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19.03.15
17:30 Uhr
SPD

Dr. Ralf Stegner zu TOP 30a: Anlasslose massenhafte Vorratsdatenspeicherung verletzt Bürgerrechte

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. März 2015



TOP 30a: Dringlichkeitsantrag „Vorratsdatenspeicherung stoppen“ (Drucksache 18/2836)



Dr. Ralf Stegner:
Anlasslose massenhafte Vorratsdatenspeicherung verletzt Bürgerrechte


1. Die Position der Koalition ist klar und steht nicht zur Debatte: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“ (Koalitionsvertrag der Küstenkoalition)
2. Entsprechendes haben wir auch hier im Landtag mit unseren Stimmen am 12. Dezember 2013 beschlossen.
3. Der Ministerpräsident hat diese Position an verschiedenen Stellen unterstrichen, zuletzt in seiner Rede beim Landesparteitag in Neumünster am 15.03.2015).
Meine Partei hat ihre ablehnende Position auf dem Landesparteitag am vergangenen Wochenende noch einmal unterstrichen.
4. Insofern kann ich der FDP und den Piraten sagen: Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Regierungskoalition keine anlasslose und massenhafte Speicherung von Daten befürworten wird.
5. Der Dringlichkeitsantrag ist überflüssig, aber inhaltlich unproblematisch, deshalb werden wir ihm zustimmen
6. Anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung verletzt die Grundrechte der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 gesagt, Vorratsdatenspeicherung verletzt das Post- und 2



Fernmeldegeheimnis, das EuGH-Urteil vom April 2014 sagt, die EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung verletzt Grundrechte und die massenhafte und anlasslose Speicherung von Daten ist unverhältnismäßig.
Das Urteil des EuGH war deutlich: Das Urteil ist ein bedeutendes Ergebnis einer Abwägung aller Argumente und ein besonders schwerwiegender Grundrechtseingriff.
Kai Dolgner hat oftmals in diesem Hause dargelegt dass es praktisch unmöglich ist, eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten mit unseren Grundrechten in Einklang zu bringen. Wie wollen Sie z. B. sicher gehen, dass keine Daten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert werden?
7. Deswegen sage ich: Eine neue EU-Richtlinie wird es nicht geben. Der SPD-Kompromiss war vor dem EuGH-Urteil. Den Koalitions-Vertrag in Berlin umzusetzen, heißt, dass Heiko Maas und de Maizière Verhandlungen führen. Es wird kein Ergebnis geben, das wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, es darf und wird keine Lösung geben, die anlasslose und massenhafte Datenspeicherung beinhaltet.
8. Wir brauchen keine Debatte über massenhafte und anlasslose Vorratsdatenspeicherung, aber über Ermittlungsinstrumente bei schwerster Kriminalität (Beispiel: NSU-Mordserie), die mit unseren Grundrechten, dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar sind. Dazu können auch Methoden der Datenspeicherung gehören, die die Grundrechte nicht verletzen, die nicht massenhaft und anlasslos sind, die Rechte der Berufsgeheimnisträger wahren und auch die kommerzielle Nutzung von Daten beschränken. Die FDP hat mit ihrem Vorschlag Quick freeze ist ein Beispiel für diese Diskussion geliefert. Es gibt es unterschiedliche Meinungen darüber.
Die Ermittlungsbehörden müssen in der Lage sein, notwendige Untersuchungen durchführen zu können. Welche dies sind, muss im Einzelfall erörtert und abgewogen werden.
9. Fazit: Vorwürfe der FDP gegen meine Person laufen ins Leere: Ich habe den Vorstoß auf Bundesebene – auch öffentlich – abgelehnt und Heiko Maas unterstützt: Es fehlt jede rechtliche Grundlage für ein solches Instrument wie die anlasslose, massenhafte Vorratsdatenspeicherung.