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21.05.15
16:10 Uhr
FDP

Dr. Ekkehard Klug zu TOP 6 (Versammlungsgesetz): Der grundsätzliche Verzicht auf Kontrollstellen ist falsch

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 193/2015 Kiel, Donnerstag, 21. Mai 2015
Innen/Versammlungsgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Dr. Ekkehard Klug: Der grundsätzliche Verzicht auf Kontrollstellen ist falsch In seiner Rede zu TOP 6 (Versammlungsgesetz) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug: Klug:
„Die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit gehört zu den unentbehrlichen Wesensmerkmalen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ihre herausragende Bedeutung zeigt sich darin, dass sie der Minderheit die Möglichkeit gibt, Meinungen öffentlich zu artikulieren, womit ihr eine ausgleichende Funktion in der von Mehrheitsentscheidungen ge- prägten repräsentativen Demokratie zukommt.
In welchem Zustand sich unser pluralistisches Gemeinwesen befindet, er- kennt man denn auch am Umgang des Staates mit der Versammlungsfrei- heit als politischem Teilhaberecht des Bürgers.
Ein Versammlungsrecht muss deshalb in erster Linie immer der Grund- rechtsgewährung, mithin dem Schutz der Versammlung dienen.
Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf hat diese Vorgabe ebenso berück- sichtigt wie unser Änderungsantrag. Unser Ziel war es immer, den Rahmen des Versammlungsrechts möglichst weit zu fassen, um so die Gewähr für einen offenen und staatsfreien gesellschaftlichen Diskurs zu bieten.
Dass der Änderungsantrag der Regierungskoalition diese Linie im Wesentli- chen übernommen und – wie alle anderen Fraktionen auch – auf eine politi- sche Instrumentalisierung des Versammlungsrechts verzichtet hat, begrü- ßen wir ausdrücklich.
Aufgrund der großen inhaltlichen Schnittmenge halten wir den Entwurf in weiten Teilen auch für durchaus konsensfähig.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Versammlungsrecht hat aber auch immer die Funktion der Gefahrenabwehr.
Der Gesetzentwurf meiner Fraktion trägt dem Rechnung, indem er die Poli- zei mit Instrumenten ausstattet, um im Gefahrenfall nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern vor allem auch die Versammlung und deren Teilnehmer zu schützen. Wir wählen damit einen kooperativen und keinen repressiven Ansatz.
Und hier machen eben die Punkte, in denen Ihr Entwurf hinter unserem zu- rückfällt, eine Zustimmung nicht möglich.
Problematisch ist der Entwurf der Regierungsfraktionen allerdings nur in wenigen Punkten, auf die ich kurz eingehen möchte.
Einen effektiven Versammlungsschutz kann es nur geben, wenn wir der Po- lizei auch praxistaugliche Instrumente an die Hand geben. Deshalb halten wir den Verzicht auf Kontrollstellen für falsch. Richtig ist jedoch, dass es ei- ne anlasslose, routinemäßige Einrichtung von Kontrollstellen nicht geben darf.
Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die Durchführung der Ver- sammlung können Kontrollstellen aber durchaus sinnvoll sein.
Bei Vorkontrollen handelt es sich nämlich gar nicht um einen Eingriff. Weder die Teilnahme an der Versammlung noch deren Form oder Inhalt werden hierdurch tatsächlich beeinträchtigt.
Sie sind vielmehr Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und tra- gen damit zum Schutz der Versammlung bei. Durch die Kontrollen können etwa bekannte Gewalttäter erkannt werden und nach Maßgabe der ein- schlägigen Rechtsgrundlagen dann am Betreten des Versammlungsorts ge- hindert werden. Die Kontrollen dienen also dazu, Personen, die ohnehin nicht unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit an einer Demonstration teilnehmen wollen, die Teilnahme zu verbieten und auf diese Weise die Ver- sammlung vor einer späteren Auflösung zu schützen.
Wenn man aber ausgerechnet auf die polizeilichen Befugnisse verzichten würde, die letztlich das Versammlungsrecht stärken, dann konterkariert man letztlich die Versammlungsfreiheit bzw. deren Ausübung. Und daran ändert dann auch ein symbolträchtiger Titel des Gesetzes nichts.
In der Schlussabstimmung werden wir daher beim Entwurf der Regierungs- fraktionen mit Enthaltung votieren.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de