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17.03.15
08:25 Uhr
Landtag

Antidiskriminierungsstelle: Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positives Signal

37/2015 Kiel, 17. März 2015


Antidiskriminierungsstelle: Kopftuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positives Signal
Kiel (SHL) – Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig- Holstein Samiah El Samadoni begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungs- gerichts, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. „Zwar heißt das nicht, dass eine generelle Kopftucherlaubnis für diese Personengruppe besteht. Es muss aber eine hinreichend konkrete Gefahr für die Neutralität und den Schulfrieden durch das Tragen eines Kopftuches bestehen“, sagte El Samadoni heute in Kiel.

In Schleswig-Holstein gibt es kein pauschales Kopftuchverbot im Schulgesetz. „Die religiöse Vielfalt und Gleichberechtigung in unserem Land ist ein hohes Gut, das - solange es nicht zu Bekehrungsversuchen kommt - geschützt werden muss. Dies betrifft alle Religionen“, so El Samadoni.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in dem Beschluss vom 27. Januar (Az. 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10), dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. Im vorliegenden Fall betraf dies das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Das Gericht rückte von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und betonte, dass von einer äußeren religiösen Bekundung, also das Tragen eines Kopftuches, nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen müsse, um ein Kopftuchverbot zu rechtfertigen. Das Gericht hat die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Tobias Rischer, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel ǀ Tel. 0431 988-1120 ǀ Fax 0431 988-1119 E-Mail: pressesprecher@landtag.ltsh.de ǀ Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de ǀ Der Landtag im Internet: www.sh-landtag.de