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11.05.15
10:49 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert über Elterngeld Plus

64/2015 Kiel, 11. Mai 2015


Die Bürgerbeauftragte informiert über Elterngeld Plus
Kiel (SHL) – Das neue Elterngeldgesetz will gezielt Eltern fördern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten. Die Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Die Bürgerbeauftragte für soziale An- gelegenheiten Samiah El Samadoni begrüßt diese Gesetzesänderung.
Bisher können Eltern für maximal 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn sie sich in den ersten Lebensmonaten des Kindes gemeinsam zu Hause der Betreuung ihres Kindes widmen. Wer in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, mindert dadurch den monatlichen Elterngeldbezug. „Dieser negative Anreiz hat viele von einer Teilzeitbeschäf- tigung abgehalten“, so El Samadoni. „Nunmehr unterstützt das Elterngeld Plus Eltern, die in Teilzeit arbeiten wollen“. Eltern erhalten das Elterngeld Plus in maximal halber Höhe des bisherigen Elterngeldes, aber doppelt so lange. Das heißt, aus einem Elterngeldmo- nat werden zwei Elterngeld Plus- Monate und Familien werden somit flexibler in ihrer Pla- nung nach der Geburt ihres Kindes. Das Elterngeld Plus ersetzt, wie auch das bisherige Elterngeld, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 Prozent.
Mit dem Elterngeld Plus wird ergänzend ein „Partnerschaftsbonus“ eingeführt. Teilen sich Mutter und Vater die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwi- schen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für weitere vier Monate Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende können den „Partnerschaftsbonus“ für sich nut- zen, wenn sie für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten.
Die Elternzeit wird flexibler: Eltern können wie bisher bis zum dritten Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit nehmen. Bislang konnten nur 12 Monate der dreijährigen Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden. Zukünftig können Eltern bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes in An- spruch nehmen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet:www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de