Dr. Heiner Garg zu TOP 6 (Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge von Geschäftsführungen): Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 241/2015 Kiel, Freitag, 19. Juni 2015 Finanzen/TransparenzDr. Heiner Garg: Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig- www.fdp-fraktion-sh.de Holsteins haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetzentwurf zur Veröffentlichung der Bezüge von Geschäftsführungen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und fi- nanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg : Garg:„Wir hatten zu diesem Gesetzentwurf eine sehr intensive, fachliche Ausei- nandersetzung im Finanzausschuss – eine schriftliche und mündliche Anhö- rung. Ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen, waren sicherlich viele Stel- lungnahmen im Vorfeld absehbar.Ich habe mich bereits zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes erfreut und optimistisch gezeigt – im Ergebnis, jetzt zur zweiten Lesung, steht der Ent- schluss meiner Fraktion fest: Wir stimmen diesem Anliegen nach mehr Transparenz zu.Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben ein berechtigtes In- teresse und einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden.Wir können nicht ernsthaft von börsennotierten Unternehmen eine Offenle- gung ihrer Vorstandsvergütungen verlangen und zeitgleich bei öffentlichen Unternehmen weniger Transparenz zulassen.Ein Transparenzgesetz eignet sich nicht als Pranger gegen angeblich zu ho- he Managergehälter. Im Gegenteil: Es soll ermöglichen, dass Interessenten auf einfache Art und Weise sich einen Überblick darüber verschaffen kön- nen, was Topmanager öffentlicher Unternehmen verdienen.Dass bedeutet mitnichten, dass die Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden oder bei denen das Land eine Mehrheitsbeteiligung hält, nun unter Generalverdacht stehen, exorbitante Managergehälter an die Mitglie- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de der ihrer Geschäftsführungsorgane zu zahlen. Es wird damit lediglich ein Beitrag zur Transparenz geleistet, was seit langem überfällig ist.Diesen Beitrag leisten nicht nur die öffentlich-rechtlichen Unternehmen, sondern ebenso das Land wie auch die Kommunen. Ein Beitrag zur Transpa- renz also.Es spricht doch vieles dafür, dass das Mehr an Informationen ein Mehr an Bürgernähe, ein Mehr an Vertrauen und nicht zuletzt ein Mehr an Fairness untereinander entstehen lässt.Ausdrücklich möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf nicht darauf ab- zielt, die betroffenen Unternehmen – so auch die Sparkassen – für die eine Hinwirkungspflicht besteht, zu schwächen. Aber ich verstehe es als Selbst- verständlichkeit, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, daran interessiert sind, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.Die zuletzt vorgenommene Änderung oder Ergänzung der regierungstragen- den Fraktionen, die Angaben auf einer Internetseite des Finanzministeriums zu veröffentlichen unterstützen wir. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen die Informationen – offen zugänglich, auch das verstehe ich unter Transpa- renz – zu Verfügung. Im unserem digitalen Zeitalter ist dies weniger ein zu- sätzliches Angebot als eine Selbstverständlichkeit.Die Bedenken einiger weniger – dies könne zu einer Neiddebatte führen – teile ich weniger. Sicherlich wird sich der ein oder andere über die Angaben wundern, im positiven wie vielleicht auch im negativen Sinne.Keinesfalls und dies war mir in der abschließenden Finanzausschusssitzung besonders wichtig, ist die neue Internetseite als ‚Gehaltspranger‘ zu verste- hen. Es soll und wird keine Wertung darüber abgegeben, wer und wieso ei- nen Verdienst in Höhe von x Euro verdient hat oder nicht. Dazu ist dieses Instrument nicht gedacht worden und das, so habe ich die regierungstra- genden Fraktionen gestern im Ausschuss verstanden, ist auch nicht gewollt beziehungsweise nicht beabsichtigt.Abschließend fasse ich zusammen, der Gesetzentwurf – auch in der nun ge- änderten Fassung – erfüllt die Anforderungen an Transparenz für die inte- ressierte Öffentlichkeit. Wir stimmen ihm zu.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de