Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.03.15
14:25 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner zu TOP 14 + 25: Niedrige Erbschaftssteuer verfestigt Vermögensungleichheit

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 20. März 2015


TOP 14 + 25: Erbschaftsteuer in die Finanzautonomie der Länder überführen / Aufkommen aus der Erbschaftsteuer erhöhen. Zukunftsausgaben in Schleswig-Holstein nachhaltig und gerecht finanzieren! (Drucksachen 18/2781 und 18/2809)



Dr. Ralf Stegner:
Niedrige Erbschaftsteuer verfestigt Vermögensungleichheit


Einmal mehr ist eine Debatte über die Erbschaftssteuer entbrannt. Ausgangslage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember letzten Jahres. Dieses Urteil hat Nachbesserungen im Hinblick auf die Privilegierung von Betriebsvermögen gegenüber sonstigen Vermögenswerten eingefordert. Ich möchte zunächst betonen, dass wir eine Erbschaftsteuer für gut und richtig halten. Laut Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist die Vermögensungleichheit in Deutschland so hoch wie in keinem anderen Land der Euro-Gruppe.
Das Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern ist in Deutschland dagegen im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich. Auch die positive konjunkturelle Entwicklung – und das zeigt doch den Handlungsbedarf – hat daran nichts geändert. Die reichsten 10% der deutschen Haushalte besitzen in der Bundesrepublik zwei Drittel des Vermögens. Das reichste Prozent der deutschen Haushalte besitzt sogar ein Drittel des Vermögens. Wir sind aber davon überzeugt, dass dieses Ausmaß von Vermögensungleichheit nachhaltigem Wachstum und gesellschaftlichem Zusammenhalt schadet. 2



Vermögen wird durch Erbschaften in die nächsten Generationen übertragen. Niedrige Erbschaftsbesteuerung führt dazu, dass sich die Vermögensungleichheit verfestigt. Erbe ist für die Empfänger leistungsloses Vermögen. Wenn wir Arbeit besteuern, müssen wir doch dieses Vermögen erst recht besteuern. Das entspricht zumindest unserem Gerechtigkeitsverständnis.
(Laut Statistischem Bundesamt wurden von 2009 bis 2013 105 Milliarden Euro Betriebsvermögen steuerfrei übertragen. Die Einnahmen des Staates an Erbschaftsteuer betrugen 2013 4,7 Mrd. Euro. Das sind zwar 0,75% der gesamten Steuereinnahmen, aber lediglich 0,05% des privaten Nettovermögens.)
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Bundesländern zu. Und ja, wir brauchen diese Einnahmen auch. Angesichts der unterschiedlichen Forderungen in diesem Hause sollten wir uns darüber eigentlich auch einig sein. Egal ob im Bildungssystem, für den sozialen Zusammenhalt oder die Sanierung der Infrastruktur. Diese Leistungen des Staates ermöglichen Vermögen. Vermögen muss deshalb im Gegenzug zu ihrer Finanzierung beitragen – auch in Form der Erbschaftssteuer.
Die FDP fordert in ihrem Antrag nun die Landesregierung auf, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Erbschaftssteuer vollständig in die Finanzautonomie der Länder überführt wird. Wir stellen dem eine klare und deutliche, aber auch andere Forderung entgegen. Einen Steuer-Wettbewerb der Bundesländer lehnen wir ab.
Dafür müssen die Regeln für die Befreiung von Betriebsvermögen – entsprechend der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts – eingeschränkt werden. Wir müssen beraten, welche Unternehmen ggfs. befreit werden. Kleine Unternehmen sind genau zu definieren und auch der Aspekt des Erhalts von Arbeitsplätzen muss geprüft werden. Das sind die Aufgaben, denen wir uns zu stellen haben. Alle anderen Fragen drücken sich vor der eigentlichen Anforderung.
Ich will mal den Kollegen Schäuble in Schutz nehmen gegen seine bayerischen CSU- Freunde und die Mittelstandsvereinigung der CDU. Seine Grenze von 20 Mio € für die Prüfung, ob Erbschaftsteuer gezahlt werden muss, umfasst 98 % der Betriebe. D. h. es 3



sind überhaupt nur 2 % der Betriebe theoretisch betroffen. Der Aufstand dagegen ist doch ein schlechter Scherz.
Die Erbschaftsteuer leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Staates. Gerade angesichts der zunehmenden ungleichen Verteilung von Vermögen in Deutschland muss dies auch zukünftig sichergestellt sein. Wir wollen deshalb im Rahmen der Erbschaftsteuerreform für eine Erhöhung des Aufkommens aus der Erbschaftsteuer eintreten.