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19.03.15
12:42 Uhr
SPD

Simone Lange zu TOP 4: Trauriger Anlass für einen Schmerzensgeldfonds

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 19. März 2015



TOP 4, Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drucksachen 18/2494neu und18/2799)



Simone Lange:
Trauriger Anlass für einen Schmerzensgeldfonds


Ich freue mich, dass wir heute die gesetzliche Regelung zum sogenannten Schmerzensgeldfonds nach wirklich kurzer Beratungsphase fraktionsübergreifend beschließen und der Weg frei gemacht werden kann, betroffene Beamtinnen und Beamte zumindest finanziell für das erlittene Leid zu entschädigen. In Fällen bestehender Ansprüche, die nicht eintreibbar sind, tritt zukünftig das Land Schleswig-Holstein ein. Das ist gelebte Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten.
Dass wir diese Entscheidung heute treffen, ein Tag nach Frankfurt, kann aktueller gar nicht sein! Gestern wurden bei der Demonstration der Blockupy-Bewegung in Frankfurt rund 150 Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr verletzt, mehrere Einsatzfahrzeuge wurden regelrecht abgebrannt, insbesondere Polizeibeamtinnen und -beamte direkt angegriffen. Mal abgesehen davon, dass das mit einer demokratischen Demonstration absolut nichts zu tun hat: Das ist nichts anderes als pure Gewalt, vorsätzlich und hinterlistig.
Frederic Wester, Sprecher des Blockupy-Bündnisses, hatte noch am Montag, drei Tage vor der angekündigten Demonstration, den Polizeieinsatz „absurd“ und einen „Skandal“ genannt. Die Polizei wolle von ihrer repressiven Linie nicht abrücken. Ein „Bürgerkriegsszenario“ weist das Bündnis zurück. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die große Unbekannte das 2



Verhalten der Polizei sei. Ob die Demo eskaliere, hänge davon ab, wie die Polizei sich verhalten werde, so hatte sich der Sprecher des Bündnisses geäußert.
So nicht! Ich erwarte von allen demokratischen Parteien eine klare Distanzierung von solchen Gewaltexzessen. Und ehrlich gesagt, helfen Äußerungen, dies sei ja nicht so geplant gewesen, nicht! Außerdem haben die Gewalttäter dem eigentlichen Protestanliegen einen Bärendienst erwiesen, denn übrig bleiben nur die Bilder der brennenden Autos, aber nichts vom friedlichen Protest!
So sehr ich mich über den Schmerzensgeldfonds für Schleswig-Holstein freue, lieber wäre mir, wir bräuchten ihn nicht. Denjenigen Beamtinnen und Beamten, die ihn brauchen, sagen wir, dass sie sich zukünftig darauf verlassen können, dass ihre bestehenden Forderungen unbürokratisch beglichen werden. Besonders hervorheben möchte ich, dass dies auch für Forderungen der Vergangenheit zutrifft. Einzige Voraussetzung ist, dass die Forderung zum 1.1.2015 noch nicht verjährt ist. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können entsprechende Anträge beim Dienstvorgesetzten eingereicht werden.