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20.05.15
12:14 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 16 (Aktionsplan für Menschen mit Behinderung): Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie welche Informationen dem Parlament mitteilt

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Wolfgang Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 184/2015 Kiel, Mittwoch, 20. Mai 2015
Soziales/ Menschen mit Behinderung



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie welche Informationen dem Parlament mitteilt In ihrer Rede zu TOP 16 (Aktionsplan für Menschen mit Behinderung) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein findet parteiübergreifend Konsens und wird von uns allen unterstützend be- gleitet und aufmerksam beobachtet.
Im November 2013, also vor 17 Monaten, hat der Landtag die Erarbeitung eines Aktionsplanes beschlossen. Heute zeigt sich, dass unsere damalige Kritik an den fehlenden inhaltlichen Zielvorgaben im Antrag der Koalition nicht nur richtig war, vielmehr war es sogar ein Fehler, kein Zeitfenster für die Erstellung des Planes vorzugeben. Denn das bisherige Ergebnis ist gleich Null.
Daher möchte ich der Piraten-Fraktion und speziell dem Kollegen Dudda für diese Große Anfrage danken. Normalerweise danken wir an dieser Stelle den Beteiligten und insbesondere den verantwortlichen Ministern für die ge- leistete Arbeit.
Aber bei allem Respekt, Frau Ministerin Alheit, was sie hier vorgelegt haben, ist wirklich eine Unverschämtheit. Weder mir noch meinen Fraktionskolle- gen ist jemals eine Große Anfrage untergekommen, in der die Antwort kür- zer war als die Fragestellung. Ebenso dreist ist aber auch die Art der knap- pen Antwort im Sinne: ‚Wir entscheiden wann und wen wir an unseren Er- kenntnissen teilhaben lassen‘.
Wenn die Landesregierung schon keine Lust hat, den Anliegen von Men- schen mit Behinderung nachzukommen, so hat sie aber die Pflicht, Parla- mentsrechte zu wahren. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Wenn das Parlament sich noch ernst nehmen will, muss dieser Umstand thematisiert werden. Dadurch tritt zwar die wichtige Sachfrage momentan in den Hintergrund. Die Schuld daran trägt allein die Landesregierung.
Ich möchte der Landesregierung Art. 29 Landesverfassung in Erinnerung ru- fen. Dort heißt es: ‚Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen haben die Landesregierung oder ihre Mitglieder im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.‘
Ich will zudem darauf hinweisen, dass Anfragen sogar formlos gestellt wer- den können. Das Verfahren für eine Große Anfrage regelt die Geschäftsord- nung und stellt klar, dass es sich mithin um eine förmliche Anfrage handelt. Im Kommentar kann man dazu nachlesen: ‚In der Hierarchie der parlamen- tarischen Fragen kommt der Großen Anfrage eine hervorgehobene Bedeu- tung zu.‘
Wenn bei einer Großen Anfrage also alle Fragen im Block in vier dürren nichtssagenden Absätzen beantwortet werden, dann ist die Landesregie- rung ihrer verfassungsgemäßen Verpflichtung einer vollständigen Antwort nicht nachgekommen. Es sei denn, sie wusste es nicht besser – was wiede- rum einem Armutszeugnis gleichzusetzen wäre.
Wenn es dann auch noch in der Antwort heißt, dass ‚im Übrigen‘ auf einen schriftlichen Bericht verwiesen wird, der im Juni kommen soll, dann schlägt es wirklich dem Fass dem Boden aus.
Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie welche Informationen dem Parlament mitteilt. Die Landesregierung hat ih- ren zum Zeitpunkt der Fragestellung vorliegenden Wissensstand darzulegen. Es gibt da keinen Ermessensspielraum.
Für die FDP-Fraktion stelle ich fest, dass die Landesregierung mit der vorge- legten Antwort ihren in der Verfassung unseres Landes festgelegten Pflich- ten nicht nachgekommen ist. Und ich stelle auch fest, dass es kein erstma- liges und auch kein einmaliges besonderes Versehen ist. Kleine Anfragen zu den verschiedensten Themen werden von dieser Landesregierung zu häufig nicht umfassend beantwortet.
Ich erinnere speziell an eine Anfrage zum Thema Denkmalschutz, wo es in der Antwort hieß, dass es nicht leistbar sei, eine geforderte Informationen einzuholen, weil man dafür einen Brief hätte schreiben müssen. Das wirkt wie Auskunftsverweigerung.
Das Fragerecht ist elementarer Bestandteil zur Kontrolle der Regierung und notwendig, um überhaupt wirksam den Oppositionsaufgaben nachkommen zu können.
Die Kollegen der Piratenfraktion sollten ernsthaft über ein Organstreitver- fahren beim Landesverfassungsgericht nachdenken.

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Das Hamburger Landesverfassungsgericht, wo die Rechtslage ähnlich ist, hat in ähnlichen Fällen immer im Sinne des Parlaments entschieden.
Zum Schluss frage ich an dieser Stelle die Landesregierung, aus welchem Grund die Drucksache 18/2935 nicht detailliert beantwortet wurde?
Frau Ministerin, das ist im Übrigen gerade eine formlose Anfrage nach Art. 29 Landesverfassung. Ich erwarte also eine Antwort.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de