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18.03.15
18:23 Uhr
SPD

Kai Vogel zu TOP 15: Weniger Belastungen und mehr Verkehrssicherheit - Rede zu Protokoll

Rede zu Protokoll!
Kiel, 18. März 2015


TOP 15, Einrichtung von Tempo-30-Zonen sinnvoll regeln (Drucksache 18/2782 und 18/2842)



Kai Vogel:
Weniger Belastungen und mehr Verkehrssicherheit


Es ist erfreulich, dass dieses Thema, das unser Wirtschaftsminister auf Bundesebene eingebracht hat, durch unsere Debatte eine deutlichere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit findet. Die Entwicklung der Tempo-30-Zonen in den Köpfen der Menschen ist eine interessante.
Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, ich kann mich nicht bewusst an die ersten Tempo-30-Zonen erinnern, die auch hier in Schleswig-Holstein in den 80er Jahren eingeführt wurden. Damals sollen die ersten Tempo-30-Zonen in der Bevölkerung überwiegend auf Unverständnis gestoßen sein. Die Autofahrer hatten damals die „freie Fahrt für freie Bürger“ im Blick und empfanden jede zusätzliche Geschwindigkeitsregelung als Gängelung.
In den 70er Jahren wurde zuerst die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Landstraßen eingeführt und nun durfte der Autofahrer nur noch mit Tempo 30 – gefühlt im Schneckentempo – durch einzelne Straßen fahren. Aber die hohe Zahl der Verletzten und der im Straßenverkehr getöteten Personen rechtfertigte diese Geschwindigkeitsdrosselung.
Früher verpönt und heute gewollt, könnte man dies plakativ beschreiben. Denn heute wird der Sinn von Tempo-30-Zonen nicht mehr in Frage gestellt, da der Sicherheitsgedanke deutlich mehr im Fokus steht. Beträgt der Bremsweg z.B. bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h noch 25 Meter, verkürzt er sich bei 30 km/h um über 60 Prozent auf 9 Meter. 2



Wir alle sprechen von dem Ziel der Vision Zero, dass wir irgendwann einmal keine im Straßenverkehr getöteten Personen beklagen müssen. Wir sind davon leider noch weit entfernt, doch jede Geschwindigkeitsverringerung erhöht die Chance, ein Leben zu retten.
Der Wunsch, weitere Tempo-30-Zonen einzurichten, besteht in vielen Kommunen, diese scheitern aber häufig an den schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die tragischen Fälle kennen wir alle, wo erst dann Bewegung in eine Verkehrsreglung kam, alsl ein Unfall zu beklagen war.
Die StVo schreibt in §45 vor, wann eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. So muss eine Gefährdungssituation bestehen, die es zu entschärfen gilt. Auf Nebenstraßen ist die Einführung meist kein Problem. Problematisch wird es aber dann bei Straßen höherer Ordnung oder wenn dort bereits eine Ampel oder ein Zebrastreifen vorhanden ist.
Der Hinweis an die Kommen auf ein entweder – oder ist da nicht sehr hilfreich. Entweder bleibt der Zebrastreifen bestehen oder es gibt keine Tempo-30-Zone, hat schon bei vielen Kommunen zu einem Rückzug aus der gewünschten Tempo-30-Bewegung geführt. Es wäre daher hilfreich, den Kommunen deutlich mehr Gestaltungsspielraum zu geben.
In meinem Wahlkreis möchte die Stadt Schenefeld gegenüber einer Grundschule eine Tempo- 30-Zone einrichten. Die vorhandene Ampel verhindert dieses allerdings. Da es sich um eine belebte Kreuzung handelt, muss die Ampel auch bestehen bleiben, doch damit kann es kein Tempo 30 geben. Den Schülerinnen und Schülern nützt dieses sehr wenig und die Aussage: Das Gesetz schreibt es halt vor, ist auch wenig überzeugend. Daher unterstützen wir, dass die Landesregierung hier an einer bundesweiten Regelung arbeitet, diese Verfahren deutlich zu vereinfachen.
Im zweiten Teil unseres Antrages geht es um die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern an stark befahrenen Straßen. Der Verkehrslärm stellt eine besonders hohe Belastung dar. Tempo 30 innerorts senkt z.B. den Verkehrslärm um 3 bis 4 Dezibel gegenüber Tempo 50. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms – eine deutliche Erleichterung.
Das ist nicht nur nett für besonders empfindliche Leute, sondern eine Notwendigkeit für die Gesundheit aller. Denn laut Weltgesundheitsorganisation gehen aufgrund von Verkehrslärm 3



europaweit jedes Jahr über eine Millionen gesunde Lebensjahre verloren. Außerdem erkranken in Europa durch Verkehrslärm jährlich durchschnittlich 245.000 Menschen an Herz-Kreislauf- Erkrankungen, 50.000 Menschen sterben daran. Dabei ist es unerheblich, ob man den Lärm bewusst wahrnimmt oder nicht. Der Körper reagiert immer.
Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Und wenn es gelingt, mit Tempo-30-Zonen eine Halbierung des Verkehrslärms zu erreichen – und zwar überall dort, wo Menschen leben –, dann ist das ein wichtiger Beitrag zum Gesundbleiben.
Wir unterstützen die Initiative der Landesregierung und schlagen vor, die Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.