Dr. Ekkehard Klug zu TOP 15 (Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke und Filehoster stoppen): Eine Haftungsverschärfung für kostenlose WLAN-Netze muss verhindert werden
PresseinformationSperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 238/2015 Kiel, Donnerstag, 18. Juni 2015 Medien/Internet www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Eine Haftungsverschärfung für kostenlose WLAN-Netze muss verhindert werden In seiner Rede zu TOP 15 (Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke und Filehoster stoppen) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:„Deutschland hinkt bei der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen WLAN-Hotspots im Vergleich zu anderen Ländern noch immer hinterher. Die Große Koalition hat sich deshalb auf den Weg gemacht, das Telemedienge- setz zu novellieren, um so die flächendeckende Verbreitung kostenloser Hotspots zu fördern. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kündigte den Gesetzentwurf als ‚Schub für kostenloses WLAN‘ an.Tatsächlich erreicht der Gesetzentwurf aber das Gegenteil. Er verschärft die Haftung von Anbietern kostenloser WLANs und führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit.Denn nach dem Willen Sigmar Gabriels sollen die Anbieter freier WLANs zu- künftig Verschlüsselungsverfahren einsetzen und vom Nutzer eine Erklärung verlangen, dass dieser bei der Nutzung keine Rechtsverletzung begehen wird.Beides geht nicht nur weit über die von der Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung hinaus, sondern ist auch unsinnig.Zum einen ist der darin enthaltene Generalverdacht – jeder Internetnutzer ist ein potenzieller Straftäter – schon gar nicht mit der Verfassung verein- bar.Vom Nutzer die Zusicherung zu verlangen, keine Rechtsverletzungen zu be- gehen, ist als Schutzmaßnahme zum anderen auch noch völlig untauglich. Ein Nutzer, der plant gegen das Gesetz zu verstoßen, wird sich durch das Anklicken eines Bestätigungsbuttons hiervon sicher nicht abhalten lassen. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Aus diesem Grund muss man beim Kauf eines Autos ja auch nicht versi- chern, keine rechtwidrigen Handlungen zu begehen, um den Autoverkäufer von Haftungsrisiken freizustellen.Mindestens genauso sinnlos ist auch die Anforderung einer Verschlüsse- lungspflicht. Sinn und Zweck eines Freifunks ist gerade der öffentliche, un- verschlüsselte Zugang. Eine Verschlüsselung ist hier also vollkommen kont- raproduktiv. Sie führt nicht zu dem vom Bundeswirtschaftsminister ange- kündigten ‚Schub für kostenloses W-LAN‘, sondern unweigerlich zu deren Ende.Wir brauchen den Ausbau offener WLAN-Zugänge. Eine flächendeckende Versorgung mit freien Internetzugängen stärkt die Infrastruktur und setzt wirtschaftliche Impulse. Sie eröffnet Chancen für digitales Lernen an den Schulen und trägt zur freien Meinungsbildung und einem unabhängigem In- formationszugang bei.Der Gesetzentwurf der Großen Koalition, der übrigens laut dem Landesda- tenschutzbeauftragen Thilo Weichert ‚genau zur richtigen Zeit kommt‘, aber bewirkt das Gegenteil und konterkariert seinen eigenen Zweck.Insofern ist der Antrag der PIRATEN auch durchaus zu begrüßen. Es ist aber zumindest fraglich, ob die im Antrag geforderte völlige Haftungsfreistellung für Anbieter offener WLAN-Zugänge der richtige Weg ist.Denn unterm Strich sind hier die Informationsfreiheit der Nutzer und das Fernmeldegeheimnis mit dem Recht am geistigen Eigentum abzuwägen.Und da erscheinen zumutbare Sorgfaltspflichten jedenfalls diskussionswür- dig.Und das eine hat sich doch gerade durch die Rechtsprechung im vergange- nen Jahr gezeigt: Ernsthafte Haftungsrisiken für Betreiber offener W-LANs entstehen aus den richterlich entwickelten Anforderungen bislang nicht.Demnächst wird sich nun der EuGH zur hier in Frage stehenden Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie äußern. Vermutlich wird die unsinnige Gesetz- gebung der Großen Koalition dadurch ohnehin hinfällig. In jedem Fall aber ist es hilfreich, die Einschätzung des EuGH zur Art und Weise der Haftungs- privilegierung zu kennen.Meiner Ansicht sollte der Antrag der Piraten deshalb im Innen- und Rechts- ausschuss weiter erörtert werden.Ist hier dennoch aber die Abstimmung in der Sache gewollt, können wir dem Antrag im Ergebnis zustimmen.“Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de