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22.05.15
14:08 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: Endlich Durchbruch bei schulischer Assistenz

74/2015 Kiel, 22. Mai 2015


Landesbeauftragter: Endlich Durchbruch bei schulischer Assistenz
Kiel (SHL) – Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, hat den Durchbruch bei den Verhandlungen zur schulischen Assistenz begrüßt. „Nach langen Verhandlungen ist nun endlich geklärt, wer die Verantwortung für Schulassis- tenten übernimmt“, sagte Hase heute in Kiel.

Die gefundene Einigung des Landes mit Städten und Gemeinden sei ein gutes Signal für die Betroffenen. Die Vereinbarung mache den Handelnden einen flexiblen Umgang bei den sehr unterschiedlich organisierten Trägern möglich. „Gut ist dazu die Klarheit über die Finanzierung von Schulbegleitern“, so der Landesbeauftragte. Die Eltern der betroffenen Schüler hätten nun Gewissheit, dass die Kosten für die Schulbegleitung auch im neuen Schuljahr übernommen würden. „Wichtig ist die Aufgabenklärung von Schulassistenten und Schulbegleitern. Ich werde die Einführung der Schulassistenten auch weiterhin kri- tisch-konstruktiv begleiten“, sagte Hase.

Jetzt gehe es um die Qualität in der Beschulung der Schüler und die Sicherstellung ihrer bedarfsgerechten Versorgung. Die Einführung von Schulassistenten dürfe nicht dazu füh- ren, dass Schüler, die individuelle Unterstützung im Unterricht benötigen, diese nicht mehr erhielten.

Notwendig wurde eine Änderung bei der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung durch einen Beschluss des Landessozialgerichts vom 17. Februar 2014 (L 9 SO 222/13). Hierin verwies das Gericht auf § 4 Abs. 11 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes. Dieser legt die Inklusion in Schulen fest. Somit sei es laut Gericht nicht mehr allein Aufgabe der Kommunen, Kosten für die Hilfen zu tragen. Hierfür ist nun auch das Land verantwortlich.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de