Freies WLAN ist ein wichtiges Wirtschaftsgut
Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2015Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 15 Generalangriff auf freie WLAN-Netzwerke Drs. 18/2963 „Freies WLAN ist ein wichtiges Wirtschaftsgut!“Der Bundesgerichtshof stellte 2013 in einem Schadenersatzprozess fest, dass die Nutzbarkeitdes Internets ein Wirtschaftsgut ist, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch imprivaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentralerBedeutung ist. Die Statistiken belegen das: über 80% aller Bürgerinnen und Bürger, die älter als10 Jahre alt sind, nutzten im ersten Quartal 2014 das Internet. Der Zugang zum Internet gehörtalso zum Leben und damit zur Daseinsvorsorge.Dazu steht im krassen Widerspruch der technische Zugang. Abgesehen vom weitgehendkostenfreien Zugang in öffentlichen Bibliotheken oder Schulen, muss man ganz schön viel Geldin die Hand nehmen, um das Internet nutzen zu können. Wir haben derzeit laut dementsprechenden eco-Branchenverband ca. eine Million WLAN-Hotspots, aber nur 15.000 davonsind kostenfrei. Damit droht sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, dass sie mittelfristigvon einer zentralen Informationsressource abgehängt werden. 2Der SSW unterstützt darum ausdrücklich alle Initiativen, die einen kostenfreien Zugangermöglichen. In Flensburg hat der SSW Freifunk-Router finanziert und zur Verfügung gestellt.Diese gewähren im Verbund mit anderen zumindest in der Innenstadt einen flächendeckendenInternet-Anschluss. Jeder, der auf der Straße vorbei geht, kann sich kostenlos einloggen unddas Internet nutzen. Ein Service, den auch viele Gäste der Stadt zu schätzen wissen, vor allemdiejenigen aus Dänemark. Die kennen übrigens die Registrierungspflicht überhaupt nicht.Dieses Prinzip macht Schule, und zwar nicht nur in den großen Städten des Landes. So wirdHelgoland, auch durch das Engagement des SSW, zur ersten Gemeinde in Schleswig-Holstein,das flächendeckend WLAN anbieten wird. Die Insulaner verstehen das als einen echtenStandortvorteil und unterstützen diese ehrenamtliche Initiative ausdrücklich. Der Landtag hatsich ebenfalls für die gemeinnützigen Freifunker eingesetzt. Diese Bewegung, die freieRessourcen privater Anschlüsse öffentlich nutzbar macht, ist ein Beispiel für eine interessierteund engagierte Bürgergesellschaft. Solche Initiativen sind absolut vorbildlich.Noch. Muss ich einschränken. Denn die Bundesregierung plant einen Gesetzentwurf, der denAusbau des Internetzugangs über WLAN zwar beschleunigen möchte, aber ausschließlich fürdiejenigen, die damit auch Geld verdienen wollen. Hotspots der verschiedenen Anbieter wieder Telekom oder Kabel Deutschland sollen es zukünftig sehr viel einfacher haben, Netzeaufzubauen und kommerziell anzubieten, indem sie von der Störerhaftung ausgenommenwerden. Die Anbieter sollen in Zukunft nicht mehr zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Dasgilt für die Fälle, wenn eine Person, dessen Rechte über ein WLAN beeinträchtigt werden, vondem WLAN-Betreiber Unterlassung im Zusammenhang mit einer Abmahnung und einementsprechenden Schadensersatz verlangen. Im gleichen Gesetzentwurf werden allerdingsprivaten Initiativen wie Freifunk die Störerhaftung voll aufgebürdet. Die Abmahnerszene lachtsich schon ins Fäustchen. Faktisch bedeutet der Entwurf in seiner jetzigen Fassungwahrscheinlich das Aus für den Freifunk und andere privaten Initiativen.Das hat Folgen: Mit dem geplanten Gesetz werden wir zwar bald überall WLAN verfügen, abereben nur für entsprechende Gebühr. Das ist nun wirklich kein Fortschritt und deshalb muss dasGesetz in Berlin noch überarbeitet werden. 3Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html