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19.03.15
12:56 Uhr
FDP

Anita Klahn zu TOP 3 (Psychisch-Kranken-Gesetz und Maßregelvollzugsgesetz): Die plötzliche rot-grün-blaue Eile bei diesem Gesetz ist unverständlich

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Wolfgang Kubicki MdL Wolfgang Kubicki, Vorsitzender Christopher Vogt MdL Vogt, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heiner Garg MdL Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 112/2015 Kiel, Donnerstag, 19. März 2015
Soziales/Psych-KG



www.fdp-fraktion-sh.de Anita Klahn: Die plötzliche rot-grün-blaue Eile bei diesem Gesetz ist unverständlich In ihrer Rede zu TOP 3 (Psychisch-Kranken-Gesetz und Maßregelvollzugsge- setz) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: Klahn:
„Lassen Sie mich zu Beginn gleich klarstellen, dass meine Fraktion in der Breite den Änderungen am Psychisch-Kranken-Gesetz und am Maßregelvoll- zugsgesetz durchaus zustimmen kann, wir aber insbesondere bei einer Re- gelung bedenken haben.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Koalition mit ihrer Geschäftsordnungs- mehrheit das parlamentarisch übliche und für einen Gesetzentwurf, der ein so sensibles Thema behandelt, auch angemessene Verfahren von schriftli- cher und mündlicher Anhörung einfach niedergestimmt hat. Gerade in einer mündlichen Anhörung hätte man mit den Fachleuten und Experten noch über Details sprechen können, noch einmal gezielt Fragen stellen können und auch noch Rückmeldung zu einzelnen Regelungen bekommen.
Auch hätte dies die Möglichkeit gegeben, Anregungen aus der schriftlichen Anhörung für weitere Detailanpassungen im Gesetz zu diskutieren und ge- gebenenfalls dann auch in die Novelle aufzunehmen. Und sei es nur, dass veraltete Berufsbezeichnungen aktualisiert werden, so wie es die Psycho- therapeutenkammer angemerkt hat. Abschließend hätte man auch noch mal Rückmeldung zu den von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträgen bekommen können.
Denn es hat ja schon einen guten Grund, warum das Verfahren so ist, wie wir es normalerweise praktizieren. Aber das alles war von der selbsternann- ten ‚Koalition des Dialoges‘ nicht gewollt. Das Gesetz musste durch den Ausschuss durch. Es tut mir leid, Herr Kollege Peters, aber die fadenschei- nige Begründung im Ausschuss, dass ein verfassungsrechtlich hochproble- Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de matischer Zustand dringend beendet werden musste, kann kaum überzeu- gen, da das Gesetz seit Januar 2014 im Ausschuss beraten wurde und damit über ein Jahr bereits im Ausschuss lag. Wenn das alles so dringend gewesen wäre, frage ich mich, wieso sie dann nicht früher darauf gedrängt haben, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Nein, es liegt keine Dringlichkeit vor, wir hätten das Verfahren sauber abschließen sollen. Aber das alles ist jetzt vergossene Milch.
Ich komme jetzt zu der Regelung, über die wir aus der Sicht meiner Fraktion noch einmal im Detail sprechen sollten und zu der wir auch einen Ände- rungsantrag vorgelegt haben. Es geht um die Videoüberwachung im Maßre- gelvollzug. Ich gehe davon aus, dass wir alle einer Meinung sind, das Video- überwachung im Regelungsbereich des Psychisch-Kranken-Gesetzes nichts zu suchen hat und dieser Passus deswegen zu Recht nur für den Bereich des Maßregelvollzuges aufgenommen wurde. Aber auch im Maßregelvollzug sollte über die genaue Ausgestaltung nachgedacht werden.
Der Vergleich, den die Piraten zwischen PsychKG und Maßregelvollzugsge- setz in diesem Bereich ziehen, trifft aus unserer Sicht nicht zu. Aber: Wenn Menschen videoüberwacht werden, auch unter den im Gesetzentwurf defi- nierten Voraussetzungen, dann ist das immer ein Eingriff in Grundrechte. Wir haben also einen im höchsten Maße grundrechtssensiblen Bereich vor- liegen. Das ist ein besonderer Schutzbereich und an Eingriffe müssen be- sonders hohe Hürden gelegt werden.
Hier ist der Gesetzentwurf nicht ausreichend. Wir schlagen daher drei Ände- rungen vor:
1. Eine Videoüberwachung in Wohn- und Schlafräumen ist ausgeschlossen. Wir müssen hier den Vergleich sehen zum normalen Strafvollzug. Denn hier ist der Maßregelvollzug vergleichbar. Nach Untersuchungshaftvollzugsge- setz (§46) ist die Überwachung im normalen Strafvollzug in Hafträumen ausgeschlossen. Nur bei besonderen Gefährdungslagen in besonders gesi- cherten Hafträumen ist dies erlaubt. Es ist doch nicht einfach sachgerecht, dies im Strafvollzug auszuschließen, aber im Maßregelvollzug die Überwa- chung von Wohn- und Schlafräumen zu erlauben. Da stimmt die Verhältnis- mäßigkeit nicht. Das sollte daher ausgeschlossen werden. Die Überwachung in Interventions- und Aufenthaltsräumen bleibt möglich.
2. Da es sich um so einen grundrechtssensiblen Bereich handelt, brauchen wir für die Anordnung der Videoüberwachung dringend einen Richtervorbe- halt. Diese Entscheidung allein einem Arzt zu überlassen, ist zu wenig und passt auch nicht in den sonst üblichen hohen Standard des Grundrecht- schutzes in unserem Rechtssystem (Stichwort: Richtervorbehalt bei Blut- entnahme).
Auch kann in dem vorliegenden Fall nicht das Argument ‚Gefahr in Vollzug‘ ins Feld geführt werden, da ja wohl kaum auf die Schnelle durch Techniker entsprechende Kameras installiert werden können. Nein, bei Gefahr in Voll- zug, z.B. durch Selbstgefährdung müssten sowieso ganz andere Maßnah- men ergriffen werden. Dann müsste durch einen Pfleger eine Sitzwache er- folgen.
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de 3. Da es sich im Maßregelvollzug um Straftäter handelt, scheint es für uns eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass Kontakte zu Anwälten nicht video- überwacht werden dürfen. Auch diese Ergänzung sollte daher aufgenommen werden.
Ich bitte um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. Mit den vorgeschla- genen Änderungen wird unser Rechtsstaat gestärkt.“



Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de