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12.05.15
13:45 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte begrüßt Neuregelung zum Elterngeld

65/2015 Kiel, 12. Mai 2015


Bürgerbeauftragte begrüßt Neuregelung zum Elterngeld
Kiel (SHL) – Durch das neue Elterngeldgesetz können auch Alleinerziehende, denen nicht die elterliche Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht, einen „Partnerschaftsbonus“ für sich nutzen. Die Bürgerbeauftragte für soziale An- gelegenheiten des Landes, Samiah El Samadoni, begrüßt diese Änderung. Sie kriti- siert aber, dass von dieser Regelung nur Eltern profitieren, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren werden.

„Die aktuelle Regelung bedeutet für die Betroffenen, überwiegend alleinerziehende Frau- en, eine soziale Ungerechtigkeit“, sagte El Samadoni heute in Kiel. Die Eltern hätten nach gegenwärtiger Rechtslage grundsätzlich Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Die Gewäh- rung des Elterngeldes für zwei weitere Monate komme derzeit nur in Betracht, wenn die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.

Die Jugendämter sollten daher im Rahmen ihrer Beratungs- und Auskunftspflicht auf die- sen Umstand aufmerksam machen und darüber informieren, dass bei der gemeinsamen elterlichen Sorge das Elterngeld nur für zwölf Monate gewährt wird. Wird aber zugleich vereinbart, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein dem Elternteil zusteht, der El- terngeld beantragt, so können die vollen 14 Monate auch von einem alleinerziehenden Elternteil in Anspruch genommen werden.

Erst durch das neue Gesetz werde ergänzend ein „Partnerschaftsbonus“ eingeführt. Auch Alleinerziehende können diesen „Partnerschaftsbonus“ für sich beanspruchen und die Anzahl der Elterngeld Plus Monate deutlich erweitern, auch wenn sie die gemeinsame Sorge vereinbart haben.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de