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18.03.15
12:26 Uhr
SPD

Bernd Heinemann: Bessere Handlungsperspektiven für den Notfall

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 18. März 2015


TOP 8 + 11: Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport / GA Novellierung des Rettungsdienstgesetzes (Drucksachen 18/2780 + 18/2749)



Bernd Heinemann:
Bessere Handlungsperspektiven für den Notfall


Entschlossen im Unglück ist immer der halbe Weg zur Rettung, das hat Johann Heinrich Pestalozzi gesagt. Wir wollen, ohne die Rettungszeiten zu verändern, vor Ort schneller, noch entschlossener und noch besser umfassend retten. Das heißt zuallererst: eine bessere, kompetentere Ausbildung.
Mutlos finde ich nach wie vor den grundsätzlichen Ärztevorbehalt, den die Bundesärzteschaft in das Bundes-Notfallsanitätergesetz gedrückt hat. Drei Jahre bieten jetzt eine gute Grundlage für qualifizierte Hilfe, die auch unter die Haut geht, im wahrsten Sinne des Wortes.
Mit der Ausgestaltung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Notfallrettung und den Krankentransport kommen wir in Schleswig-Holstein einen großen Schritt weiter, um dem demografischen Wandel und den Herausforderungen der medizinischen Versorgung angemessen zu begegnen. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter und damit die Konsequenzen aus den Notfallsanitätergesetz des Bundes bringen einige Verbesserungen mit sich, sodass zukünftig heilkundliche Maßnahmen direkt im Geschehen der Unfallrettung in Angriff genommen werden können, ohne dass ein Notarzt dafür das ultimative Okay geben muss. Um beispielsweise auch invasiv tätig werden zu können, wird es eine umfassendere und längere Ausbildung geben, um alle Umstände dieser deutlich weitergehenden Notfallrettung gründlich zu verstehen und zu können.
Auch wenn wir nicht damit zufrieden sind, dass, wie gesagt, grundsätzlich trotzdem weiterhin das letzte Wort der leitende Arzt oder die zuständige leitende Ärztin haben wird, jedenfalls was die 2



Bedingungen der arztlosen Intervention angeht, so können wir doch eine Handlungsperspektive für den Notfall besser organisieren und genau das ist jetzt möglich.
Der kommunale Rettungsdienst soll zukünftig für diesen Ausbildungsberuf sogar eine Vergütung zahlen, gleichzeitig müssen wir uns darüber im Klaren sein dass die Kosten für den Gesundheitsdienst auch an dieser Stelle letztlich die Versicherten treffen werden, da dürfen wir uns nichts vormachen. Die Versorgung wird auch an dieser Stelle deutlich teurer.
Aus dem Blick der gesetzlich Versicherten ist dies eine Gratwanderung, aber letztlich unvermeidlich, wenn wir vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Herausforderungen der gesundheitlichen Versorgung die richtigen und notwendigen Schritte gehen wollen.
Wir Sozialdemokraten sind fest davon überzeugt, dass wir bei den Beratungen und Anhörungen zu diesem wichtigen Gesetzentwurf sorgfältig und zügig die unterschiedlichen Interessen abwägen werden und eine gute, auf jeden Fall eine bessere Versorgung in den Vordergrund, besonders der zunehmend älter werdenden Bevölkerung und der in Teilen auch immobilen Versorgungssysteme, stellen.
Die Besatzungen der Kranken-, Rettungs- und Intensivtransporte und damit die Perspektive der Heilung oder gar des Überlebens werden sich jedenfalls deutlich verbessern. Ein starkes Gesundheitssystem benötigt in der Not vor allem schnelle Maßnahmen und Entscheidungen, hier kommen wir einen großen Schritt weiter.
Wie dringend das ist, sehen wir auch an der erheblich steigenden Zahl der Einsätze, die in dem Bericht zum Rettungsdienstgesetz deutlich werden. In 12 Jahren bedeutete dies eine Steigerung um mehr als 44% und wir dürfen erwarten, dass die Kurve hier weiter steigt. Da spielt auch die Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte eine Rolle. Auch die abnehmende Mobilität im höheren Alter trägt dazu bei.
Der Bericht der Landesregierung beleuchtet diese Probleme und die Antworten auf die Große Anfrage der Piraten lässt einige Handlungsfelder deutlich erkennen.
Umso wichtiger ist die Notwendigkeit einer gründlichen Anhörung und Beratung aller Umstände eines deutlich qualifizierteren Rettungsdienstgesetzes, das ja nun auf uns zukommt. Dazu zählt auch eine logische und gute Wasserrettung, die die vorhandenen Potentiale richtig einordnet. 3



Gemeinsam mit meiner Fachkollegin Beate Raudies haben wir schon ausführlich mit dem Feuerwehrverband, der DLRG, der DRK-Wasserwacht und anderen Akteuren gesprochen und wir sind uns sicher, dass mit Hilfe der Beteiligten gute Lösungen gefunden werden.
Am Schluss bleibt mir heute zunächst nur, mich für die fachlich sehr gute Vorarbeit zu den beiden Gesetzgebungsverfahren einschließlich des Berichtes und der Antwort auf die Anfrage bei den Mitarbeitern von Ministerin Ahlheit herzlich zu bedanken.
Die Beratungen aller Vorlagen und der Dialog mit den Beteiligten im Sozial- und Gesundheitsausschuss, wie später auch die Beratungen zum Rettungsdienstgesetz werden uns am Ende gute Lösungen bringen.