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11.03.15
14:00 Uhr
SPD

Jürgen Weber: Besserer Zugang zu Petitionen für Menschen mit Behinderung und für Kinder und Jugendliche

Kiel, 11. März 2015 Nr. 082 /2015



Jürgen Weber:
Besserer Zugang zu Petitionen für Menschen mit Behinderung und für Kinder und Jugendliche Die SPD-Landtagsfraktion war Gastgeberin der Konferenz der petitionspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen im Bund und in den Ländern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten verschiedene Aspekte des Petitionsrechts. Hierzu erklärt Jürgen Weber, der die Konferenz geleitet hat und Mitglied im Petitionsausschuss des Landtages ist:
Das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen zu verbessern sowie eine Petitionsplattform für Kinder und Jugendliche zu schaffen, sind zwei Forderungen, auf die sich die Konferenz der Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen verständigt hat.
Wir wollen ein inklusives Petitionsrecht; denn das ist ein Muss für mehr Beteiligungsrechte der Menschen mit Behinderungen bei politischen Entscheidungen. Inklusion im Petitionsrecht soll unter anderem über adressatengerechte Kommunikation, Leichte Sprache und mehr niederschwellige Angebote, um Beschwerden einzureichen, erreicht werden. Erstmals wird am 23. März ein Gebärdensprachdolmetscher die öffentliche Beratung des Petitionsausschusses im Bundestag übersetzen. Dies hat die SPD gefordert und durchgesetzt. Die SPD- Bundestagfraktion hat ihre Forderungen nach Inklusion im Petitionsrecht in einem Positionspapier zusammengefasst:
http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/positionspapier-inklusives-petitionsrecht_spd- fraktion-bt.pdf 2



Das Petitionsrecht soll stärker von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, denn auch sie interessieren sich für Politik. Sie wollen gehört werden. Doch Informationsangebote über Petitionen und Online-Systeme sind auf Erwachsene zugeschnitten. Deswegen kennen viele Kinder und Jugendliche das Petitionsrecht nicht. Die SPD will sie über Petitionen altersgerecht informieren und befürwortet eine Petitionsplattform für Kinder und Jugendliche, die in Sprache und Form den Bedürfnissen der unterschiedlichen Altersklassen entspricht.
Weiteres Thema der Konferenz war die Bearbeitung von Einzelanliegen, die an kurze Fristen gebunden sind. Das können Petitionen gegen eine Abschiebung oder gegen eine Wohnungsräumung sein. Oft haben die Abgeordneten nur einige Tage Zeit, um einen komplizierten Sachverhalt zu prüfen und formell zu beraten. Die Konferenzteilnehmer haben sich darauf geeinigt, ein Eilverfahren zu prüfen, um solche Anliegen einzelfall- und fristgerecht bearbeiten zu können. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn zwei Zuständigkeitsbereiche betroffen sind, wie zum Beispiel Bund und Land bei Dublin-II-Fällen.
Wir sind davon überzeugt, dass Petitionen beim Bundestag und den Landtagen unersetzbar sind und diese in vielen Fällen der einzig richtige Adressat für ein Anliegen bleiben. Auch wenn es mittlerweile mehrere private Petitionsplattformen gibt, ist nur bei den Petitionsausschüssen des Bundestages und der Landtage garantiert, dass sich der Gesetzgeber mit dem Anliegen befasst.