Wolfgang Baasch zu TOP 31: Der Aktionsplan ist auf einem guten Weg
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 18. Juni 2015TOP 31, Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung – Zwischenbericht – (Drs. 18/3044)Wolfgang Baasch:Der Aktionsplan ist auf einem guten WegIm Koalitionsvertrag 2012 – 2017 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW heißt es: „Wir werden das Gesamtkonzept alle Inklusive mit allen Betroffenen zu einem Landesaktionsplan weiterentwickeln. Durch klare Organisationsstrukturen sollen mehr Transparenz und neue Handlungsspielräume geschaffen werden. Leistungen zur Teilhabe müssen den Menschen folgen und nicht umgekehrt. Die mit dem SGB IX begonnene Vereinheitlichung des Rechts für Menschen mit Behinderung wollen wir für alle Leistungsträger einschließlich der Sozialhilfe und der Pflege fortsetzen. Wir werden prüfen, wie die Zuständigkeiten vereinfacht werden können, damit Menschen mit Behinderung Leistungen aus einer Hand erhalten.“ Eine überzeugende Analyse und ein klarer Handlungsauftrag. Soweit der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW für die Jahre 2012 – 2017.Die Landesregierung setzt dieses Vorhaben konsequent um. Und das Sozialministerium erarbeitet die Inhalte und die konkreten Umsetzungsmaßnahmen für einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung. Der uns vorliegende Zwischenbericht zeigt nicht nur die einzelnen Arbeitsschritte zu Erstellung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung in Schleswig- Holstein auf, sondern im Zwischenbericht wird auch ein detaillierter Zeitplan bis zur Fertigstellung des Aktionsplans im Frühjahr 2017 aufgezeigt. Dies bedeutet aber mitnichten, dass sich die Schleswig-Holsteinische Landesregierung oder aber das Landesparlament bis zur 2Fertigstellung des Aktionsplans aus der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe oder des Schwerbehindertenrechts verabschieden – ganz im Gegenteil.So haben wir gerade erst in der letzten Landtagssitzung mit einem Beschluss die Modernisierung des Teilhaberechts diskutiert und klar Position bezogen. Ein Bundesteilhabegesetz, das für eine Modernisierung des Teilhaberechts steht und die Herauslösung der Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem bedeutet. Ein Teilhaberecht, das eine dezentrale trägerunabhängige Beratung zu allen Leistungsbereichen für Menschen mit Behinderung fordert. Ein Teilhaberecht, das zur Abschaffung des Einkommens und Vermögensvorbehalts in Bezug auf Fachleistungen eintritt. Ein Teilhaberecht, das die Einführung eines Bundesteilhabegeldes und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes mit der Einführung eines Budgets für Arbeit vorsieht. Um nur einige Stichworte des Beschlusses vom letzten Monat und der Positionierung der Schleswig- Holsteinischen Landespolitik noch einmal aufzugreifen.Und wenn es darum geht, die Notwendigkeit eines landesweiten Aktionsplans für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel zu begründen, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung voranzubringen, bleibt festzuhalten, dass in den Artikeln 10 bis 30 der UN-Behindertenrechtskonvention die einzelnen Menschenrechte aufgeführt werden, die das gesamte Spektrum menschlichen Lebens abdecken – angefangen vom Recht auf Leben über Bereiche wie Bildung, Arbeit, Beschäftigung, Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen öffentlichen Leben und das Recht auf Meinungsäußerung und Zugang zu Information.Allein diese Aufzählung macht deutlich, dass ein Aktionsplan für Menschen mit Behinderung umfassend in alle gesellschaftlichen, öffentlichen und politischen Bereiche hineinreicht. In der Sprache des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen liest sich das so: Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass die gesetzliche Definition von Behinderung auf Bundes- wie auch auf Länderebene im Recht und in der Politik neu gefasst wird mit dem Ziel, sie mit den allgemeinen Prinzipien und Bestimmungen des Übereinkommens zu harmonisieren – insbesondere im Bezug auf Fragen der Nichtdiskriminierung und den vollständigen Übergang zu einem menschenrechtsbasierten Modell. 3Dies allein macht die Komplexität der Berichterstattung und der Erarbeitung eines Aktionsplans für Menschen mit Behinderung deutlich. Der Landesregierung und der Ministerin für Soziales danke ich für den Zwischenbericht und freue mich auf die vielen Schritte und Diskussionen, die bis zum Frühjahr 2017 notwendig sind, bis zur Vorlage des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html