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18.06.15
11:16 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 39 + 40: Die Bürgerbeauftragte ist eine soziale Instanz im Land

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 18. Juni 2015


TOP 39 + 40, Tätigkeitsberichte der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein für das Jahr 2014 (Drs. 18/2911 und 18/2912)



Wolfgang Baasch:
Die Bürgerbeauftragte ist eine soziale Instanz im Land


3.477 Bürgerinnen und Bürger haben sich im vergangenen Jahr mit ihren Sorgen und Nöten an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten in Schleswig-Holstein gewandt. Diese hohe Zahl von Eingaben und Anfragen bei der Bürgerbeauftragten macht deutlich, dass unser Sozialrecht nicht einfach und schon gar nicht einfach zu durchschauen ist. Ihr Bericht, Frau El Samadoni, zeigt deutlich: In den Bereichen der Sozialverwaltung, in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie der Eingliederungshilfe und dem Schwerbehindertenrecht brauchen die Menschen in unserem Land Unterstützung.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Mit fast einem Drittel der Eingaben – 1.070 – war der Themenbereich Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) erneut ein Schwerpunkt der Beratungs- und Unterstützungstätigkeit der Bürgerbeauftragten.
Sehr geehrte Frau El Samadoni, Ihnen und ihrem Team ein ganz herzliches Dankeschön für die geleistete Arbeit und für den vorliegenden Jahresbericht 2014.
Die Menschen in Schleswig-Holstein können sich auf die Unterstützung durch eine engagierte Bürgerbeauftragte verlassen und für meine Fraktion darf ich erneut feststellen: Es ist gut, dass wir dieses Amt haben. Die Bürgerbeauftragte ist die soziale Instanz des Landes Schleswig- 2



Holstein, die den Menschen im Umgang mit Einrichtungen und Verwaltungen im Sozialbereich, bei Bewilligungs- und Leistungsbescheiden zur Seite steht.
Die Bürgerbeauftragte leistet aber nicht nur direkte und konkrete Hilfe im Einzelfall. Die Bürgerbeauftragte ist auch eine verlässliche Anwältin, wenn es darum geht, gesellschaftliche Probleme und soziale Herausforderungen anzusprechen. Frau El Samadoni, in diesem Zusammenhang will ich die Veranstaltung von Montag im Landeshaus „Hartz IV – 10 Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ansprechen. 10 Jahre Hartz IV – eine Sozialreform, die ihre Spuren hinterlässt. Nicht nur, weil Hartz IV für viele Eingaben bei der Bürgerbeauftragten verantwortlich ist, sondern auch weil unsere Sozialgerichtsbarkeit viele Streitfragen zu klären hat. Für die einen gilt Hartz IV als Job-Motor, für andere ist es der Anfang vom Weg in die Armutsspirale.
Hartz IV hat aber auf jeden Fall dafür gesorgt, dass Arbeitslosigkeit und Armut sichtbarer und auch fühlbarer geworden sind. Es besteht aber nach wie vor eine Differenz zwischen dem Fordern und dem Fördern. Mit Fordern und Fördern bei Langzeitarbeitslosen war gemeint und gewollt, dass Menschen, die Sozialhilfe erhalten, auch Anspruch auf Weiterbildung, Unterstützung und Vermittlung bekommen. Langzeitarbeitslose sollten gezielt unterstützt werden, um ihre Situation zu verändern. Mit Ihrer Tagung vom Montag, Frau El Samadoni, haben Sie nochmal deutlich den Schwerpunkt auf 10 Jahre Hartz IV und den notwendigen Reformbedarf an der Sozialreform gelegt.
Zu fordern bleibt eine bessere Förderung von Langzeitarbeitslosen. Besonders Menschen mit Kindern und solche mit gesundheitlichen Problemen brauchen intensive Betreuung und Unterstützung noch stärker als bisher. In der Umsetzung wurde das Gleichgewicht von Fördern und Fordern nicht immer gewahrt. Für viele Menschen hat das Fordern Überhand genommen. Allen Menschen eine Chance zu geben, auch immer wieder eine neue Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt zu geben, bleibt eine große Herausforderung. Und die Forderung, dafür einen sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlich geförderter Beschäftigung einzurichten, wurde am Montag mit Ausrufezeichen versehen.
Sehr geehrte Frau El Samadoni, noch einmal einen herzlichen Dank für Ihren umfangreichen Tätigkeitsbericht und auch für die Veranstaltung vom Montag – die spannend war – und ein 3



gezieltes Schlaglicht auf die Folgen der größten Sozialreform der Bundesrepublik Deutschland gelegt hat.
Ein leider nur kurzes Wort zum Antidiskriminierungsbericht. Der Antidiskriminierungsbericht zeigt der Öffentlichkeit und den politischen Gremien, wie notwendig ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für die Merkmale der sexuellen Identität und Orientierung ist. Diese Umsetzung kann nicht nur auf nationaler Ebene geschehen, sie benötigt auf Landesebene eine konkrete Zuständigkeit. Die Analyse von Diskriminierung, Impulsgebung und Ombudsfunktion nehmen Sie als Bürgerbeauftragte wahr.
Der Tätigkeitsbericht 2014 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheit ist in den Sozialausschuss zu überweisen. Der Antidiskriminierungsbericht sollte federführend im Sozialausschuss und mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert werden.



Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html