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19.06.15
11:01 Uhr
SSW

Flemming Meyer: Gesellschaftliche Belange müssen stärker in den Focus der Förderpolitik gerückt werden

Presseinformation Kiel, den 19.06.2015

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer TOP 02 + 35 Regierungserklärung zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes und Bericht zur Agrarstruktur und des Küstenschutzes Drs 18/3073

Die Landwirtschaft muss sich den neuen Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität und Wassermanagement stellen. Aus diesem Grund sind wir mit der neuen Förderkulisse auf dem richtigen Weg

Im März letzten Jahres haben wir hier im Landtag über die Verwendung der ELER-Mittel für die
neue Förderperiode 2014 bis 2020 debattiert. Damals befand sich das Programm auf der
Zielgeraden und es ging nur noch um die Feinjustierung. Seit letztem Monat wissen wir mehr.
Das Programm ist mit der EU-Kommission abgestimmt und genehmigt. Damit haben wir nun
Planungssicherheit und das ist die gute Nachricht fürs Land.
Die Programmierung abzustimmen und festzulegen ist immer eine große Herausforderung für
die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ministerien. Dafür gilt ihnen unser Dank.
Rund 420 Millionen Euro ELER-Mittel stehen zur Verfügung. Das sind 117 Millionen Euro mehr für
Schleswig-Holstein als in der alten Förderperiode. Dazu kommen noch die Mittel zur 2
Kofinanzierung von Seiten des Bundes, des Landes und der Kommunen. Was insgesamt rund
200 Millionen Euro zusätzlich auslöst. Damit haben wir 620 Millionen Euro für die neue
Förderperiode, die dem ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Das ist eine beachtliche Summe.


Es mag wohl kaum jemanden wundern, dass die Förderschwerpunkte dieser Landesregierung
anders gesetzt wurden und es für die kommende Förderperiode deshalb neue Schwerpunkte
gibt. Wichtig ist und bleibt aber, dass die Fördermittel für Maßnahmen für die wirtschaftliche
Entwicklung im ländlichen Raum weiter genutzt werden. Und dies stellen wir sicher.


Die Förderung der Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben beispielsweise des
Vertragsnaturschutzes, der Wasserrahmenrichtlinie oder zur Biologischen Vielfalt tragen zur
Stärkung des ländlichen Raumes bei und schafft Einkommen und Beschäftigung. Damit werden
künftig Maßnahmen stärker gefördert, die insbesondere umweltpolitischen Zielen gerecht
werden – diesen Ansatz verfolgt auch die EU in ihrer Zielsetzung.


Wenn wir über europäische Agrarpolitik reden, dann reden wir über den größten EU-
Haushaltsposten, über Steuergelder und wir reden über das süße Gift von Subventionen. Über
Jahrzehnte wurden die Mittel überwiegend für Direktzahlungen oder für Produktionsprämien
genutzt. Diese Art der Subventionspolitik hat die europäische Landwirtschaft in ein
Abhängigkeitsverhältnis geführt. Auf der anderen Seite wird seit Jahren immer wieder gefordert,
dass die Landwirtschaft sich dem Markt stellen soll. Das kann auf Dauer nicht funktionieren,
denn es ist die Vermengung von freier Marktwirtschaft mit Planwirtschaft.


Mit der Umsteuerung in der Förderkulisse gehen wir einen Schritt weg von marktbezogenen
Ausgaben und Direktzahlung. Die Vorzeichen haben sich geändert. Wir stellen uns den
Herausforderungen der Zeit. Denn mittlerweile spielen andere Kriterien und Fakten auch eine
wichtige Rolle, die es zu berücksichtigen gilt. Wir reden über öffentliche Gelder und das
bedeutet, dass das öffentliche Interesse in der Förderung stärker berücksichtigt werden muss als 3
bisher. Gesellschaftliche Belange müssen stärker in den Focus der Förderpolitik gerückt werden.
Soll heißen, auch die Landwirtschaft muss sich den neuen Herausforderungen wie Klimawandel,
Umweltschutz, Biodiversität und Wassermanagement stellen. Aus diesem Grund sind wir mit
der neuen Förderkulisse auf dem richtigen Weg.
Es geht mitnichten darum, hier eine Grundsatzdebatte anzufangen, welche Art der
Landwirtschaft die richtige oder gar die bessere ist. Für den SSW sage ich ganz deutlich, wir
brauchen beide Formen der Landwirtschaft – die konventionelle ebenso wie die ökologische –
denn beide haben ihre Berechtigung. Daher gilt, wer die Kriterien erfüllt, bekommt für die
erbrachten Leistungen entsprechend Mittel.


Zur Weiterentwicklung und zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im ländlichen
Raum gehört aber mehr. Es geht dabei auch um Daseinsvorsorge. Hier hat sich der
Breitbandausbau in den letzten Jahren zu einem echten KO-Kriterium entwickelt, wenn es um
die Ansiedlung von Unternehmen oder die Entscheidung über einen Wohnstandort im
ländlichen Raum geht. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass für die kommende Förderperiode
der Ansatz für den Breitbandausbau massiv erhöht wurde.
Aber auch der demografische Wandel wird künftig stärker Berücksichtigung in der Förderkulisse
finden. Der ländliche Raum darf nicht ausbluten. Daher werden wir künftig auch lokale
Infrastrukturmaßnahmen, Nahversorgung und Mobilität fördern.


Kommen wir nun zu einem Punkt der für den SSW von besonderer Bedeutung ist und der auch
Vorrang für uns hat: der Küsten- und Hochwasserschutz. Ein Teil der Programm-Mittel wird
weiter für den Küsten- und Hochwasserschutz verwendet. Und das ist auch richtig so. Wenn es
um Küstenschutz geht, dann reden wir von der Unterhaltung und gegebenenfalls Neubau von
Küstenschutzanlagen, von notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Wattenmeer,
Sandaufspülungen oder Vorlandarbeiten. Und um es deutlich zu sagen, wir reden beim
Küstenschutz von einer Solidar-Aufgabe aus der wir uns nicht zurückziehen dürfen. Es ist eine
gesellschaftliche Aufgabe die von allen getragen werden muss. Dies können wir nicht den 4
Küstenbewohnern allein überlassen und sie zur Kasse bitten und sie mit einer Sonderabgabe
belegen. Das wäre so, als würde man die Anwohner von Bahntrassen oder von Autobahnen für
Lärmschutzmaßnahmen zur Kasse bitten. Völlig absurd und abwegig.
Wir wissen um die Notwendigkeit von Küstenschutzanlagen. Wer dies in Frage stellt, der macht
ein Fass auf, das besser geschlossen bleibt. Außerdem könnte der Bund sich mit demselben
Argument aus der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz herausziehen und den Schutz vor
Sturmfluten und dem steigenden Meeresspiegel allein den Küstenländern überlassen.


Das Programm für die Verwendung von ELER-Mitteln ist genehmigt. Wir wissen wie und wofür
wir das Geld bis 2020 einsetzen und das ist gut so. Ich bin überzeugt, dass wir damit einen
richtigen Weg eingeschlagen haben.