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20.03.15
12:30 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Landesbauordnung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 7 – Landesbauordnung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Detlef Matthiessen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 128.15 / 19.03.2015



Mit dem neuen Gesetz leisten wir einen Beitrag zur Entbürokratisierung
Die Landesbauordnung (LBO) ist lang, der Stoff ist trocken und dennoch: Es muss sein.
Die LBO dient dem Schutz der Menschen und der Umwelt. Standsicherheit, Brandsi- cherheit, Wärme- und Klimaschutz sind nicht Kleinigkeiten und auch, wenn die LBO heute auch als letzter Tagesordnungspunkt gesetzt ist, so steht sie als wichtiges Ge- setz nicht ganz hinten, sondern vorn.
Ich möchte mit dem einsteigen, was mir als Herzensthema in der LBO-Novelle nahe liegt. In dieser neuen Landesbauordnung steckt ein gutes Stück Energiewende.
Wenn ein Gebäude wärmetechnisch saniert oder ertüchtigt wird, dann soll eine dadurch verursachte Unterschreitung von Baugrenzen erlaubt sein bzw. sind in Zukunft nach- barschaftsrechtlich zu dulden. Minister Robert Habeck hat es verkündet: Die Energiewende ist nicht nur eine Stromwende, Wärme und Mobilität gehören auch dazu.
Und Energiewende ist ein Gesamtkunstwerk: Mit der neuen LBO erleichtert unser In- nenminister Studt den Wärmeschutz von Gebäuden materiell und verfahrenstechnisch.
Das gilt auch für die Erzeugung von Energie. Solaranlagen gehören in Zukunft zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Das bedeutet: Man muss sie weder genehmigen las- sen, noch muss man sie anmelden.


Seite 1 von 2 Bei den Solaranlagen gilt das auch für kleine Freiflächenanlagen. Verfahrensfrei sind in Zukunft gestellt „gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 2,75 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m.“
Das ist deswegen ein bedeutender Fortschritt, weil viele Gebäude selber nicht für So- laranlagen geeignet sind, sei es wegen der Ausrichtung des Gebäudes oder wegen der schönen alten Blutbuche, die Schatten wirft.
In diesen Fällen kann auf dem Grundstück eine Solaranlage im Gelände aufgeständert werden. Die Bemaßung hält sich dabei in der Größenordnung, die wir z.B. von Carports und dergleichen kennen.
Weiter werden in Paragraph 63 LBO kleine Windenergieanlagen verfahrensfrei gestellt bis zu einer Höhe von zehn Metern und einem Durchmesser der Rotorblätter von drei Metern. Nur in Wohngebieten gilt das nicht und das halten wir auch für geboten, um Nachbarschaftskonflikten vorzubeugen.
Wir freuen uns darüber auch besonders, weil heute, am Tag der ersten Lesung der neuen Landesbauordnung, in Husum die Messe New Energy eröffnet wird. Das ist weltweit die bedeutendste Messe für kleine Windkraftanlagen. Dazu finden auch Semi- nare und Verbändeversammlungen statt. Daher steht es Schleswig-Holstein auch gut zu Gesicht, die Rahmenbedingungen für diese Technik zu verbessern. Die LBO wird deswegen sicher nicht nur hier in Kiel, sondern auch in Husum diskutiert werden.
Messen dienen der Förderung der Wirtschaft in unserem Land. Sie sind auch ein Spie- gel der Leistungsfähigkeit unserer Unternehmen, sie zeigen Innovationen. Ich bedaure es sehr, dass es zum wiederholten Male nicht gelungen ist, die Termine der wichtigen Messen und der Tagungen des Landtages miteinander abzustimmen. Das sollte in den kommenden Jahren beachtet werden, dass Abgeordnete und die Landesregierung die wichtigen Messen besuchen können.
Die neue LBO ermöglicht auch Gemeinden Abstände, durch eigene Satzungen zu re- geln. Das ist gut so. Der Entscheidungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung wird erweitert. Das bedeutet mehr Freiheit und ist auch sachgerecht, weil die Stadträte und Gemeindevertreter die Verhältnisse vor Ort am besten kennen und die gemeindli- che Entwicklung besser und eigenverantwortlich steuern können.
Als letzten Aspekt möchte ich hervorheben, dass die neue LBO auch einen weiteren Schritt zur Vereinheitlichung des Baurechts in Deutschland macht, indem sie die Mus- terbauordnung der Länder in die Landesgesetzgebung integriert. Das hilft den Unter- nehmen und freien Berufen, die in mehreren Bundesländern aktiv sind. Damit sind wir diesbezüglich noch nicht am Ziel der Wünsche, die nächste LBO kommt bestimmt.
Wir leisten mit dem neuen Gesetz einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Bei diesem umfangreichen Gesetzeswerk konnte ich nur einige Punkte vertiefen und freue mich auf die weitere Beratung in den Ausschüssen.
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