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10.03.15
14:14 Uhr
SPD

Ralf Stegner, Olaf Schulze, Michael Müller: Sichere Verwahrung radioaktiver Abfälle - Schlusskapitel der Atomenergie

Kiel, 10. März 2015 Nr. 080 /2015



Ralf Stegner, Olaf Schulze, Michael Müller:
Sichere Verwahrung radioaktiver Abfälle – Schlusskapitel der Atomenergie Die SPD-Fraktion hat zu ihrer heutigen Sitzung den Vorsitzenden der Endlagersuchkommission, Michael Müller, eingeladen. In der Pressekonferenz dazu gaben der Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner, der energiepolitische Sprecher Olaf Schulze sowie Michael Müller folgende Erklärungen ab:
Ralf Stegner: Die SPD Schleswig-Holstein hat sich als erster Landesverband gegen Atomkraft ausgesprochen. Wir stehen in der Verantwortung, das Problem der Lagerung des radioaktiven Abfalls zu lösen. Dabei sehen wir alle Bundesländer in der Pflicht. Das Thema ist schwierig, es gibt keine einfache Lösung und schon gar nicht kann es nach dem St.-Florians-Prinzip gehen. Wir stehen zu unserer Bereitschaft, dass wir in Schleswig-Holstein einige der Castoren aus Sellafield und La Hague lagern, wenn die technischen und politischen Voraussetzungen gegeben sind. Es bleibt bei den Bedingungen, die der Landtag gestellt hat. Der Standort ist offen; nach derzeitigem Stand kommt Brunsbüttel nicht in Frage, es sei denn, die Sachlage ändert sich.
Olaf Schulze: Die Frage der Rückholbarkeit muss bald entschieden werden. Da dem Zwischenlager in Brunsbüttel vom OVG die Genehmigung entzogen wurde, muss bald geklärt werden, wie es mit der Zwischenlagerung weitergeht: Wir wollen mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel möglichst bald beginnen, und deshalb müssen Kapazitäten für die Zwischenlagerung geschaffen werden, was einen erneuten Antrag für Brunsbüttel zumindest nicht ausschließen sollte.
Michael Müller: Im Dezember 1938 gelang im Kaiser Wilhelm Institut in Berlin Dahlem Otto Hahn und Fritz Straßmann die erste Kernspaltung. Ihre Entdeckung öffnete die Tür für das Atomzeitalter. Aber bis in die 70er-Jahre gab es kaum eine Beachtung der Risiken und Gefahren, keine breite gesellschaftliche Debatte über die langfristigen Konsequenzen aus der Nutzung der zivilen Atomkernspaltung. 2



An dieser blinden Technikgläubigkeit machten die Sozialwissenschaftler Ulrich Beck und Anthony Giddens den Konflikt der zwei Modernen fest – die einfache gegen die reflexive Modernisierung – also einfache Techniknutzung gegen bewusste Technikgestaltung. Ihr Kriterium ist die Versicherbarkeit und die jederzeitige polizeirechtliche Unterbrechung technischer Prozesse. 1. Phase des Atomzeitalters: Am Anfang des stand die Atombombe. Mit dem Zweiten Weltkrieg begann ein Wettlauf, den das amerikanische Manhattan-Projekt gewann. Es kam im August 1945 zu den furchtbaren Sterben der Menschen in Hiroshima und Nagasaki, aber auch zu den problematischen Folgen der Tests in der Wüste von Nevada. 2. Phase: 1951 wurde der erste Reaktor für die Stromerzeugung in Betrieb genommen. Angesichts der Schrecken der Atombombe in Nevada, Hiroshima und Nagasaki wurde die „zivile Nutzung“ mit dem Programm „Atome für den Frieden“ zur großen Menschheitshoffnung hochstilisiert, ebenfalls ohne die Risiken und Folgen zu beachten. In Deutschland setzte sich der Uranverein um Werner Heisenberg durch, am 6. Oktober 1955 kam es zur Gründung des Bundesministeriums für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft, dem heutigen Bundesministerium für Bildung und Forschung. Zweifellos stand am Anfang bei Konrad Adenauer und dem ersten Atomminister Franz-Josef Strauß auch der Hintergedanke, zu einer deutschen Atombombe zu kommen. Das wurde allerdings 1957 auch durch das Manifest der Göttinger Achtzehn verhinder. 3. Phase: In den 60er-Jahren wurde der kommerzielle Ausbau der Atomenergie vorangetrieben, vor allem begründet mit der Gefahr einer Energielücke. Bis dann Mitte der 70er-Jahre der Widerstand gegen die zivile und militärische Nutzung der Atomkraft begann. Seit den 80er- Jahren gibt es in der Gesellschaft eine stabile Mehrheit zumindest für einen mittelfristigen Ausstieg aus der Atomenergie. Ende 1984, 1 ½ Jahre vor dem Super GAU von Tschernobyl, beschloss die SPD erstmals auf ihrem Bundesparteitag den Ausstieg aus der Atomkraft. 4. Phase: In den 90er-Jahren versuchten die Atombefürworter noch einmal, die Stimmung zu drehen. Die Atomenergie wurde als Rettungsweg aus dem Klimawandel hingestellt. Doch das verfing nicht. Ausstieg: Im Jahr 2000 kam es zur Vereinbarung zwischen den vier Atombetreibern und der rot- grünen Bundesregierung über eine geordnete Beendigung der Atomenergie. Die Regierung Merkel/Westerwelle beschloss zwar 2010 eine Laufzeitverlängerung, aber nach dem Drama von Fukushima am 11. März 2011 waren auch die konservativen Parteien für den Ausstieg. Allerdings besaß die Bundeskanzlerin nicht die Größe, das rot-grüne Ausstiegsgesetz wieder in Kraft zu setzen. Heute gibt es zahlreiche milliardenschwere Klagen der Betreiber, die eine 3



