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20.05.15
10:40 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zu TOP 12 (Änderung des Landesplanungsgesetzes): Eine ordentliche parlamentarische Befassung ist unerlässlich

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 182/2015 Kiel, Mittwoch, 20. Mai 2015
Energie/Windkraft



www.fdp-fraktion-sh.de Wolfgang Kubicki: Eine ordentliche parlamentarische Befassung ist unerlässlich In seiner Rede zu TOP 12 (Änderung des Landesplanungsgesetzes) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: Kubicki:
„Dass der parlamentarische Gesetzgeber die Planungen einer ganzen Bran- che für mindestens zwei Jahre durch die Einführung einer dem Raumord- nungsrecht bislang völlig unbekannten Regelung untersagt, ist ein in der Bundesrepublik Deutschland bisher wohl einmaliger Vorgang.
Es ist in der Sache zwar richtig, dass wir einen geregelten Ausbau der Wind- energie im Land brauchen. Es ist aber zu bezweifeln, ob das von Ihnen hier gewählte Verfahren der Besonderheit des Vorhabens auch gerecht wird.
Fraglich ist bereits, ob die von Ihnen, Herr Ministerpräsident, behauptete Dringlichkeit, mit der Sie den Verzicht auf ein angemessenes parlamentari- sches Verfahren begründen, tatsächlich auch gegeben ist. Sie haben ein- fach erklärt, es drohe nach dem Urteil des OVG Schleswig ein ‚Wildwuchs‘ im Land. Näher begründet haben Sie die Auffassung bisher nicht.
Dass bei der Genehmigung fortan keine Vorgaben der Regionalplanung mehr zu berücksichtigen sind, hat das Gericht in dieser Form jedoch nicht gesagt. Vielmehr hat es in seinen Urteilsgründen ausgeführt:
‚Bei Feststellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Teilfortschreibung des Regionalplans ersetzt dieser zwar nicht mehr (...) [die Regelungen] des Regionalplans I, Fortschreibung 1998 (...) Diese Regelung, die ebenfalls eine Konzentrationswirkung bezweckt (...), gilt dann fort.‘
Aus dem Urteil selbst lässt sich also mitnichten ableiten, dass bei der Ge- nehmigung von Windkraftanlagen in Zukunft keine Vorgaben der Regional- planung mehr zu berücksichtigen sind. Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Wenn der Ministerpräsident gleichwohl die Rechtsauffassung vertritt, dass nach der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde eine ungesteuerte Ge- nehmigung von Windkraftanlagen nach baurechtlichen Maßstäben droht, muss er diese auch ausführlich erläutern.
Schließlich hängt die Verhältnismäßigkeit des gesamten Gesetzes nicht zu- letzt auch an der Frage der Fortwirkung der früheren Regionalpläne.
Wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem juristisches Neuland betreten wird, durch die Regierungsfraktionen entgegen den üblichen par- lamentarischen Gepflogenheiten eilig durch das Parlament gewinkt werden soll, dann muss die Landesregierung auch erklären, weshalb das Parlament auf eine sorgfältige Prüfung und Abwägung verzichten soll.
Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die eigentliche Intention des Vorha- bens gar nicht im präventiven Verbot, sondern in der Rettung der Wind- kraftanlagen liegen sollte, die nach dem Wegfall der für rechtwidrig erklär- ten Teilfortschreibung derzeit nicht mehr genehmigungsfähig sind. Denn auch der Ausnahmetatbestand bedarf hinsichtlich seines Anwendungsbe- reichs einer eingehenden Prüfung – insbesondere vor dem Hintergrund, ob Ausnahmen zur Umgehung des Urteils des OVG führen könnten.
Angesichts der zahlreichen offenen Rechtsfragen brauchen wir eine parla- mentarische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf, die der Sache ge- recht wird. Diese Forderung ist kein Ausdruck politisch motivierter Verhin- derungspolitik, sondern resultiert aus dem Bedürfnis effektiver parlamenta- rischer Kontrolle.
Dass der Oppositionsführer auch ohne inhaltliche Mitarbeit vollstes Ver- trauen in die Landesregierung und deren Gesetzgebungstätigkeit hat, ist in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Auftrags der Opposition als Kon- trollorgan der Landesregierung schon für sich genommen bemerkenswert.
Daran ändert im Übrigen auch nichts, wenn er dann, nur um zu protokollie- ren, dass er sich offensichtlich doch noch mit dem Entwurf beschäftigt hat, seinen zuvor ausgestellten Blankoscheck unter den Vorbehalt stellt, eine landesgesetzliche Ermächtigung für Veränderungssperren dürfe es nicht ge- ben. Dieser Versuch, gesichtswahrend aus der Nummer wieder herauszu- kommen, hat es eigentlich nur noch schlimmer gemacht. Zumal die Union ausgerechnet den Teil des Gesetzentwurfs streichen wollte, der jedenfalls aus rechtlicher Sicht durchaus noch nachvollziehbar war.
Wenn die Union ihren Änderungsantrag jetzt wieder zurückzieht, um doch ins Boot der Regierungskoalition zu steigen, gleichzeitig aber erklärt, es müsse noch handwerklich nachgebessert werden, zeugt das nur noch von einer unglaublichen Überforderungssituation.
Mit anderen Worten: Ein ordentliches parlamentarisches Verfahren ist uner- lässlich. Dazu gehört eine Ausschussbefassung mit einem Anhörungsverfah- ren. Werden hier alle rechtlichen Bedenken ausgeräumt, können auch wir einer Änderung des Landesplanungsgesetzes zustimmen. Ohne ernsthafte sachliche Parlamentsbefassung können wir das nicht!“ Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de