Anita Klahn zu TOP 43 (Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz): Menschen mit Behinderungen müssen ein selbstbestimmtes Leben führen können
Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 188/2015 Kiel, Mittwoch, 20. Mai 2015
Soziales/Teilhabegesetz
www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Menschen mit Behinderungen müssen ein selbstbestimmtes Leben führen können In ihrer Rede zu TOP 43 (Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz) er- klärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Die Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung ist Kernaufgabe guter Politik. Neue Wege für die Teilhabe müssen gefunden werden, um den einzelnen Menschen besser individuell unterstützen zu können. Wobei wir Freien Demokraten das Vertrauen haben, dass die Be- troffenen dabei nicht bevormundet werden müssen, sondern durchaus ei- genständig und eigenverantwortlich handeln können. Daher unterstützen wir eine Stärkung des persönlichen Budgets sehr.
Grundsätzlich möchte ich zu dem Antrag anmerken, dass es wenig überzeu- gend ist, Forderungen an die Bundesebene zu stellen, wenn die regierungs- tragende Koalition auf Landesebene ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten nicht wahrnimmt.
Es ist doch widersprüchlich, jetzt einen umfassenden Forderungskatalog vorzulegen – der in vielen Punkten zwar richtig ist –, aber gleichzeitig das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes im Bereich der Eingliederungshil- fe zu blockieren. Da hätte die Koalition eine echte Chance gehabt, konkret etwas für die Betroffenen zu bewirken.
Eine bessere Kontrolle der Mittelverwendung würde den Menschen mit Be- hinderung direkt helfen. Und obwohl im ganzen Haus seit langer Zeit Kon- sens darüber besteht, hat die Küstenkoalition diese Chance hat verstrei- chen lassen. Das ist einfach nur bitter für die Menschen vor Ort.
Konkret zu einigen Punkten des Antrages: Der Vorschlag, die Eingliede- rungshilfe im Sinne eines modernen Teilhaberechts aus dem SGB XII herauszulösen und ins SGB IX zu integrieren, ist ein richtiger Ansatz. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Aus Sicht der FDP besteht hier wirklich Potential, um das SGB IX zu einem echten Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln. Dieses sollte dringend weiter verfolgt werden, um deutlich zu machen, dass die Eingliederungshilfe keine Sozialhilfe ist.
Aus unserer Sicht ist ihre Forderung dann aber inkonsequent, wenn die Hil- fen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung wiederum hier herausgelöst und im SGB VIII verankert werden sollen.
Wir Freien Demokraten stehen aus voller Überzeugung und mit ganzem Her- zen dafür, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können und dass ihnen gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbe- reichen ermöglicht wird.
Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Angebote, die den selbstbe- stimmten Alltag ermöglichen. Eine ganz wesentliche Maßnahme ist aber der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile in Form der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen sind aber auch ein erheblicher Kostenfaktor für den Träger der Sozialhilfe, denn sie machen mehr als die Hälfte der gesamten Ausga- ben aus.
Die Große Koalition in Berlin hatte für die Eingliederungshilfe eine finanziel- le Entlastung versprochen. Als Übergangslösung im ersten Schritt eine Milli- arde Euro und ab 2015 bis zu fünf Milliarden Euro.
Im April verdeutlichte das Bundesfinanzministerium nun, dass es diese Ent- lastungen nun nicht mehr im Rahmen der Eingliederungshilfe machen will, sondern andere Instrumente dazu nutzen will und begründet dieses mit un- terschiedlichen Trägerstrukturen in den Bundesländern.
Dieses Argument könnte nachvollziehbar sein, doch ist Schäubles Taktik leicht zu durchschauen. Er möchte in erster Linie verhindern, dass der Bund die steigenden Kosten für die erkennbar ansteigenden Fallzahlen in der Ein- gliederungshilfe mittragen muss.
Das beabsichtigte Bundesteilhabegeld, das ja über die fünf Milliarden Euro vom Bund finanziert werden sollte, ist zum Teil als Nachteilsausgleich für die Behinderung vorgesehen, das nicht auf die Eingliederungshilfe anzurechnen ist. Mit dem übrigen Teil des Teilhabegeldes soll der Berechtigte aber selbst entscheiden, welche Eingliederungsleistung in welchem Umfang und bei welchem Träger er in Anspruch nimmt.
Das wäre ein ganz wichtiges Steuerungsinstrument, das auch kostendämp- fend wirkt. Deshalb ist die FDP auch klar für ein dem Leistungsempfänger zustehendes Bundesteilhabegeld, finanziert durch den Bund.
Hier darf der Bund sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Frau Minis- terin Nahles sollte sich in dieser Frage gegenüber dem Bundesfinanzminis- ter Schäuble auch durchsetzen können. In diesem Punkt unterstützen wir den vorliegenden Antrag ganz klar. Zumal es für Schleswig-Holstein eine Entlastung von ca. 150 Millionen Euro bedeuten kann.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Im Hinblick auf die weiteren Punkte, wie zum Beispiel Teilhabe am Arbeits- leben oder dezentrale trägerunabhängige Beratung, sehen wir Beratungsbe- darf sowohl was die Fachlichkeit als auch die Finanzströme angeht. Ich schlage daher zur weiteren Beratung eine Überweisung an den Sozial- und Finanzausschuss vor.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de