Lars Harms: Schleswig-Holsteiner mit 16 oder 17 Jahren sind reif genug, politisch mitentscheiden zu können
Presseinformation Kiel, den 20. März 2015 Zu Protokoll gegeben Lars Harms TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Wahlalters Drs. 18/2813 „Schleswig-Holsteiner mit 16 oder 17 Jahren sind reif genug, politisch mitentscheiden zu können“Ich mache es kurz: Vielen Dank für den Hinweis der antragstellenden Fraktion. Wir haben bei derDebatte um eine neue und zeitgemäße Verfassung für das Land Schleswig-Holstein schonErleichterungen für Volksbergehren und Volksentscheid geschaffen. Aber einzelgesetzlich habenwir am Punkt Wahlalter noch keine Änderungen vorgenommen.Das Wahlalter liegt nach dem Landeswahlgesetz bei 16 Jahren. Die Mehrheit des Landtages istnämlich nach langer Debatte davon überzeugt, dass Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner mit 16 oder 17 Jahren reif genug sind, politisch mitentscheiden zu können. Darumwurde das Wahlalter gesenkt. Ich werde an dieser Stelle nicht noch einmal alle Argumentewiederholen. Tatsache ist allerdings, dass die jungen Menschen in unserem Land unserVertrauen verdienen. Und darum ist der Gedanke folgerichtig, das Gesetz für Volksinitiativen,Volksbegehren und Volksentscheide entsprechend zu ändern. 2Eine Änderung des Gesetzes entspricht darüber hinaus der Verfassung, die im Artikel 48ausdrücklich festlegt: „Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seinerEntscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zubefassen.“ Dieses Recht können derzeit junge Menschen ab 16 noch nicht wahrnehmen. Damitsind sie als Wahlberechtigte zwar an der politischen Willensbildung teilweise beteiligt – nämlichbei Landtagswahlen - , aber gegenüber den anderen Wahlberechtigten auch benachteiligt.Dieses Ungleichgewicht müssen wir debattieren und dazu ist der vorliegende Gesetzentwurfeine sehr gute Grundlage.