Interessenbekundungsverfahren für die Stelle des Landesbeauftragten für politische Bildung gestartet
68/2015 Kiel, 18. Mai 2015Interessenbekundungsverfahren für die Stelle des Landesbeauftragten für politische Bildung gestartet Kiel (SHL) – Das Interessenbekundungsverfahren für die Stelle des Landesbeauftrag- ten für politische Bildung ist angelaufen. Bis zum 5. Juni können Bewerberinnen und Bewerber gegenüber dem Kuratorium des Landesbeauftragten ihr Interesse an der Position bekunden. Nach Auswertung der Eingänge wird das Kuratorium seinen Wahlvorschlag formulieren und den Landtagsfraktionen zukommen lassen. Gewählt wird der Landesbeauftragte für eine Amtsdauer von sechs Jahren durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren und die Kontaktadresse des Kuratoriums finden Interessierte auf der Seite des Landesbeauftragten www.politische- bildung-sh.de Hintergrund: Dem Kuratorium des Landesbeauftragten für politische Bildung gehören sechs Landtagsab- geordnete und acht Fachleute aus dem Bereich der politischen Bildung an, die auf Vor- schlag der Landtagsfraktionen, der Landesschülervertretung und der politischen Stiftungen berufen wurden. Das Kuratorium hat das Recht, den Landtagsfraktionen bis zu drei Perso- nalvorschläge für die Wahl der oder des Landesbeauftragten für politische Bildung zu unter- breiten. Der Landesbeauftragte für politische Bildung hat die Rechtsstellung eines unabhängigen Beauftragten beim Landtagspräsidenten. Das Amt des Landesbeauftragten verfügt über fünf Mitarbeiter und einen Maßnahmen-Etat von 90.000 Euro. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de