Beate Raudies zu TOP 28: Die Koalition ist ein verlässlicher Partner der Kommunen
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 21. Mai 2015TOP 28: Kommunalpaket des Bundes sachgerecht und schnell umsetzen (Drs. 18/2916)Beate Raudies:Die Koalition ist ein verlässlicher Partner der KommunenEin bisschen konnte ich mir das Schmunzeln nicht verkneifen, als ich ausgerechnet am 1. April die Pressemitteilung von Frau Nicolaisen las. Bei der Lektüre des Antrags selbst wurde aus dem Schmunzeln ein breites Grinsen. Denn das, werte Frau Kollegin Nicolaisen, was Sie so vollmundig angekündigt haben, erweist sich als eine Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten, ohne Substanz und ohne eigene Schwerpunkte.Und am meisten amüsiert mich, dass Sie heute auf einer Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt bestehen und der Landesregierung einen Handlungsauftrag erteilen wollen. Weil Eilbedürftigkeit besteht, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung schreiben – dort sprechen Sie davon, dass „das Geld endlich ankommen muss“ –, wird es Sie freuen zu hören, dass die Landesregierung nun einen Vorschlag vorlegt, der mit den kommunalen Landesverbänden ausführlich erörtert wurde. Das wissen wir übrigens seit Montag, was die Debatte über Ihren Antrag heute noch unsinniger macht.Oder war Ihr Antrag nur als Vehikel gedacht, um Ihren Landesvorsitzenden mal ins Gespräch zu bringen? Der gibt ja gerne den großen Freund und Verteidiger der Kommunen. Dabei scheut Herr Liebing sich auch nicht, mit der Wahrheit großzügig umzugehen.Wiederholt habe ich seine Aussage gelesen, das Land habe Gelder, die nach der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund den Kommunen zustanden, für sich behalten. 2Gerne erinnere ich an dieser Stelle an die Plenardebatte im letzten November, in der Kollege Dr. Dolgner aus dem entsprechenden Umdruck zitiert und die CDU daran erinnert hat, dass auch sie diese Mittel zur Sanierung des Landeshaushaltes eingeplant hatte.Auch die Behauptung, das Land enthalte den Kommunen ihren Anteil an den Bundesmitteln zur Entlastung der durch die hohen Flüchtlingszahlen entstandenen Kosten vor, entbehrt jeder Grundlage. Das Land, und das wissen Sie genau, meine Damen und Herren von der Opposition, übernimmt 70% der Kosten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen; den Rest, also 30%, tragen die Kommunen. Es ist nur folgerichtig, dass die Bundesmittel dann auch beim Land verbleiben. So kann man es im Übrigen auch in der Bund-Länder-Vereinbarung nachlesen: „In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der Bundesmittel zu.“ Genau das tun wir.Ich möchte aber auch noch einige Worte zum Infrastrukturpaket selbst sagen: Obwohl die Kommunen insgesamt Steuern in Rekordhöhe einnehmen, steht vielen das Wasser bis zum Hals. Seit Jahren wächst der kommunale Schuldenberg. Auf die katastrophale Situation der Kommunen hat der Bund nun reagiert. Aufgrund des leider nach wie vor bestehenden Kooperationsverbots im Bildungsbereich war aber die „Krücke“ eines kommunalen Investitionsfonds nötig.Aus dem Fonds von 3,5 Milliarden Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden.Und vor allem unseren SPD-Kollegen im Bundestag ist es zu verdanken, dass wir heute über die Verteilung in Schleswig-Holstein überhaupt debattieren können.Gerade die strukturschwachen hoch verschuldeten Kommunen stecken häufig in einem Teufelskreis. Sie erhöhen Steuern und Gebühren, schränken kommunale Leistungen ein und sparen bei Investitionen. Die meisten von ihnen schaffen es jedoch trotz aller Sparmaßnahmen nicht einmal ansatzweise, Schulden abzubauen. Gleichzeitig investieren sie infolge der Einsparungen immer weniger. Genau hier setzt das Investitionspaket an.Die Landesregierung schlägt nun vor, die Mittel auf zwei Förderbereiche zu beschränken, nämlich für Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Eine Schwerpunktsetzung, die wir 3ausdrücklich unterstützen, denn in diesem Bereich ist in vielen Kommunen die Not am größten. Und wir bleiben auch hier unserer Koalitionslinie treu, soviel wie möglich in Bildung zu investieren.Auch die Kriterien für die Auswahl der förderberechtigten Kommunen können wir nachvollziehen. Immerhin 48 Kommunen im ganzen Land sind nach diesem Vorschlag antragsberechtigt. Sicher hätte es auch andere Auswahlkriterien gegeben, aber das Ziel ist nicht die Förderung mit der Gießkanne.Jetzt gilt es, letzte Details in einer Förderrichtlinie zu regeln, damit nach dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli die Kommunen zügig auf die Mittel zugreifen können. Darüber sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss beraten.Auch in diesen Fall erweist sich die Küstenkoalition als verlässlicher Partner der Kommunen im Land.Liebe Opposition, Sie schnacken, wir machen!