Andreas Tietze zur Notfallrettung und Rettungsdienstgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 8 + 11 – Notfallrettung und Rettungsdienstgesetz 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 Andreas Tietze: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 114.15 / 18.03.2015Sorgfalt, Beteiligung und Fachlichkeit gehen vorDer Rettungsdienst gehört zur elementaren Daseinsvorsorge. Wenn Leben und Ge- sundheit existentiell bedroht sind, muss schnell gehandelt werden. Um Leben zu retten, steht bei Unfallereignissen und Notfällen der Rettungsdienst bundesweit unter der zent- ralen Rufnummer 112 zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen in den Rettungsleitstellen schätzen die Situation ein und sorgen dafür, dass schnell Hilfe kommt. Innerhalb von zwölf Minuten soll qualifizierte Hilfe am Unfallort eintreffen.Zuständig für die Sicherstellung des Rettungsdienstes sind Kreise und kreisfreie Städ- te. Sie können mit der praktischen Umsetzung Dritte beauftragen. Zum Beispiel Johan- niter, Malteser oder das DRK. An den Unfallort begibt sich der Rettungstransportwagen (RTW). Er ist mit einer RettungsassistentIn und einer RettungssanitäterIn, zum Teil auch einer NotfallmedizinerIn besetzt. Die NotärztIn kommt in manchen Fällen auch di- rekt mit dem Notarzteinsatzfahrzeug zum Unfallort. Ziel ist, dass schnellstmöglich eine angemessene und fachlich adäquate Notfallversorgung stattfindet.Etwas anderes ist der Krankentransport. Hier handelt es sich um geplante Situationen. Eine PatientIn wird z. B. von einer Klinik in eine andere, in eine Pflegeinrichtung oder in die Reha überführt. Mögliche medizinische Risiken werden vorab eingeschätzt und je nach Bedarf fährt eine ÄrztIn mit oder auch nicht. Problematischer ist die Verlegung von IntensivpatientInnen. Hier gibt es keine klare Abgrenzung. Es ist eine Schnittstelle zwischen Krankentransport und Rettungsdienst. Deshalb ist es notwendig, dass die kommunalen Aufgabenträger gemeinsam ein landesweites Konzept für den arztbeglei- teten Intensivtransport entwickeln.Im Jahr 2013 ist im Bundestag das neue Notfallsanitätergesetz verabschiedet worden. Es führt bundesweit einen neuen Ausbildungsgang ein. Die NotfallsanitäterIn ersetzt die RettungsassistentIn. Es ist konsequent, die Tätigkeit der RettungsassistentIn zu ei- Seite 1 von 2 nem eigenständigen Gesundheitsberuf aufzuwerten und die Ausbildungsinhalte deut- lich zu erweitern. Die NotfallsanitäterIn soll dazu befähigen, lebensrettende Sofortmaß- nahmen, Basisuntersuchungen und Diagnostik der vitalen Funktion am Unfallort durch- zuführen. Dazu ist eine längere Ausbildungsdauer von drei Jahren nötig. Durch die er- weiterten Qualifikationen werden NotärztInnen nicht überflüssig. Aber sie werden deut- lich entlastet. Das ist sinnvoll.Das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein regelt unter anderem, wie ein Rettungs- dienstfahrzeug personell besetzt sein muss: mit mindestens einer RettungsassistentIn und einer RettungssanitäterIn. Was passiert, wenn es in ein paar Jahren den einen Be- ruf gar nicht mehr gibt? Neu ausgebildet werden nur noch NotfallsanitäterInnen. Bishe- rige RettungsassistententInnen können und sollen sich zur NotfallsanitäterIn weiterbil- den lassen. Genau aus diesem Grund wird das Gesetz jetzt novelliert. Und es wird ge- regelt, wer die hierdurch anfallenden Kosten zu tragen hat. Das sind die Krankenkas- sen. Verständlicherweise löst das keine Begeisterung aus, aber es ist richtig und sys- temgerecht.Die geschilderten Punkte sind nicht die einzigen Stellen, an denen das Rettungsdienst- gesetz einer Änderung bedarf. Aber es sind die vordringlichsten. Und es sind diejeni- gen, die am einfachsten zu ändern sind. Es gibt weitere Baustellen, die stärker in die Grundstrukturen des Rettungswesens eingreifen. Dazu gehören zum Beispiel die Was- serrettung und die Luftrettung. Aber auch das Thema Intensivtransport oder die Frage, ob private Anbieter in einem originären Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sein sollen.Sehr geehrte KollegInnen, wir alle wissen, dass diese Themen strittig diskutiert werden. Das ursprünglichen Vorhaben der Landesregierung, eine große Novelle des Rettungs- dienstgesetzes in Angriff zu nehmen, ist vorerst gestoppt. Die in der Ressortanhörung beteiligten Verbände haben in vielfältiger Hinsicht Bedenken geäußert.Wir wollen mit Kritik und Anregungen angemessen und wertschätzend umgehen. Alle Punkte müssen fachlich geprüft und weitere Informationen eingeholt werden. Auf der Basis dieser neuen Bewertungen wird dann eine neue gesetzgeberische Runde gestar- tet. Sorgfalt, Beteiligung und Fachlichkeit gehen vor. All das braucht Zeit, damit am En- de ein gutes Ergebnis auf dem Tisch liegt. Wir beschränken uns heute auf das Vor- dringliche und bringen die kleine Novelle des Rettungsdienstgesetzes auf den parla- mentarischen Weg. *** 2