erhebliche Belastung auch für unsere Kommissionsarbeit sind und noch erhebliche Auswirkungen haben können. Vor diesem Hintergrund muss das Schlusskapitel der Atomenergie geschrieben werden: die sichere Verwahrung der strahlenden Erblast. Und das muss schnell geschehen, denn die heutigen Zwischenlager können keine Lösung sein, zuma2004 l diese nach dem Moratorium für Gorleben nur für einen Zeitraum von höchstens 40 Jahren genehmigt wurden. Von daher: Die Aufgabe einer sicheren Verwahrung ist ein kategorischer Imperativ, sie muss auf jeden Fall gelöst werden. Aber sie ist eine Herausforderung, die bislang nirgendwo in der Welt gelöst wurde. Seit Mai 2014 arbeitet die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Ihr gehören 32 Mitglieder an – jeweils acht Vertreter aus Bundestag, Bundesrat, Wissenschaft und Gesellschaft. Geleitet wird sie von Ulla Heinen-Esser und Michael Müller, die beide früher Parlamentarische Staatssekretäre im Bundesumweltministerium waren. Es besteht politischer Konsens, dass es zu einer nationalen Lösung kommen muss. Die Grundlage ist das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG). Ziel ist es, in einem wissenschaftsbasierten transparenten Verfahren insbesondere für hoch radioaktive Abfälle den Standort für eine Anlage zu finden, der die nach heutigem Stand bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahre gewährleisten soll. Offen ist die Frage: Suchen wir allein den Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe oder einen Standort, an dem auch ein Endlager für schwach Wärme entwickelnde Abfälle, die allerdings mit anderen Risiken verbunden sind, stehen soll. Hinzukommen könnte zudem ein Eingangslager für hoch radioaktiven Abfall, in dem nach und nach Castor-Behälter eintreffen würden – es geht um voraussichtlich 1.400 Castoren mit abgebrannten LWR- Brennelementen und WAA Abfällen und rund 500 weitere Castoren mit Abfällen aus dem THTR und Forschungsreaktoren. Das bedeutet, dass neben den erwarteten knapp 28.000 oder 30.000 Kubikmetern hoch radioaktiven Abfällen auch die 200.000 bis 300.000 Kubikmeter schwach Wärme entwickelnden Abfälle endzulagern wären, für die im Schacht Konrad voraussichtlich kein Platz mehr ist. Die Kommission wird voraussichtlich bis Mitte 2016 einen umfassenden Bericht zu sämtlichen entscheidungserheblichen Fragen erarbeiten und Bundestag und Bundesrat Handlungsempfehlungen unterbreiten. 4



