Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.03.15
17:04 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 36: Es geht um die Interessen der Kinder an optimaler Bildung - Rede zu Protokoll

Rede zu Protokoll
Kiel, 20. März 2015


TOP 36: Kleine Grundschulstandorte in ihrer Existenz sichern und stärken (Drucksachen 18/2362, 18/2803 und 18/2850)



Kai Vogel:
Es geht um die Interessen der Kinder an optimaler Bildung


Meine Fraktion hat vor einigen Monaten ein Grundsatzpapier zur Zukunft des ländlichen Raumes vorgelegt. Wir haben darin angekündigt, „nach Möglichkeit die Schule im Dorf zu lassen, wobei die Priorität bei der Qualität und Quantität der Unterrichtsversorgung liegen muss.“ Wir sind uns vollauf bewusst, dass die Attraktivität kleiner Gemeinden maßgeblich von ihrer Infrastruktur abhängt. Die Aufgabe eines Schulstandortes wird die Konsequenz haben, dass jüngere Familien, die nicht ortsgebunden sind, weil sie etwa von der Landwirtschaft leben, in größere Gemeinden abwandern.
Dennoch muss die Frage von Schulstandorten immer von den Interessen der Kinder an einer optimalen Bildung beantwortet werden, aber nicht von der Frage her, welchen Stellenwert die Schule für die dörfliche Infrastruktur hat. Der Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ stößt an seine Grenzen, wenn nur, um einen Schulstandort aufrechtzuerhalten, die Unterrichtsversorgung in größeren Schulen verschlechtert werden müsste.
Die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie von Professor Jahnke, Frau Hoffmann und Frau Huschke über „Die Zukunftsfähigkeit der Grundschulen in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins“ hat die vielschichtigen Probleme der Bildungsversorgung, der demographischen Veränderungen und der Handlungsmöglichkeiten für das Land und die Schulträger eingehend analysiert. Wir haben auf dieser Grundlage seitens der 2



Koalitionsfraktionen und der Piratenfraktion im Bildungsausschuss Wege aufgezeigt, die es ermöglichen, bei einem entsprechenden pädagogischen Konzept auch kleine Grundschulstandorte aufrechtzuerhalten, die nicht den Maßgaben der Mindestgrößenverordnung entsprechen.
Die Frage, ob eine bestehende Grundschule bzw. Außenstelle einer Grundschule aufgegeben werden muss, greift tief in das Leben der Schüler und ihrer Eltern ein. Entsprechende Planungen müssen daher langfristig und transparent angelegt werden, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich darauf rechtzeitig einzustellen.
Wenn es im Einvernehmen zwischen Schulträger und Land dabei bleiben soll, sehr kleine Einheiten aufrechtzuerhalten, denen nur eine Lehrkraft zugewiesen werden kann, muss seitens des Schulträgers jederzeit gesichert werden, dass keine Betreuungslücke entsteht, wenn die Lehrkraft ausfällt oder wenn sie sich z.B. um ein erkranktes Kind kümmern muss.
Wir wissen, dass der organisatorische Aufwand für eine Stammschule mit zusätzlichen Außenstellen nicht zu unterschätzen ist. Daher werden den Schulträgern und den Schulen verschiedene Maßnahmen angeboten, damit gemeinsam für den Standort sinnvolle Lösungen erarbeitet werden können. Die Initiativen für den Erhalt kleiner Grundschulen waren hier eine große Hilfe, da sie konstruktiv an einer Lösungsfindung mitgearbeitet haben. Ihnen allen war klar, dass eine kleine Grundschule nur dann Bestand haben wird, wenn alle Beteiligten den Wunsch nach einer gemeinsam getragenen Lösung haben.
Was wir aber nicht mittragen können, ist die Idee, aus dem Gesamtbestand der Lehrerinnen und Lehrer sozusagen einen Vorwegabzug für kleine Grundschulen vorzunehmen, weil das im Endeffekt bedeutet, alle anderen Schulstandorte, die den Vorgaben der Mindestgrößenverordnung entsprechen, zu bestrafen.
Diese Koalition hat zu Beginn der Legislaturperiode eine erhebliche Lücke im Personalbestand zu einer 100%igen Unterrichtsversorgung festgestellt. Wir gehen davon aus, dass wir diese Lücke von circa 1.600 Stellen im Laufe dieser Legislaturperiode knapp halbieren werden und dass es unsere Aufgabe in der 19. Legislaturperiode sein wird, sie weitgehend zu schließen.
Eine 105%ige Unterrichtsversorgung, die faktisch sicherstellen würde, dass es keinen statistisch relevanten Unterrichtsausfall mehr gäbe, werden wir angesichts der Schuldenbremse 3



nicht so schnell realisieren können, umso weniger, als die Schülerzahlen nicht so deutlich absinken, wie dieses noch vor einigen Jahren prognostiziert wurde. Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen, die sowohl tausende von minderjährigen Flüchtlingen einbeziehen als auch den längeren Verbleib vieler junger Menschen im Bildungssystem, z.B. an den Oberstufen.
Ich bitte Sie deshalb, der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zuzustimmen.