Oliver Kumbartzky: Hundegesetz wird bundesweit Vorbildcharakter haben
Presseinformation
Wolfgang Kubicki MdL Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 127/2015 Kiel, Mittwoch, 25. März 2015
Tierschutz/Hundegesetz
Oliver Kumbartzky: Hundegesetz wird bundesweit
www.fdp-fraktion-sh.de Vorbildcharakter haben Zur heutigen Befassung des Umwelt- und Agrarausschusses mit dem ge- planten Hundegesetz erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky : Oli Kumbartzky:
„Wir freuen uns, dass unsere Initiative bei der Koalition auf fruchtbaren Bo- den gefallen ist und wir heute gemeinsam Änderungsvorschläge eingebracht haben. Für die konstruktive Mitarbeit an diesem wichtigen Vorhaben dan- ken wir den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen ausdrück- lich. Mit den jetzt dem Ausschuss vorgelegten Änderungsvorschlägen (Umdruck 18/4200), die wir auf der Grundlage der hilfreichen Hinweise aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung erarbeitet haben, wird das Ge- setz zum modernsten Hundegesetz Deutschlands.
Kern ist nach wie vor die Abschaffung der Rasseliste. Eine Führerschein- pflicht wie in Niedersachsen soll es nicht geben. Allerdings sollen in den Hundesteuersatzungen Anreize geschaffen werden, einen Sachkundenach- weis mit dem eigenen Hund abzulegen. Zudem sollen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihren Hund durch einen Transpon- der kennzeichnen – das macht aber schon jetzt ein großer Anteil der Hun- dehalter.
Als gefährlich sollen Hunde nun nicht mehr aufgrund ihrer Rasse bzw. Ei- genschaften, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens gelten. Eine Einstufung als gefährlicher Hunde würde – wie bisher auch – zum Beispiel erfolgen, wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Ein sehr tier- und halterfreundlicher Ansatz ist, dass als gefährlich eingestufte Hunde nach einem Wesenstest resozialisiert und damit von Auflagen befreit wer- den können. Natürlich muss auch der Halter beweisen, dass er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu führen. Denn klar ist aus unserer Sicht: Kein Hund wird als gefährlicher Hund geboren. Das Problem liegt oft am anderen
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ende der Leine. Durch falsche Haltung können Hunde ein aggressives Ver- halten entwickeln. Genau hier soll das neue Gesetz ansetzen.
Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz bundesweit Vorbildcharakter haben wird. Sollte das Gesetz – wie geplant – noch vor dem Sommer verabschie- det werden, tritt es zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de