Beate Raudies zu TOP 6: Es geht um Transparenz und Vertrauen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 19. Juni 2015TOP 6: Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (Drs. 18/3062)Beate Raudies:Es geht um Transparenz und Vertrauenheute ist es endlich soweit: Schleswig-Holstein bekommt ein Transparenzgesetz, auch wenn es bei uns etwas umständlicher „Vergütungsoffenlegungsgesetz“ heißt. Dafür ist der Name aber auch Programm: Wir regeln damit die Offenlegungspflichten für Vorstands- und Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen.Das sind Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren Anstalt wie etwa die GMSH, einer Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts sowie kommunale Anstalten, gemeinsame Kommunalunternehmen und der Sparkassen- und Giroverband. Für privatrechtliche Gesellschaften, an denen Land oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, gilt eine Hinwirkungspflicht.Ebenso betrifft die Offenlegungspflicht institutionell geförderte unternehmerisch tätige Zuwendungsempfänger, die mehr als 25 % ihrer öffentlichen Förderung vom Land erhalten. Die Begrenzung auf mehr als 25% ist zweckmäßig, da sonst sämtliche Empfänger von Landeszuschüssen erfasst werden. Das ist nicht das Ziel des Gesetzes.Warum tun wir das? Vertrauen ist die Grundlage jeder funktionierenden Demokratie. Und es geht hier nicht um eine Neiddebatte, sondern um das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Insbesondere leuchtet das Argument ein, dass der Eigentümer Anspruch auf diese Informationen 2hat. Eigentümerin öffentlicher Unternehmen ist die Öffentliche Hand, die letztlich auch die Risiken trägt – und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.Daher sind diese zentralen Informationen auch so zu veröffentlichen, dass Bürgerinnen und Bürger sie einsehen können. So wie die Gehälter von Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und die Diäten der Abgeordneten öffentlich sind, dürfen auch die Bezüge des Führungspersonals öffentlicher Unternehmen kein Geheimnis sein. Ein Wettbewerbsnachteil leitet sich daraus nicht ab. Transparenz ist nur von Nachteil für den, der etwas zu verbergen hat.Die CDU kritisiert nun u.a. die Einbeziehung der Kommunen. Wir finden es inkonsequent, eine staatliche Ebene auszunehmen. Und ich sehe auch keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern gleiches Recht für alle. Hinzu kommt: Das Land hat dazu die Gesetzgebungskompetenz, die die Kommunen nicht haben. Wie sollten sie denn die Offenlegung der Bezüge regeln?Ich sehe auch keine zusätzlichen bzw. überhöhten bürokratischen Anforderungen für kommunale Gesellschaften, wie der Gemeindetag sie befürchtet. Auch heute schon müssen kommunale Unternehmen Abschlüsse unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellen.Außerdem sind Regelungen notwendig, weil bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften die Gemeindevertretung heute keine rechtliche Möglichkeit hat, die Offenlegung dieser Daten zu verlangen. Wenn kein Aufsichtsrat existiert oder einzelne Fraktionen dort nicht vertreten sind, sind die Informationsmöglichkeiten gleich Null.Bewusst verzichten wir auf die Einbeziehung der Kammern und ihrer Versorgungswerke. Kammern sind keine öffentlichen Unternehmen, sondern berufsständische Vertretungen, denen ggf. öffentliche Aufgaben übertragen werden. Im Übrigen hat sich etwa die IHK schon auf den Weg gemacht. So finden sich im Portal IHKtransparent bereits Angaben zu den Gehältern der Führungskräfte. Auch die anderen Kammern wären meiner Meinung nach gut beraten, diesem Beispiel zu folgen.Zu den Ausführungen des Kollegen Breyer fallen mir vor allem zwei Dinge ein. Zunächst das olympische Motto „Schneller, höher, weiter“, das die Piraten als Maxime für sich entdeckt haben. 3Und zum zweiten die Werbung für eine Schweizer Hustenbonbonmarke, aus der der schöne Satz stammt: Wer hat's erfunden? Hier lautet natürlich Ihre Antwort immer: „Piraten“, so auch beim Vergütungsoffenlegungsgesetz. Wenn Sie dann ruhiger schlafen können, Herr Breyer, heften Sie sich gerne das Fleißpünktchen ans Revers. Ob es am Ende für die Versetzung reicht, werden wir dann sehen...Ganz so schlecht kann unser Entwurf nicht sein: Den Piraten geht er nicht weit genug, der CDU zu weit, und die FDP hat Zustimmung angekündigt. Damit bin ich ganz zufrieden!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html