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17.06.15
15:35 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 5: Das Gesetz beachtet Prävention und Tierschutz

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 17. Juni 2015


TOP 5: Änderung des Gefahrhundegesetzes (Drs.18/925 und 18/3057



Sandra Redmann:
Das Gesetz beachtet Prävention und Tierschutz


Auf Initiative der FDP wollen wir heute, nach einer umfangreichen Anhörung, intensiven Diskussionen und vielen Gesprächsrunden, das Gefahrhundegesetz beschließen. Ausdrücklich möchte ich mich bei meinen Kollegen Oliver Kumbartzky, Detlef Matthiessen und Flemming Meyer für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Natürlich kommt es schon häufiger mal vor, dass die Regierungskoalition Anträge aus der Opposition unterstützt und mitträgt, aber einen Gesetzesentwurf aus den Reihen der Opposition in so einer Form gemeinsam auf den Weg zu bringen, ist schon etwas besonderes und zeigt, wie wichtig uns das Thema ist.
Dass das Gefahrhundegesetz dringend einer Änderung bedurfte ist, so glaube ich, unbestritten. Auch andere Bundesländer, wie z. B. Niedersachsen, haben eigene Gesetze auf den Weg gebracht.
Im Vordergrund stand hierbei die Abschaffung der Rasseliste. Hunden allein aufgrund ihrer Rasse eine Gefährlichkeit zu unterstellen, ist fachlich nicht begründbar. Darauf wird schon seit Jahren von anerkannten Experten hingewiesen. Hunde werden nicht per se aggressiv geboren, sondern können durch den Menschen so abgerichtet werden. Das ist das Problem. Deshalb sollen künftig die zuständigen Behörden Hunde, egal welcher Rasse, nach ihrem individuellen Verhalten einschätzen. Das ist einer der zentralen Punkte in diesem Gesetz. 2



Ziel war es, sowohl dem Aspekt der effektiven Gefahrenabwehr, dem Tierschutzgedanken und der Sachkunde der HundehalterInnen gerecht zu werden. Das war – und das muss ich zugeben – kein einfaches Unterfangen. Aber es ist uns gemeinsam gelungen und da können wir zu recht stolz darauf sein.
Die Stellungnahmen aus der Anhörung waren uns dabei eine große Hilfe. Und auch die MitarbeiterInnen des Innenministeriums haben sehr engagiert unsere Fragen beantwortet und uns fachlich „unterstützt“. Vielen Dank dafür!
Nach intensiver Debatte liegt Ihnen heute eines der modernsten Hundegesetze vor. Weitere wichtige Neuerungen neben der Abschaffung der Rasseliste sind beispielsweise
 eine verpflichtende Kennzeichnung durch ein elektronisches Kennzeichen,  eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hunde  Regelungen, an welchen Orten Hunde an der Leine zu führen sind. Und für als gefährlich eingestufte Hunde gilt künftig neben der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch die zuständige Behörde:
 Das Halten eines solchen Hundes bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach Feststellung der Gefährlichkeit muss unverzüglich ein Antrag gestellt werden.  Voraussetzung für den Erhalt der Bescheinigung ist u. a. eine bestandene Sachkundeprüfung, ein Nachweis über Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung für den Hund sowie ein Führungszeugnis. Unser Gesetz, zu dem ich heute um Ihre Zustimmung bitte, ist wesentlich ausgewogener als das bisherige. Es beachtet Prävention und Tierschutz gleichermaßen und wird damit künftig allen Interessen besser gerecht.



Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html