Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten: Die Einigung zur schulischen Assistenz und Schulbegleitung muss sich erst bewähren
75/2015 Kiel, 22. Mai 2015Bürgerbeauftragte: Die Einigung zur schulischen Assistenz und Schulbegleitung muss sich erst bewähren Kiel (SHL) – Zur heutigen Einigung des Landes mit den Kommunen zur Finanzierung der Schulassistenz und Schulbegleitung sagt die Bürgerbeauftragte für soziale Ange- legenheiten des Landes, Samiah El Samadoni: “Die Trägerschaft der Schulassisten- ten für die Grundschulen flexibel bei den Schulen selbst, freien Trägern oder dem Land zu ermöglichen, erscheint dem Grunde nach als gute Lösung.“ „Allerdings bietet die Trägerschaft des Landes besondere Vorteile, weil nur diese gewähr- leisten kann, dass die Schulassistenten flexibel im ganzen Land eingesetzt werden können. Denn die schulische Assistenz wird immer dort benötigt, wo verstärkt Kinder mit Behinde- rung beschult werden.“ Das Land und die Kommunen haben nunmehr eine Einigung zur Finanzierung und Organi- sation der schulischen Assistenz für integrativ beschulte Kinder an Grundschulen getroffen. Danach sollen die 314 Schulassistenten ab dem 1. August 2015 oder später an den Grund- schulen zum Einsatz kommen und die Lehrkräfte entlasten und einzelne Schülerinnen und Schüler unterstützen. „Dass für die weiterführenden Schulen zunächst das Moratorium, nach dem die kommunale Eingliederungshilfe weiterhin die Schulbegleitung vollumfänglich auch im „pädagogischen Kernbereich“ übernimmt, fortgesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt“, ergänzt die Bürgerbeauftragte. „Unsicher ist allerdings, ob an den Grundschulen die Schul- assistenten tatsächlich bis zum 1. August ihre Arbeit aufnehmen können – schließlich müs- sen nach der Klärung der flexibel ausgestalteten Trägerschaft auch die Schulassistenten überhaupt erst eingestellt werden.“ Zudem bleibe auch nach den jetzt vorliegenden Informationen unklar, wie ein dann ggf. ent- stehender Übergangszeitraum an den Grundschulen abgedeckt werde. Dies gelte auch für Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de 2den Fall, dass die an einer Grundschule nach dem 1. August 2015 vorhandene Assistenz nicht ausreichend sei, wenn zum Beispiel in einem Schuljahr mehr Kinder integrativ beschult werden.„Ich hoffe, dass es hier nicht wieder wie im letzten Jahr gegenüber den Eltern zu einer Ab- lehnung der dringend benötigen Leistungen kommt“, führt die Bürgerbeauftragte El Sa- madoni aus. Denn aus Sicht der betroffenen Eltern und Kinder darf die Frage der rechtlich nicht unumstrittenen Abgrenzung des pädagogischen Kernbereichs – und damit die Zustän- digkeit der Schule – von der Aufgabe der Schulbegleitung als Leistung zur Teilhabe – und damit der Zuständigkeit der Behörden der Kreise und kreisfreien Städte – keine Rolle spie- len. Es sei außerdem fraglich, ob die Vereinbarung ein einfaches Verfahren für die Betroffe- nen Eltern und Kinder gewährleistet. Es sollte nach Vorstellung der Bürgerbeauftragten nur einen Ansprechpartner geben, der über die erforderliche Unterstützung für das betroffene Kind entscheidet.Kritisch sei auch die immer noch nicht geklärte Abgrenzung der Tätigkeiten der schulischen Assistenz zur Schulbegleitung zu sehen. „Dies ist insbesondere wichtig, um die Anzahl der ein Kind betreuenden Erwachsenen überschaubar zu halten und eine nicht effiziente ‚Dop- pelversorgung’ auszuschließen“, äußerte El Samadoni abschließend. “Die Einigung ist ein erster Schritt, aber es ist noch viel Arbeit zu leisten.“