut Innenmininsterium :

2012: 19,1 Mio. Euro 2013: 16,8 Mio. Euro 2014: 22,3 Mio. Euro 2015: 25,5 Mio. Euro.