Flemming Meyer: Die Bürgerbeauftragten gibt auch den Schwächsten eine Stimme
Presseinformation Kiel, den 18.06.2015Es gilt das gesprochene WortFlemming Meyer TOP 39+40 Tätigkeitsbericht 2014 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten + Tätigkeitsbericht 2013/2014 der Antidiskriminierungsstelle Drs. 18/2911 und 18/2912„Die Bürgerbeauftragten gibt auch den Schwächsten eine Stimme“Um ehrlich zu sein, bringt mich die Zusammenlegung dieser zwei Berichte zu einemTagesordnungspunkt in eine echte Zwickmühle. Denn beide sind für sich genommen viel zuwichtig, um mal eben im Vorbeigehen abgehandelt zu werden. Aus beiden gehen klareHandlungsempfehlungen an uns alle hervor. Und vor allem befassen sich beide mit den ganzkonkreten Problemen der Menschen in unserem Land.Allein ein kurzer Blick auf den Tätigkeitsbericht unserer Bürgerbeauftragten zeigt, dass die seitJahren bestehenden Schwierigkeiten in der Sozialgesetzgebung bei weitem nicht gelöst sind.Ein leichter Rückgang bei den Eingaben zum Themenbereich SGB II ist für sich genommennatürlich erfreulich. Aber gleichzeitig entstehen wieder neue Unsicherheiten zum Beispiel beiFragen zum Rentenpaket oder zur Grundsicherung im Alter. Vor diesem Hintergrund will ich unserer Beauftragten und ihrem gesamten Team an dieser Stelle ausdrücklich für das großeEngagement und den unermüdlichen Einsatz danken.Nicht zuletzt weil es sich bei dem vorliegenden Antidiskriminierungsbericht um den allererstendieser Art handelt, hätte ich mir eine gesonderte Debatte gewünscht. Denn auch dieser bietetaus Sicht des SSW viele wertvolle Anregungen und genügend Stoff für weit mehr als nur eineDebatte. Vom Grundsatz her ist sicher allen klar, dass niemand wegen seines Geschlechts,seiner Religion oder zum Beispiel aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Doch in derPraxis sieht das leider häufig noch ganz anders aus. Allein die Tatsache, dass das AllgemeineGleichbehandlungsgesetz als rechtliche Grundlage kaum bekannt ist, spricht Bände. Egal ob inVerwaltungen oder in der freien Wirtschaft: Vielerorts fehlt es ganz offensichtlich anSensibilität für dieses wichtige Thema und für die unterschiedlichen Abstufungen vonDiskriminierung.Auch wenn sich schon vieles verbessert hat, ist uns als Partei zweier nationaler MinderheitenDiskriminierung in ihren verschiedenen Formen alles andere als fremd. Keine Frage: Oft fängtsie schleichend und vermeintlich harmlos an. Und doch haben viele Gruppen in unsererGesellschaft mit diesem Problem zu kämpfen. Mit dem Aktionsplan für Akzeptanz vielfältigersexueller Identitäten oder dem Themenjahr gegen Altersdiskriminierung sind im vorliegendenTätigkeitsbericht sehr wichtige und richtige Punkte angesprochen. Auch hieraus geht jadeutlich hervor, dass es häufig Minderheiten sind, die Opfer von Benachteiligung undDiskriminierung werden. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass sich dieAntidiskriminierungsstelle dieser Probleme annimmt.Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des SSW auch sehr sinnvoll, dass neben demFlüchtlingsbeauftragten auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderung und unsereMinderheitenbeauftragte in Form von Gastbeiträgen zu Wort kommen. Denn diese Beiträgelenken die Aufmerksamkeit auf Fälle, die eben auch außerhalb des Geltungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen. Das ist gut und wichtig. Und gerade weil alldiese Probleme kaum von jetzt auf gleich gelöst werden können, halten wir diese Beiträge auchfür die Zukunft für wichtig und würden es sehr begrüßen, wenn sie zu einem festenBestandteil des Berichts werden.Zusammenfassend bleibt es für mich bei einem lachenden und einem weinenden Auge. Dennganz gleich welchen Bericht man nun nimmt: Neben der Dankbarkeit für den großen Einsatzder Bürgerbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt natürlich derWunsch, dass sich eine solche Instanz vielleicht irgendwann mal selbst überflüssig macht.Doch bis dahin ist es natürlich noch ein sehr weiter Weg.Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html