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19.03.15
17:22 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Vorratsdatenspeicherung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
TOP 30A – Dringlichkeitsantrag Vorratsdatenspeicherung Telefon: 0431 / 988 - 1503 stoppen Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher von presse@gruene.ltsh.de Bündnis 90/Die Grünen, www.sh.gruene-fraktion.de

Burkhard Peters: Nr. 127.15 / 19.03.2015



Es gibt keine Änderung der Beschlusslage Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Wir befassen uns heute hier im Plenum bereits das 3. Mal mit der Vorratsdatenspeiche- rung. Bisher haben wir dazu klar ablehnende Beschlüsse gefasst. Ich kann es daher relativ kurz machen, weil auch heute keine Änderung an dieser Beschlusslage stattfinden wird.
Die Haltung der Grünen zur Vorratsdatenspeicherung ist in den Koalitionsvertrag mit aller Klarheit eingeflossen. Auch Kollege Stegner hat es im letzten Jahr in der Süddeutschen Zeitung wie immer treffend auf den Punkt gebracht: „Die Vorratsdatenspeicherung ist tot.“
Meine Damen und Herren,
solange der Europäische Gerichtshof nicht von seiner im April 2014 verkündeten Entschei- dung zur Vorratsdatenspeicherung inhaltlich abrückt, werden alle Reanimierungsversuche an diesem Vorhaben scheitern. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Herren De Maizie- re und Gabriel gelegentlich die Auferstehung dieses Wiedergängers der Innenpolitik be- schwören.
Wenn man sich das EuGH-Urteil vom 08. April 2014 mit klarem Verstand durchliest, wird man feststellen, dass das Gericht mit zwei klaren Festlegungen der Vorratsdatenspeiche- rung den Garaus bereitet hat.
1. Die anlasslose Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten sämtlicher Bür- gerinnen und Bürger ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Vertraulichkeitsga- rantien für Berufsgeheimnisträger, also Ärzte, Psychiater, Rechtsanwälte und Nota- re, Seelsorger und Journalisten. Es wurde bislang noch kein gangbarer Weg aufge- zeigt, wie eine technische und rechtliche Lösung gefunden werden kann, die Daten
Seite 1 von 2 dieser Berufsgruppen – es sind hunderttausende Menschen – von der VDS auszu- nehmen.
2. Die Anlasslosigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nach dem Europäischen Ge- richtshof unverhältnismäßig und verletzt die Grundrechte auf Privatleben, auf Daten- schutz und freie Meinungsäußerung. In dieser Hinsicht ist die Entscheidung völlig eindeutig. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit diesen beiden Festlegungen ist jedoch das Wesensmerkmal und das Herzstück der Vorratsdatenspeicherung aufgehoben worden. Ohne Anlass, nur auf Vorrat, weil ja viel- leicht mal was sein könnte, Telekommunikationsdaten sämtlicher Menschen im Staat zu speichern, das geht nicht! Es kommt auch nicht darauf an, ob für wenige Tage oder für 6 Monate. Die Ablehnung ist kategorisch.
Konsequenter Weise haben auf dieser Grundlage in diesem Monat in zwei europäischen Staaten Verfassungsgerichte die Vorratsdatenspeicherung verboten und zwar in den Nie- derlanden und in Bulgarien.
Und aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag auch heute aus ganzem Herzen zustim- men. Solange Grüne an einer Regierung in Schleswig-Holstein beteiligt sein werden, wird die Haltung dieses Bundeslandes in dieser Frage auch dem Bund gegenüber immer klar und eindeutig ablehnend sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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