Die Kommission hat fünf Arbeitsgruppen gebildet. Drei feste: a) Beteiligungsformen; b) Evaluierung des Gesetzes und der bisherigen Politik in der Endlagerung; c) Entsorgungspfade und Fehlerkorrektur. Sowie zwei ad-hoc-Gruppen: d) Leitbild und e) Klagen, die sich mit den Grundlagen und Leitzielen sowie mit der Entschärfung der gesellschaftlichen Konflikte beschäftigen. Neuheiten in der Kommissionsarbeit sind: 1. Sie macht einen völligen Neustart. Ich sehe in der Kommission keine Mehrheit für Gorleben. Aber dadurch ergeben sich wahrscheinlich rechtliche und finanzielle Konflikte, die ihre Ursache in früheren, falschen Weichenstellungen haben und unausweichlich sind. 2. Für die Empfehlungen werden mögliche Entsorgungspfade aufgezeigt, eingeteilt und bewertet nach a) sinnvoll; b) weiter zu beachten und zu prüfen und c) ungeeignet. 3. Dabei werden auch Pfade untersucht, die bisher vernachlässigt wurden. Dazu gehören auch die Rückholbarkeit. Es gibt kein entweder zwischen sicherem Einschluss oder späterer Kontrolle mit Rückholbarkeit, sondern nur ein wie. Auch werden wir uns mit Fragen wie modularen Systemen wie in Kanada oder auch der Transmutation, die in Belgien verfolgt wird, beschäftigen. 4. Die Standorte werden in einem Auswahlverfahren verschiedener Standorte und unterschiedlicher Formationen in einem Erkundungsniveau verglichen, das eine echte Auswahl möglich macht.. 5. Bislang sind alle Endlagerstandorte in Deutschland ohne Beteiligung der Öffentlichkeit ausgewählt worden. Einsprüche und Bedenken konnten erst lange nach der Auswahl vorgebracht werden. Diesmal soll die Auswahl von Anfang an mit starker Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. 6. Die Zusammensetzung wie auch die Intensität von Öffentlichkeit und Beteiligung sind in dieser Art einmalig. 7. Die Kommission ist zwar beim Umweltausschuss angesiedelt, aber sie ist ein Gremium mit neuer eigener Rechtsnatur – kein Parlamentsausschuss, keine Enquetekommission, auch nicht einfach ein Gremium von Bundestag und Bundesrat. 8. Die Empfehlungen können nur die Vertreter der Wissenschaft und der Gesellschaft in der Kommission abgeben. Die Kommission soll die Gesetzgebung vorbereiten, Erfahrungs- und Expertenwissen mobilisieren, Bürger beteiligen und zwischen Bund und Ländern vermitteln. Das stellt viele eingespielte Regeln des Bundestages in Frage. 9. Die Kommission wird - auch die Geschichte der Atomkraft nachzeichnen, nicht moralinsauer, sondern erklärend; - Vorschläge für eine rechtliche und institutionelle Absicherung für einen unumkehrbaren Atomausstieg und eine transparente Dokumentation und Überwachung machen; - Empfehlungen für die künftige Technikfolgeabschätzung machen. Es wird in unserer immer ausdifferenzierteren Welt mit komplexen Prozessen und langfristigen Folgen eine Kernfrage für Ethik, Vernunft und Verantwortung, frühzeitig die Folgen zu verstehen und in Entscheidungen einzubeziehen. 5



Nachdem über Jahrzehnte die Atomenergie und der Transport radioaktiver Abfälle zu massiven Konflikten und ihrer Austragung oftmals auf der Straße geführt haben, strebt die Kommission eine Lösung im Konsens und im Verein mit den gesellschaftlichen Akteuren an. Dabei müssen auch die Kosten geklärt werden. Viel spricht dafür, dass die bilanzierten Rückstellungen der Atomkraftbetreiber von rd. 36 Mrd. Euro, die steuerlich begünstigt und im Strompreis eingerechnet wurden, nicht ausreichen werden. Aber selbst diese Summe wollen die Betreiber, die durch die von ihnen verschlafene Energiewende in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, nicht zahlen.
Lösungen müssen nicht nur für die Wärme abführenden Abfälle aufgezeigt werden, sondern auch Übergangslösungen für die Zeit nach Auslaufen der Zwischenlagergenehmigungen. Insgesamt ist es ein schwieriges Erbe. Bleibt der Dank an Schleswig-Holstein – verdient und anerkennend. Ohne die rot-grüne Mehrheit in diesem Land wäre es nicht zu der Endlagerkommission gekommen, ohne sie wäre es nicht möglich gewesen, die politische Erstarrung zu überwinden und auch nach neuen Wegen für eine sichere Verwahrung der radioaktiven Abfälle zu suchen. Dazu gehört auch der Anstoß, dass wir uns intensiver mit der Rückholbarkeit beschäftigen. Deshalb drängt die Kommission – zumal nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Brunsbüttel – darauf, dass die Unions-regierten Länder endlich ihrer Pflicht gerecht werden, auch Castoren aus La Hague und Sellafield aufzunehmen. Es geht bei der möglichst sicheren Verwahrung radioaktiver Abfälle um einen kategorischen Imperativ und Schleswig Holstein ist sich dieser Verantwortung bewusst – weit mehr als andere, die in der Vergangenheit so laut nach der Atomenergie gerufen haben, aber jetzt wegtauchen.