Burkhard Peters zum Schutz von Einsatzkräften
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 31 – Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte konsequent schützen Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Landeshaus Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 KielBurkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deHilfloses Konzept der CDU Nr. 202.15 / 20.05.2015Sehr geehrte Damen und Herren. Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bernstein.Ihre Forderung nach härteren Strafen für tätliche Angriffe gegen Polizistinnen und Poli- zisten reiht sich ein in das hilflose Konzept Ihrer Partei, auf problematische gesell- schaftliche Entwicklungen mit dem Mittel der Strafrechtsverschärfung zu reagieren. An- dere Beispiele: Wohnungseinbruch und Gafferproblematik.Jetzt sollen wir das Bundesland Hessen bei einer Bundesratsinitiative unterstützen, das einen neuen Schutzparagrafen für Polizei und Einsatzkräfte einführen will. Und damit es richtig schön schneidig zugeht, muss gleich eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Mona- ten her. „Wenn schon, denn schon!“, sagt sich offenbar Hessens Innenminister Peter Beuth von der CDU.Um es gleich vorweg zu sagen: dass in Hessen die Grünen mit am Kabinettstisch sit- zen, macht für mich die Sache nicht besser. Bei allem Verständnis für Kompromissbe- reitschaft, in der Innenpolitik trennen uns in Schleswig-Holstein Welten von den Kon- zepten der CDU, und das ist auch gut so!All Ihren Strafverschärfungsinitiativen liegt eine fundamentale Fehlannahme zu Grunde: Sie suggerieren dem Publikum, dass durch die Verschärfung von strafrechtlichen Sank- tionen gesellschaftlich unerwünschtes, sozialwidriges Handeln wirksam eingedämmt werden kann. Diese Grundthese wurde durch die moderne Kriminologie längst wider- legt!Die präventive Wirkung des Strafverfahrens ist in aller Regel größer als die Sanktionie- rung selbst. Kriminologische Untersuchungen zu den Rückfallquoten legen sogar nahe, dass diese umso höher sind, je härter die Strafe ausfällt. Härte verspricht somit keinen präventiven Erfolg. Seite 1 von 2 Ihnen geht es nur um Symbolik. Sie sprechen in der Antragsbegründung selber von ei- nem „wichtigen Signal des Rechtsstaats“. Für Sie ist zweitrangig, ob Übergriffe auf Poli- zei und andere Einsatz- und Rettungskräfte tatsächlich verhindert werden, denn Adres- sat ihrer Initiative ist die Polizei selber. Ihre Erzählung lautet: Die Grünen und die Roten lassen die Polizei und andere Sicherheitskräfte schutzlos im Regen stehen. Sie bauen Personal ab, knausern bei der Besoldung und führen die Kennzeichnungspflicht und den Polizeibeauftragten ein. Die CDU dagegen sei die wahre und einzige entschiedene Verfechterin der Polizeiinteressen zum Wohle der Sicherheit für die Menschen im Lan- de.Meine Damen und Herren von der CDU, das ist billig!Billig im Wortsinne, denn es gibt kaum eine gesetzgeberische Maßnahme, die angeb- lich günstiger zu haben ist als eine Strafrechtsverschärfung. Kostet ja wenig bis gar nichts, scheinbare Stärke und Entschlossenheit zu demonstrieren, in dem man ein paar zusätzliche Sätze ins Strafgesetzbuch schreibt.Auf diese Weise erhält die Polizei aber statt Brot nur Steine. Tun Sie doch nicht so, als ob Stellenabbau bei der Polizei nur dort stattfindet, wo rot-grün in den Ländern regie- ren. Tun Sie doch nicht so, als ob die Polizei unter Ihrer Regierungszeit in Schleswig- Holstein rundum zufrieden gewesen wäre. Der jetzt von Ihnen lauthals beklagte Rück- zug der Polizei aus der Fläche wurde unter Innenminister Schlie eingeleitet, die Verkür- zungen bei Sonderzuwendungen, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, oder die Streichung von Jubiläumszuwendungen. Alles Maßnahmen, die in Schleswig-Holstein unter Verantwortung eines CDU-Innenministers durchgeführt wurden. Schauen Sie in die März-Ausgabe des Polizeispiegels: Der Landesvorsitzende der DPolG liest Ihnen dort genüsslich die Leviten.Auch handwerklich ist das, was dem Bundesrat jetzt aus Hessen vorgelegt wurde, ein großer Murks. Strafrechtlich ist die körperliche Unversehrtheit im StGB umfassend und angemessen unter Schutz gestellt. Für die diversen Begehungsformen und Tatfolgen der Körperverletzung stehen angemessene Sanktionsmöglichkeit bereit. Ihre Behaup- tung, dass eine strafrechtliche Schutzlücke besteht, ist somit durch nichts zu belegen.Auch im Bereich der Widerstandhandlungen macht der Vorstoß keinen Sinn. Erst vor 4 Jahren wurde das Strafmaß der Freiheitsstrafe in § 113 StGB um ein Jahr erhöht sowie eine Strafbarkeit wegen tätlicher Angriffe gemäß § 114 StGB durch Abs. 3 auf weitere Einsatzkräfte erweitert. Ihr Vorschlag ist auch völlig unverhältnismäßig: Es muss noch nicht einmal zu einer Körperberührung kommen, trotzdem liegt die Mindestfreiheitsstra- fe bei 6 Monaten.Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Spoorendonk hat es vor einiger Zeit an dieser Stelle gesagt: Ein pädagogisch wirksames Instrument ist die Wiederholung. Wir wiederholen es Ihnen daher bei dieser Gelegenheit gerne und betonen noch einmal: Mit uns gibt es keine symbolistischen Strafverschärfungen, wir lehnen Ihren Antrag ab. *** 2